Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 14c Seite : 1/4 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 80835 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: LK 112 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1 geprüfte Radlast: 640 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1Z, 3T, 5L Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm RA-000627-B0-015-14c~SK-5-112-57-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 14c Seite : 2/4 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: 1Z ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0230*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 147 Octavia 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) E46) 225/40R18 77 bis 118 Octavia 4x4 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) 103 bis 118 Octavia Scout 215/45R18 M+S A02) bis A10) 225/40R18 e11*2001/116*0230*42 Lim. 1100/1100 5/112/57,1 Kom.1100/1150 -1230 -4x4 Typ: 1Z ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 147 Octavia 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) E46) 225/40R18 77 bis 118 Octavia 4x4; 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) 103 bis 118 Octavia Scout 215/45R18 M+S A02) bis A10) 225/40R18 e11*2007/46*0012*11 2WD: 1100/1150(0) 5/112/57,1 4WD: 1100/1230(1255) Typ: 3T ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0326*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 191 Skoda Superb 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) e11*98/14*0326*18 1200/1250(1214) 5/112/57,1 RA-000627-B0-015-14c~SK-5-112-57-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 14c Seite : 3/4 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: 3T ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 191 Skoda Superb 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) e11*2007/46*0014*11 1200/1250(1244) 5/112/57,1 Typ: 5L ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 125 Skoda Yeti 225/40R18 A02) bis A10) e11*2007/46*0010*11 1200/1250(1074) 5/112/57,1 Typ: 5L ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 125 Skoda Yeti 225/40R18 A02) bis A10) e11*2007/46*0034*10 1200/1250 5/112/57,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000627-B0-015-14c~SK-5-112-57-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 14c Seite : 4/4 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 14c mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 19.03.2012 RA-000627-B0-015-14c~SK-5-112-57-ET50.docx