Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 17
Seite : 1/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 80835
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 114,3
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø64,1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2200 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
CL7, CL9, CM1, CM2, CN1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
CN2, CU1, CU3, CW1, CW3, M12x1,5
FK1, FK2, FK3, FN1, FN2, FN3,
FN4
Typ: CL7
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 Honda Accord 225/40R18 A02) bis A10)
e6*2001/116*0091*03E 1040/920 5/114,3/64
RA-000627-B0-015-17~HO-5-114_3-64-ET50.docx
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Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 17
Seite : 2/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: CL9
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 Honda Accord 225/40R18 A02) bis A10)
e6*2001/116*0092*03E 1050/920 5/114,3/64
Typ: CM1
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 Honda Accord Tourer 225/40R18 A02) bis A10)
e6*2001/116*0093*03E 1050/1020 5/114,3/64
Typ: CM2
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 Honda Accord Tourer 225/40R18 A02) bis A10)
e6*2001/116*0094*03E 1070/1030 5/114,3/64
Typ: CN1
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Accord 225/40R18 A02) bis A10)
e6*2001/116*0096*03E 1080/920 5/114,3/64
RA-000627-B0-015-17~HO-5-114_3-64-ET50.docx
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Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 17
Seite : 3/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: CN2
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Accord Tourer 225/40R18 A02) bis A10)
e6*2001/116*0097*03E 1090/1030(0) 5/114,3/64
Typ: CU1
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 Honda Accord 215/45R18 A02) bis A10)
A93)
225/45R18
235/40R18
245/40R18
e6*2001/116*00113*03 1045/920 5/114,3/64
Typ: CU3
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Honda Accord 215/45R18 A02) bis A10)
A93)
225/45R18
235/40R18
245/40R18
132 Honda Accord 225/45R18 A02) bis A10)
E43)
235/40R18
245/40R18
e6*2001/116*00114*05 1145/935 5/114,3/64
RA-000627-B0-015-17~HO-5-114_3-64-ET50.docx
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Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 17
Seite : 4/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: CW1
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0120*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 Honda Accord Tourer 215/45R18 A02) bis A10)
A93)
225/45R18
235/40R18
245/40R18
e6*2001/116*00120*04 1045/1000 5/114,3/64
Typ: CW3
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Honda Accord Tourer 215/45R18 A02) bis A10)
A93)
225/45R18
235/40R18
245/40R18
132 Honda Accord Tourer 225/45R18 A02) bis A10)
E43)
235/40R18
245/40R18
e6*2001/116*00122*04 1200/1010 5/114,3/64
Typ: FK1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0255*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 73 Honda Civic 215/40R18 A02) bis A10)
e11*2001/116*00255*06 920/820 5/114,3/64
Typ: FK2
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0256*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Civic 215/40R18 A02) bis A10)
e11*2001/116*00256*06 1000/840 5/114,3/64
RA-000627-B0-015-17~HO-5-114_3-64-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 17
Seite : 5/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: FK3
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Civic 215/40R18 A02) bis A10)
e11*2001/116*00257*04 1085/835 5/114,3/64
Typ: FN1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0297*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Civic 215/40R18 A02) bis A10)
e11*2001/116*00297*05 940/830 5/114,3/64
Typ: FN2
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0306*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
148 Honda Civic 215/40R18 A02) bis A10)
e11*2001/116*00306*02 980/740 5/114,3/64
Typ: FN3
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0298*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Civic 215/40R18 A02) bis A10)
e11*2001/116*0298*03 1085/835 5/114,3/64
Typ: FN4
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0334*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Honda Civic 215/40R18 A02) bis A10)
e11*2001/116*0334*02 920/820 5/114,3/64
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000627-B0-015-17~HO-5-114_3-64-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 17
Seite : 6/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E43) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000627-B0-015-17~HO-5-114_3-64-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 17
Seite : 7/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Die Anlage Nr. 17 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 13.05.2011
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