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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001228-A0-021
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     1 / 15
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BS5 80935


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    BS5 80935
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              BORBET
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             Lk 114,3
Radausführungskennz.:                                       Lk 114,3
Radgröße:                                                  8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                     72,50 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast: *)                                        810 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   TOYOTA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                   moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                          5307        110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                          5307        120 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001228-A0-021
Anlage-Nr. :                4b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BS5 80935


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XPA1G(EU,M)                  e6*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
192           Toyota Yaris GR         225/30R19                          A02) bis A10)
                                      A93a)                              BF1)

                                        225/35R19

                                        245/30R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XZ1L(EU,M)                    e6*2007/46*0250*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
131             Lexus ES               225/40R19                         A02) bis A10)
                                       A93a) N235)                       A11) BF1)

                                        235/40R19

                                        245/35R19
                                        A93)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
HL10(A)                       e6*2007/46*0035*..
HS19(A)                       e6*2001/116*0106*..
L10(A)                        e6*2007/46*0034*..
S19(A)                        e6*2001/116*0103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 215     Lexus GS200T,          225/40R19                         A02) bis A10)
                GS250, GS300, GS300H, A94) N235)                         A11) BF2) E65) E66)
                GS450H
                                       235/35R19
                                       A94) T91)

                                        235/40R19
                                        A01) A94a) K87)

                                        245/35R19
                                        A94a)
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BS5 80935


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
HS19(A)                       e6*2001/116*0106*..
S19(A)                        e6*2001/116*0103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 255     Lexus GS300, GS430,    225/40R19                          A02) bis A10)
                GS460, GS450H          A01) G01) N235)                    A11) BF1) E64)

                                        235/35R19
                                        A93a) N245) T91)

                                        245/35R19


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                         e11*2001/116*0206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153     Lexus IS200D, IS220D, 245/30R19                           A02) bis A10)
                IS250, IS250C                                             BF1) E68) EF0)
                (Stufenheck, Cabrio)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ1                            e6*2007/46*0111*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 bis 175     Lexus NX200t, NX300, 235/45R19                            A02) bis A10)
                NX300h                  G4C)                              BF1)

                                        245/45R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XC1 (EU, M)                   e11*2007/46*2883*..
XC1(EU,M)                     e6*2007/46*0336*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 180     Lexus RC200T,          225/40R19                          A02) bis A10)
                RC300, RC300H          N235)                              A11) A94) BF2) EF0)

                                        225/40R19 M+S

                                        235/35R19
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001228-A0-021
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Teiletyp :                  BS5 80935


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AL1(A)                        e6*2001/116*0117*..
HAL1(A)                       e6*2001/116*0118*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 204     Lexus RX350, RX450H 235/50R19                            A02) bis A10)
                                       A93)                              BF1)

                                        235/55R19
                                        A93)

                                        245/50R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
ZA1(EU,M)                   e6*2007/46*0263*..
ZA1(EU,M)-TMG               e13*2007/46*2005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
112 bis 127   Lexus UX               225/40R19                           A02) bis A10)
                                     A93)                                A11) BF1)

                                        225/45R19
                                        A93)

                                        235/40R19
                                        A93)

                                        235/45R19
                                        A93a) G99)

                                        245/40R19
                                        A01) A93) K03)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(A)                       e11*2001/116*0299*..
E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)MS1                   e11*2007/46*0167*..
E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130    Toyota Auris             215/35R19                         A02) bis A10)
              (1. Generation)          G7F) T85)                         BF1) E58)

                                        225/35R19
                                        G05)

                                        245/30R19
                                        A01) K01) K04) K78)
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Teiletyp :                  BS5 80935


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(A)                       e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)                        e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97       Toyota Auris             215/35R19                             A02) bis A10)
                (2. Generation,                                                BF1) E59) E61) N225) T85)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(A)                       e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Auris             215/35R19                             A01) bis A10)
                (2. Generation,                                                BF1) E59) E60) K28)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-
                Hinterachse)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis           225/35R19                             A01) bis A10)
                (Fahrzeuge vor Facelift K66)                                   BF1) K65)
                2006, ohne
                Serienbereifung          245/30R19
                215/50R17)               K03) K04) K50) K63) K64)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis            225/35R19                            A02) bis A10)
                (Fahrzeuge ab Facelift                                         BF1)
                2006, mit Serienbereifung 245/30R19
                215/50R17)                A01) K03) K04) K50) K63) K64) K65)
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Nr. :                       RA-001228-A0-021
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     6 / 15
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BS5 80935


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                            e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130      Toyota Avensis          225/40R19                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)      GCS)                               BF1)

                                         235/35R19

                                         235/40R19
                                         G0Z)

                                         245/35R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XV7(EU,M)                     e6*2007/46*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
131             Toyota Camry           225/40R19                           A02) bis A10)
                                       A93a) N235)                         A11) BF1)

                                         225/40R19 M+S
                                         A93a)

                                         235/40R19

                                         245/35R19
                                         A01) A93) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M)                  e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0264*..
AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0338*..
AX1T(EU,M)-TMG              e13*2007/46*1765*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112    Toyota C-HR            225/40R19                             A01) bis A10)
                                     K03)                                  A11) BF2) K91)

                                         225/45R19
                                         K03)

                                         235/40R19
                                         K01)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                              e11*2001/116*0222*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100      Toyota Corolla Verso     245/30R19                         A01) bis A10)
                                                                           BF1) K68)
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Nr. :                       RA-001228-A0-021
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BS5 80935



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                              e11*2001/116*0222*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
130             Toyota Corolla Verso     245/30R19                         A01) bis A10)
                                                                           BF1) K68)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1HE(EU,M)                  e6*2007/46*0318*..
ZE1HE(EU,M)-TMG              e13*2007/46*2012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112    Toyota Corolla          225/35R19                            A02) bis A10)
              (Schrägheck, Kombi)                                          A11) BF1)
                                      245/30R19
                                      A01) K01)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(A)                          e11*2001/116*0264*..
XW3(A)                          e6*2007/46*0347*..
XW3(A)-TMG                      e13*2007/46*1956*..
XW4(A)                          e11*2007/46*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius Plus        225/35R19                         A01) bis A10)
                                                                           A11) BF1) K25) K88)
                                         245/30R19


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4              235/45R19                         A02) bis A10)
                (ohne                    A93)                              BF1) E62)
                Serienverbreiterung,
                nur bis EG-              235/50R19
                Genehmigungs-Nr.:        A01) K01)
                e6*2001/116*0105*08)
                                         245/45R19

                                         255/45R19
                                         A01) K01)
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BS5 80935


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4              235/45R19                         A02) bis A10)
                (mit                     A93)                              BF1) E62)
                Serienverbreiterung,
                nur bis EG-              235/50R19
                Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*08)     245/45R19

                                         255/45R19


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                         e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)                    e6*2007/46*0166*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114      Toyota RAV4             225/55R19                          A02) bis A10)
                (nur Ausführungen ab    G5Z) N235)                         BF2) E63)
                EG-Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*09     225/55R19 M+S
                bzw.                    G5Z)
                e6*2007/46*0166*00)
                                        235/50R19
                                        G2H)

                                         245/45R19

                                         255/45R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5(EU,M)                   e6*2007/46*0289*..
XA5(EU,M)-TMG               e13*2007/46*1991*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
129 bis 131   Toyota RAV4            245/45R19                             A02) bis A10)
                                     A93a)                                 A11) BF1)

                                         255/45R19
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001228-A0-021
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     9 / 15
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BS5 80935


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5P(EU,M)                  e6*2007/46*0429*..
XA5P(EU,M)-TGRE             e13*2007/46*2356*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
136           Toyota RAV4            225/55R19                           A02) bis A10)
                                     A93a) N235)                         A11) BF1)

                                        225/55R19 M+S
                                        A93a)

                                        235/55R19
                                        GCE)

                                        245/50R19

                                        255/45R19

                                        255/50R19
                                        A01) GCE) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2                           e11*2001/116*0350*..
AR2N                          e11*2007/46*0117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130      Toyota Verso           225/40R19                         A02) bis A10)
                                                                         BF1)
                                        235/35R19
                                        T91)

                                        245/35R19


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
       nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001228-A0-021
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     10 / 15
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BS5 80935


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
       der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001228-A0-021
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Teiletyp :                  BS5 80935


A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5307
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5307
       Anzugsmoment: 120 Nm

E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

E59)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09 bzw.
       e6*2007/46*0166*00

E64)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05 beim
       Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a)

E65)   Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

E66)   Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
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G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
       bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
     bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

G2H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18, 225/65R17,
     235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
     bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

G5Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18, 225/65R17
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16,
     225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G99)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R17 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
       bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

GCE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R19 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
     bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 225/45R18
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001228-A0-021
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K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K50)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis zum
       hinteren Stoßfänger umzulegen.

K63)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm, von
       Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

K64)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Übergangsbereich Stoßfänger zum Radhaus aufzuweiten.

K65)   An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
       Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben auszuschneiden.
       Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft werden.

K66)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
       Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.
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K68)   An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb Schwellerkante
          umzulegen,
       • im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt komplett
          vom Halter zu entfernen,
       • der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
       • die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3 mm zu
          kürzen,
       • die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.

K78)   Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       notwendig:
       • die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem Schweller
          komplett umzulegen,
       • die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten
          Radhausausschnittkanten anzupassen,
       • die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng an das
          Innere Radhaus anzulegen.

K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und hinter
          Radmitte komplett umzulegen,
       • die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der
          Radmitte sind zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
          umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K91)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf eine
          Restbreite von 10 mm zu kürzen,
       • die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung umzulegen
          (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001228-A0-021
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     15 / 15
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BS5 80935


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 4b mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ BS5 80935 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 22.02.2022