Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001228-C0-021
Anlage-Nr. : 9
Seite : 1 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BS5 80935
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 80935
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 108
Radausführungskennz.: Lk 108
Radgröße: 8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
§22 54143*02
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø63,4
geprüfte Radlast: *) 810 kg
Reifenabrollumfang: 2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: FORD
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5303 130 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 5335 200 Nm
BF3 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5303 140 Nm
BF4 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5303 135 Nm
BF5 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 5328 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001228-C0-021
Anlage-Nr. : 9
Seite : 2 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BS5 80935
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
DM2-CNG e13*2001/116*1018*..
DM2-LPG e13*2001/116*1000*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107 Ford C-Max 215/35R19 A01) bis A10)
N225) T85) BF1) K03) K04) K57) S01)
225/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG e13*2007/46*1288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 54143*02
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford C-Max, Grand C- 215/35R19 A01) bis A10)
Max K03) N225) T85) BF1) S01)
(Ausführungen mit
Serie nicht nur 225/35R19
205/55R16) K03) K04) N235) T88)
235/35R19
K03) K04) K13) K22) K27) K67) T91)
245/30R19
K01) K04) K13) K22) K67) T89)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SBF e1*2007/46*1524*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 175 Ford Edge 235/50R19 A02) bis A10)
A93a) BF2)
235/55R19
245/50R19
A01) K03)
255/50R19
A01) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001228-C0-021
Anlage-Nr. : 9
Seite : 3 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BS5 80935
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
DA3-CNG e13*2001/116*1017*..
DA3-LPG e13*2001/116*0999*..
DB3 e13*2001/116*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107 Ford Focus 215/35R19 A02) bis A10)
(3-türer, 4-türer, 5-türer, T85) BF1) S01)
Kombi, Cabrio)
225/30R19
A01) K03) T84)
225/35R19
A01) K03) K61) K62)
§22 54143*02
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
166 Ford Focus ST 225/35R19 A01) bis A10)
BF1) K03) K61) K62) S01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
DA3-RS e13*2001/116*1010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257 Ford Focus RS 225/35R19 M+S A02) bis A10)
BF1)
235/35R19 M+S
A01) K01) K16) K72)
245/30R19 M+S
A01) K01) K16) K72)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
DYB-RS e13*2007/46*1616*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
257 Ford Focus RS 225/35R19 A02) bis A10)
(ab Modell 2016) BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001228-C0-021
Anlage-Nr. : 9
Seite : 4 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BS5 80935
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG e13*2007/46*1289*..
DYB-N e13*2007/46*1363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford Focus 215/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93a) T85) BF1) S01)
225/35R19
A01) K03) T88)
245/30R19
A01) K01) K04) T89)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 54143*02
DYB e13*2007/46*1138*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 184 Ford Focus ST 225/35R19 A01) bis A10)
K03) N235) BF1)
235/35R19
K01) K04) K13) K22) K25)
245/30R19
K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH e13*2007/46*1911*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford Focus 225/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, A11) BF1) E73) K04) T88)
Ausführungen mit
Verbundlenkerachse)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH e13*2007/46*1911*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford Focus 225/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, A11) BF1) E73) K03) K04) T88)
Ausführungen mit
Mehrlenkerachse)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001228-C0-021
Anlage-Nr. : 9
Seite : 5 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BS5 80935
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH e13*2007/46*1911*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford Focus Active 225/40R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A11) BF1)
235/40R19
245/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH e13*2007/46*1911*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 206 Ford Focus ST 225/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K03) N235) BF1)
§22 54143*02
245/30R19
K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147 Ford Kuga 225/40R19 A02) bis A10)
(1. Generation) N235) BF1) E61) S01)
225/45R19
N235)
235/40R19
235/45R19
245/40R19
245/45R19
G2E)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001228-C0-021
Anlage-Nr. : 9
Seite : 6 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BS5 80935
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 178 Ford Kuga 225/45R19 A02) bis A10)
(2. Generation) N235) BF1) E62)
235/45R19
A01) K77)
245/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7 e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG e13*2001/116*1015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 54143*02
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Ford Mondeo 235/35R19 A01) bis A10)
(bis Modelljahr 2014) BF3) E52) E64) K04) S01)
245/35R19
G2D)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7 e13*2001/116*0249*..
BA7-HEV e13*2007/46*1485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 177 Ford Mondeo 225/40R19 A01) bis A10)
(ab Modelljahr 2015) K13) K25) N235) A11) BF3) E65)
225/40R19 M+S
K13) K25)
235/35R19
K04)
235/40R19
GEU) K04) K13) K25)
245/35R19
K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001228-C0-021
Anlage-Nr. : 9
Seite : 7 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BS5 80935
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LSK e13*2007/46*2387*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 154 Ford Mustang Mach-E 225/55R19 A02) bis A10)
A94) BF2)
235/50R19
A01) A94a) K03) K04)
245/50R19
A01) K01) K04)
255/45R19
A01) A94a) K03) K04)
§22 54143*02
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LSK e13*2007/46*2387*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
176 bis 200 Ford Mustang Mach-E 225/55R19 M+S A02) bis A10)
GT A94a) BF2)
235/50R19
A01) K03) K04) N245)
235/50R19 M+S
A01) K03) K04)
245/50R19
A01) K01) K04)
255/45R19
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
J2K e9*2007/46*3165*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 147 Ford Puma 225/40R19 A01) bis A10)
A11) BF4) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001228-C0-021
Anlage-Nr. : 9
Seite : 8 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BS5 80935
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
WA6-N e13*2007/46*1340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Ford S-Max 1. 225/40R19 A02) bis A10)
Generation; Ford T93) BF2) E69) S01)
Galaxy 2. Generation
235/40R19
GAG)
245/35R19
T93)
245/40R19
A01) G8B) K38)
§22 54143*02
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
WAH6 e13*2007/46*2374*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177 Ford S- Max 2. 235/40R19 A02) bis A10)
Generation; Ford T95) A11c) BF2) E69a)
Galaxy 3. Generation
(Nur zulässig an 235/45R19
Fahrzeugausführungen A01) K81)
bis einschließlich 18
Zoll Serienbereifung) 245/40R19
245/45R19
A01) G2F) K13) K22) K80) K81)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
WAH6 e13*2007/46*2374*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177 Ford S- Max 2. 235/40R19 A02) bis A10)
Generation; Ford T95) A11c) BF2) E69a)
Galaxy 3. Generation
(Nur zulässig an 235/45R19
Fahrzeugausführungen A01) K81)
die mit 19 Zoll
Bereifung ausgerüstet 245/40R19
sind)
245/45R19
A01) G2F) K13) K22) K80) K81)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001228-C0-021
Anlage-Nr. : 9
Seite : 9 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BS5 80935
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2 e1*2001/116*0207*..
PU2 e1*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88 Ford Transit Connect / 225/40R19 A01) bis A10)
Tourneo Connect G0Z) K03) K79) BF5) E74) K04) T93)
(ab Facelift 2018)
245/35R19
K01) K28) K78)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
§22 54143*02
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001228-C0-021
Anlage-Nr. : 9
Seite : 10 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BS5 80935
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
§22 54143*02
A11c) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Voll-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: 5303
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: 5335
Anzugsmoment: 200 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: 5303
Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001228-C0-021
Anlage-Nr. : 9
Seite : 11 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BS5 80935
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: 5303
Anzugsmoment: 135 Nm
BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: 5328
Anzugsmoment: 140 Nm
E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26
mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008. Überprüfung:
Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.
§22 54143*02
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
• an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
• an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`
E64) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0249*25.
E65) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0249*26.
E69) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0185*23.
E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0185*24.
E73) Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active.
E74) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Facelift 2018:
• Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*14
• Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*26
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001228-C0-021
Anlage-Nr. : 9
Seite : 12 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BS5 80935
G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G2D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 235/40R19,
235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder
§22 54143*02
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/45R18
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GAG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/45R18,
245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GEU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/40R19,
235/45R18, 235/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001228-C0-021
Anlage-Nr. : 9
Seite : 13 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BS5 80935
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
komplett umzulegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
§22 54143*02
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K38) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen.
K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum hinteren
Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit dem Radhaus
zu verkleben,
• der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des Filzinnenkotflügels) ist um
ca. 8 mm zu kürzen,
• der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu
kürzen,
K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante um
ca. 10 mm zu kürzen.
K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
umzulegen.
K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor
der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.
K72) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
eng an das Blechradhaus anzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001228-C0-021
Anlage-Nr. : 9
Seite : 14 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BS5 80935
K77) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer Länge
von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
• der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter befindliche
Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen oben,
warm einzuformen oder auszuschneiden.
K78) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis Schweller eng
an das Blechradhaus anzulegen.
K79) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• Der Kunststoffniet im Bereich Radmitte ist zu entfernen und die Kunststoffausbuchtung ist in
§22 54143*02
diesem Bereich warm einzuformen,
• die Radhausauschnittkante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 100 mm hinter der
Radmitte umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K80) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Oberkante
Stoßfänger um 20 mm warm nach innen einzuformen
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
zu entfernen,
• der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben,
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung nach
hinten zu versetzen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001228-C0-021
Anlage-Nr. : 9
Seite : 15 / 15
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BS5 80935
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind
zu entfernen.
T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
§22 54143*02
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 9 mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
BS5 80935 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 20.11.2024
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
Seite 9 von 9
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 54143*02
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024