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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001228-A0-021
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     1 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BS5 80935


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    BS5 80935
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              BORBET
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              Lk 112
Radausführungskennz.:                                       Lk 112
Radgröße:                                                  8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          49 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                     66,60 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        810 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                   moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                         130 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                        130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001228-A0-021
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BS5 80935


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
176                           e1*2007/46*0928*..
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes A-Klasse      215/35R19                                 A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur     N225) T85)                                BF1) E93) E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen 225/35R19
                ab EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)   245/30R19
                                       A01) K03) K04) K13)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                         N225) T85)           K04)               BF1) E93) E100) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
176                             e1*2007/46*0928*..
245G                            e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160     Mercedes A-Klasse        225/35R19                               A02) bis A10)
                (Frontantrieb und        N235)                                   BF1) E95) E100)
                Allrad; Beim Typ 245G
                nur zulässig an          235/35R19
                Fahrzeugausführungen A01) K04) K13) K25) K103)
                ab EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BS5 80935


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                           e1*2007/46*1829*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes A-Klasse      215/35R19                           A02) bis A10)
                (Kompaktlimousine 5-   N225) T85)                          A11) BF1)
                türig)
                                       215/35R19 M+S
                                       T85) W225)

                                         225/35R19
                                         T88)

                                         225/40R19
                                         A01) K25)

                                         235/35R19

                                         245/35R19
                                         A01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                             e1*2007/46*1829*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes A-Klasse        215/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine 4-türig)      N225) T85)                        A11) BF1)

                                         215/35R19 M+S
                                         T85) W225)

                                         225/35R19
                                         T88)

                                         225/40R19
                                         A01) K25)

                                         235/35R19

                                         245/35R19
                                         A01) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
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Teiletyp :                  BS5 80935


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
245                           e1*2001/116*0314*..
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse      215/35R19                                A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur     A93a)                                    BF1) E99)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen 225/30R19
                bis EG-Genehmigungs- A01) K01) K04)
                Nr.
                e1*2001/116*0470*02)   245/30R19
                                       A01) K01) K04) K81)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
246                            e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes B- Klasse      215/35R19                               A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      N225) T85)                              BF1) E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen 225/35R19
                ab EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)    245/30R19
                                        A01) K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        215/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                        N225) T85)           K04)               BF1) E100) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
65              Mercedes B-Klasse       225/40R19                               A02) bis A10)
                electric drive                                                  BF1)
                                        235/35R19


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes B-Klasse       225/35R19                               A02) bis A10)
                (Ausführungen mit       T88)                                    A11) BF1)
                Verbundlenker-
                Hinterachse)            235/35R19
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Teiletyp :                  BS5 80935


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes B-Klasse       225/35R19                               A02) bis A10)
                (Ausführungen mit       T88)                                    A11) BF1)
                Mehrlenker-Hinterachse)
                                        235/35R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225     Mercedes C-Klasse      225/35R19                                A02) bis A10)
                (Coupe, C204)          A94a) G9R) N235)                         BF1) E110)

                                        245/30R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225      Mercedes C-Klasse      225/35R19                                A02) bis A10)
                (Limousine, W204)                                               BF1) E104) EF0) G9R) N235) T88)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245     Mercedes C-Klasse      225/35R19                                A02) bis A10)
                (Coupe C205, Cabrio    A94) N235) T88)                          A11) BF2) E110a) EB1) EB2)
                A205)
                                       225/35R19 M+S
                                       A94) T88)

                                        225/40R19
                                        N235)

                                        225/40R19 M+S

                                        235/35R19
                                        A94) N245)

                                        235/35R19 M+S
                                        A94)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/40R19            245/35R19          A02) bis A10)
                                                                                A11) BF2) E110a) EB1) EB2)
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Nr. :                       RA-001228-A0-021
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     6 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BS5 80935


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R19                                A02) bis A10)
                (Limousine, W205)      A94) N235) T88)                          A11) BF2) E103) EB1) EB2) EF0)

                                        225/35R19 M+S
                                        A94) T88)

                                        225/40R19
                                        A94a) GAZ) N235) T93)

                                        225/40R19 M+S
                                        A94a) GAZ) T93)

                                        235/35R19
                                        A94) N245) T91)

                                        235/35R19 M+S
                                        A94) T91)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/40R19            245/35R19          A02) bis A10)
                                                             A94a) T93)         A11) BF2) E103) EB1) EB2) EF0)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                          e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/40R19                                A02) bis A10)
                (Kombi, S205)          A94a) GCW) N235) T93)                    A11) BF2) E103) EB1) EB2)

                                        225/40R19 M+S
                                        A94a) GCW) T93)

                                        235/35R19
                                        A94) GCT) N245) T91)

                                        235/35R19 M+S
                                        A94) GCT) T91)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/40R19            245/35R19          A02) bis A10)
                                                             A94a) T93)         A11) BF2) E103) EB1) EB2) GCT)
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Nr. :                       RA-001228-A0-021
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     7 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BS5 80935


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
117                            e1*2007/46*1007*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse     215/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)      N225) T85)                        BF1) E93a) E100)

                                        225/35R19

                                        245/30R19
                                        A01) K04) K13)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160     Mercedes CLA-Klasse     225/35R19 M+S                     A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi;                                        BF1) E95a)
                Serie auch 235/40R18 ) 235/35R19
                                        A01) K13) K25) K103)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes CLA-Klasse     225/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)      T88)                              A11) BF1)

                                        235/35R19
                                        A01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes GLA           225/50R19                          A02) bis A10)
                (H247)                 N235)                              A11) BF2)

                                        235/50R19
                                        A01) K01) K04)

                                        245/45R19

                                        255/45R19
                                        A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001228-A0-021
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     8 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BS5 80935


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes GLB           225/50R19                         A02) bis A10)
                (X247)                 N235)                             BF2)

                                        235/50R19
                                        A01) K01) K04)

                                        245/45R19

                                        255/45R19
                                        A01) K01) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
       nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
       der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001228-A0-021
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     9 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BS5 80935



A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig
       als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
      Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
      Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001228-A0-021
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     10 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BS5 80935


E99)   Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e1*2001/116*0470*02.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
      • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten,
      die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
      die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter Scheibe Ø318x30 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø342x32 mm

EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø390x36 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
     Achslast von 1590 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
     Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
     Achslast von 1620 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001228-A0-021
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     11 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BS5 80935



G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18,
     255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
     225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
     225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min.
     einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
     255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001228-A0-021
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K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
          Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
       • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
       • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von
          der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
      Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54143 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001228-A0-021
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     13 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BS5 80935


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich
       um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 13 mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ BS5 80935 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 22.02.2022