Gutachten 366-0189-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52600 ANLAGE: 16 Radtyp: BOR0002 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 05.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller CHRYSLER (USA), CITROEN, FORD, FORD MOTOR, HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation, MITSUBISHI, PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7.5 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 5114340671 BU1 75740 LK114,3 ET Ø72,5 - Ø67,1 67,1 Kunststoff 730 2288 03/19 40 5114340671 BU1 75740 LK114,3 ET Ø72,5 - Ø67,1 67,1 Kunststoff 740 2260 03/19 40 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der §22 52600*05 Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 25,6 Grad Zubehör : Set Nr.: 5305; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 135 Nm Verkaufsbezeichnung: CALIBER,COMPASS,PATRI OT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PK e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/60R17 96 Jeep Patriot; 225/55R17 97 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S; PBK PK e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/60R17 96 Dodge Caliber; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S; PBK Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0189-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52600 ANLAGE: 16 Radtyp: BOR0002 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 05.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verkaufsbezeichnung: CALIBER,COMPASS,PATRI OT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PK e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/60R17 96 Jeep Compass; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: SEBRING, AVENGER, FLAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JS e11*2001/116*0143*.. 103 - 138 215/60R17 96 Cabrio; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 25,6 Grad §22 52600*05 Zubehör : Set Nr.: 5305; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm Verkaufsbezeichnung: C-CROSSER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V***** e2*2001/116*0358*.. 115 - 125 215/60R17 96 5IE erhöhtes Anzugsmoment 225/60R17 99 145 Nm; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, FORD MOTOR Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 25,6 Grad Zubehör : Set Nr.: 5305; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : ECP 133 Nm für Typ : 1EZ; 1EZR; 1N2; 1N2R Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0189-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52600 ANLAGE: 16 Radtyp: BOR0002 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 05.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: FORD ESCAPE, MAVERICK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1EZ e4*98/14*0043*.. 91 225/55R17 97 Mit 1EZR e4*98/14*0051*.. 225/60R17 99 Radhausverbreiterung Serie; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P 1N2 e13*2001/116*0093*.. 91 - 149 225/55R17 97 FGL Mit 1N2R e13*2001/116*0091*.. 225/60R17 99 Radhausverbreiterung Serie; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FORD PROBE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ECP G571 119 225/45R17-90 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17-90 66A 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P §22 52600*05 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 25,6 Grad, für Typ : SX2E; PDE (Kegelbund) Zubehör : Set Nr.: 5305; Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 25,6 Grad, für Typ : SM; GK; VF; OSE; NX4e; CM; OS; NF Zubehör : Set Nr.: 5305; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : VF 110 Nm für Typ : CM; GK; NF; NX4e; SM 120 Nm für Typ : PDE; SX2E 127 Nm für Typ : OS; OSE Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GK e11*98/14*0186*.. 77 - 123 215/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0189-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52600 ANLAGE: 16 Radtyp: BOR0002 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 05.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CM e11*2001/116*0270*.. 110 - 145 235/65R17 104 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S SM e11*98/14*0162*.. 82 - 107 225/55R17 97 HAV 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R17 96 HAV 12A; 51A; 71C; 71K; 235/55R17 99 HAV 721; 725; 73C; 74A; 82 - 127 225/60R17 99 HAW 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SONATA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NF e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 215/50R17 91W Limousine; 215/55R17 94 Frontantrieb; 235/45R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: i30, i30N Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 52600*05 PDE e11*2007/46*3807*.., 70 - 118 205/45R17 88 i30 Fastback; e5*2007/46*1075*.. Kombilimousine; Schrägheck; 5-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: i40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VF e4*2007/46*0263*.., 85 - 131 205/50R17 93 Kombi; Limousine; e4*2007/46*0264*.. 205/55R17 91 Frontantrieb; 225/45R17 91 67S 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OSE e4*2007/46*1522*.. 26 - 28 205/60R17 93 KONA EV; Frontantrieb; Höchste Dreißig- Minuten-Leistung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0189-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52600 ANLAGE: 16 Radtyp: BOR0002 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 05.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SX2E e4*2018/858*00168*.. 33 - 54 215/60R17 96 11A; 246; 248; 26B; mit 27I Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Frontantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai, Kona N, Kauai N Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OS e4*2007/46*1259*.. 77 - 146 205/60R17 93 KONA; nicht KONA EV; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S OS e4*2007/46*1259*.. 26 - 28 205/60R17 93 KONA EV; Frontantrieb; Höchste Dreißig- Minuten-Leistung; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 52600*05 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: TUCSON, ix35 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NX4e e5*2018/858*00001*.. 85 - 132 215/65R17 99 12R Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 25,6 Grad Zubehör : Set Nr.: 5305; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : FG; SL; SLS 108 Nm für Typ : TF 110 Nm für Typ : GE; LD 120 Nm für Typ : XM Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0189-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52600 ANLAGE: 16 Radtyp: BOR0002 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 05.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 Verkaufsbezeichnung: CARENS,UN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FG e4*2001/116*0114*.. 84 - 107 205/50R17 93 51J Frontantrieb; 205/55R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: KIA MAGENTIS, MG, OPTIMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE e4*2001/116*0100*.. 100 - 106 205/50R17 89 51J nur bis 100 - 138 215/50R17 91 e4*2001/116*0100*06; 225/45R17 90 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 93 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: KIA OPIRUS,GH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LD e4*2001/116*0075*.. 137 - 149 225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P §22 52600*05 Verkaufsbezeichnung: OPTIMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TF e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 205/55R17 91 Limousine; Stufenheck; 215/50R17 91 Frontantrieb; 215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: SORENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XM e11*2001/116*0358*.., 110 - 145 235/65R17 104 MPV; Allradantrieb; e11*2007/46*0141*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE,SL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SL e11*2007/46*0166*.. 85 - 135 215/60R17 96 51J Allradantrieb; 215/65R17 99 51J Frontantrieb; 225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R17 99 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0189-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52600 ANLAGE: 16 Radtyp: BOR0002 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 05.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE,SL,SLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SLS e11*2007/46*0136*.. 85 - 135 215/60R17 96 51J Allradantrieb; 215/65R17 99 51J Frontantrieb; 225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R17 99 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 25,6 Grad Zubehör : Set Nr.: 5305; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: Ceed, ProCeed, XCeed Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CD e4*2007/46*1299*.. 77 - 150 205/50R17 89 Xceed; Frontantrieb; 205/55R17 91 inkl. Hybrid; §22 52600*05 205/60R17 93 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA, Mazda Motor Corporation Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 25,6 Grad Zubehör : Set Nr.: 5305; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : GH; KE; KF; KFE; SE 120 Nm für Typ : LW 135 Nm für Typ : DM Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 215/60R17 96 Kombilimousine; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0189-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52600 ANLAGE: 16 Radtyp: BOR0002 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 05.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/60R17 99 122 inkl. Mj.2015; nur CX- KF e13*2007/46*1803*.. 225/65R17 102 122 5; Allradantrieb; 235/60R17 102 122 Frontantrieb; 235/65R17 104 12O 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S KFE e13*2007/46*1832*.. 110 - 143 225/60R17 99 122 nur CX-5; 225/65R17 102 122 Allradantrieb; 235/60R17 102 122 Frontantrieb; 235/65R17 104 12O 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: MAZDA MPV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LW e1*98/14*0118*.. 100 - 104 235/45R17 94 nur ab 104 225/45R17 94 Ottomotor e1*98/14*0118*02; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; §22 52600*05 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA RX-8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SE e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 93 MCS 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/60R17 99 122 inkl. Mj.2015; nur CX- 225/65R17 102 122 5; Allradantrieb; 235/60R17 102 122 Frontantrieb; 235/65R17 104 12O 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 25,6 Grad Zubehör : Set Nr.: 5305; Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0189-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52600 ANLAGE: 16 Radtyp: BOR0002 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 05.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : GK0; NA0W 145 Nm für Typ : CWB erhöhtes Anzugsmoment; CW0 erhöhtes Anzugsmoment; GF0 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: Mitsubishi Eclipse Cross Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GK0 e1*2007/46*1769*.. 109 - 120 215/60R17 96 Allradantrieb; 215/65R17 99 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI GRANDIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NA0W e1*2001/116*0269*.. 100 - 121 215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 93 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI OUTLANDER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CWB e1*2001/116*0482*.. 89 - 130 215/60R17 100 erhöhtes Anzugsmoment §22 52600*05 CW0 e1*2001/116*0406*.. 215/60R17 96 5IE 145 Nm; Outlander; GF0 e1*2007/46*1218*.. 225/60R17 99 Outlander Hybrid; 235/55R17 99 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R17 102 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 25,6 Grad Zubehör : Set Nr.: 5305; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 4007 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V***** e2*2001/116*0357*.. 115 - 125 215/60R17 96 5IE erhöhtes Anzugsmoment 225/60R17 99 145 Nm; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0189-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52600 ANLAGE: 16 Radtyp: BOR0002 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 05.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die §22 52600*05 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombinatio n muss, unter Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0189-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52600 ANLAGE: 16 Radtyp: BOR0002 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 05.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der §22 52600*05 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/50R17 Hinterachse: 225/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0189-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52600 ANLAGE: 16 Radtyp: BOR0002 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 05.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. §22 52600*05 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anz ugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. FGL) Die Verwendung dieser Reifengröße ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 225/70R15 oder 215/70R16 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0189-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52600 ANLAGE: 16 Radtyp: BOR0002 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 05.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 HAV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/70R15 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist. HAW) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 225/70R16 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist. MCS) Die Verwendung dieser Reifengröße als Sommerreifen ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16 bzw. 17-Zoll-Sommerreifen ausgerüstet sind. PBK) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm (Dicke 26mm / 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig. §22 52600*05 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0189-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52600 ANLAGE: 16 Radtyp: BOR0002 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 05.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: SX2E Genehm.Nr.: e4*2018/858*00168*.. Handelsbez.: Kona, Kauai Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 240 y = 205 VA 26B x = 290 y = 255 VA 27I x = 200 y = 150 HA 27B x = 200 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 52600*05 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 255 8 VA 26J x = 290 y = 255 10 VA 27H x = 200 y = 280 8 HA 27F x = 200 y = 280 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0189-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52600 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: BOR0002 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 17.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J §22 52600*05 Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN