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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46373
Nr. :                      RA-000354-G0-015
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    1 / 15                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XL75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 XL75735
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetallrad
Radausführung:                                          Lk114,3
Radgröße:                                              7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast:                                        700 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
AR2, AR2N, E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                         110 Nm
E15UT(a)MS1, E15UTN(a),        M12x1,5
E15EJ(a), HE15U(a), M2, R1,
R3, S1, S16, T25, T27, V3, XA,
XA1, XA3(a), XE1, XE2(a),
XW3(a), XW4(a)




RA-000354-G0-015-12~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46373
Nr. :                      RA-000354-G0-015
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    2 / 15                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XL75735


Typen:                                  ABE / EG-Genehmigung:
XA                                      G703
XA1                                     e4*93/81*0001*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 95              Toyota RAV4               255/50R17                               A01) bis A10)
                        (3 und 5-türig)                                                   B18)L21)

e4*93/81*0001*06E       880/945 | 910/990                                                 5/114,3/60



Typ:                         S1
ABE / EG-Genehmigung:        G468; e6*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 156          Lexus GS300             235/45R17                                           A02) bis A10)

                                                  245/45R17
e6*93/81*0010*00E       1055/1210                                                         5/114,3/60



Typ:                         S16
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0078*.., e11*98/14*0078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 161 bis 163  Lexus GS300              225/45R17                                          A02) bis A10)

                                                  235/45R17

 208                    Lexus GS430               235/45R17                               A02) bis A10)

e11*98/14*0078*07E      1055/1220                                                         5/114,3/60


Typ:                         XE1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114 bis 157  Lexus IS200,             215/45R17                                          A02) bis A10)
              Lexus IS300
                                       225/45R17

                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                  vorne                hinten
                                                  215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                          V00)
e11*2001/116*0110*08E   1055/1090                                                         5/114,3/60



Typ:                         R3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 115   Toyota Previa            225/50R17                                          A02) bis A10)

                                                  235/45R17
e6*2001/116*0069*07E    1250/1380                                                         5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46373
Nr. :                      RA-000354-G0-015
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XL75735


Typ:                          M2
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Toyota Avensis Verso      215/50R17                                  A02) bis A10)
                                        A01)K15)K57)

                                                 225/45R17

                                                 235/45R17
                                                 A01)K03)K15)K57)
e6*2001/116*0083*05E   1230/1230                                                   5/114,3/60



Typ:                         V3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 112 bis 137  Toyota Camry             215/55R17                                   A01) bis A10)
                                                                                   K15)
                                                 225/50R17
                                                 A01)K18)K21)
e6*2001/116*0085*04    1200/1200                                                   5/114,3/60



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                                      e11*2001/116*0222*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100             Toyota Corolla Verso      205/50R17                         A02) bis A10)

                                                 215/45R17

                                                 215/50R17
                                                 G8T)

                                                 225/45R17

                                                 235/45R17
                                                 G8T)




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Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XL75735


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                               e11*2001/116*0222*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
130             Toyota Corolla Verso      215/45R17                          A02) bis A10)

                                           215/50R17

                                           225/45R17

                                           235/45R17




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis             205/50R17                         A02) bis A10)
                (Fahrzeuge vor Facelift    A01) K65)
                2006, ohne Serienbereifung
                215/50R17)                 215/45R17

                                           225/45R17




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                              e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis            205/50R17                          A02) bis A10)
                (Fahrzeuge ab Facelift
                2006, mit Serienbereifung 215/45R17
                215/50R17)
                                          215/50R17
                                          A01) K63)K65) K66)

                                           225/45R17




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XL75735


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                          e11*2001/116*0206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153     Lexus IS                 205/50R17                                 A02) bis A10)
                (Stufenheck, Cabrio)                                               EF0)
                                         215/45R17

                                           225/45R17

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                                                                   EF0)V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                           e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                215/65R17                               A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung, A93)N225)                               E62)EF0)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 225/60R17
                                           A93)

                                           225/65R17

                                           235/60R17
                                           A93)

                                           245/55R17
                                           A01) K01)

                                           255/55R17
                                           A01) K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46373
Nr. :                      RA-000354-G0-015
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    6 / 15                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XL75735


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                            e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                215/65R17                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung,  A93)N225)                         E62)EF0)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 225/60R17
                                           A93)

                                           225/65R17

                                           235/60R17
                                           A93)

                                           245/55R17

                                           255/55R17




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 111      Toyota RAV4              215/65R17                           A02) bis A10)
                (nur Ausführungen ab EG- A93)N225)                           E63)EF0)
                Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*09)     215/65R17 M+S
                                         A93)

                                           225/65R17
                                           G6X)

                                           235/60R17

                                           245/60R17
                                           G6X)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46373
Nr. :                      RA-000354-G0-015
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    7 / 15                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XL75735


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a)                         e11*2001/116*0299*..
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
E15UT(a)MS1                     e11*2007/46*0167*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
HE15U(a)                        e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130      Toyota Auris             205/45R17                          A02) bis A10)
                (1. Generation)          A93)N215)                          E58)

                                          205/50R17
                                          G7F)N215)

                                          215/45R17

                                          225/40R17

                                          225/45R17
                                          G7F)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Auris               205/45R17                        A02) bis A10)
                (2. Generation,            A93)N215)                        E59)E60)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-Hinterachse) 205/50R17
                                           A01) K28)N215)

                                          215/45R17

                                          225/40R17
                                          A01) A93a)K28)

                                          225/45R17
                                          A01) K28)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46373
Nr. :                      RA-000354-G0-015
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    8 / 15                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XL75735


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                         e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                        e11*2007/46*0019*..
HE15U(a)                         e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97       Toyota Auris              205/45R17                         A02) bis A10)
                (2. Generation,           A93)N215)                         E59)E61)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 205/50R17
                                          N215)

                                          215/45R17
                                          N225)

                                          225/40R17
                                          A93a)

                                          225/45R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(a)                       e11*2001/116*0304*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97       Toyota Corolla          205/45R17                           A02) bis A10)
                (Stufenheck)            A93)                                E67)

                                          205/50R17
                                          A01) K12)

                                          215/45R17

                                          225/45R17
                                          A01) K12)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46373
Nr. :                      RA-000354-G0-015
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    9 / 15                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XL75735


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                             e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130      Toyota Avensis           205/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A93)G5V) N215)

                                          205/55R17
                                          N215)

                                          215/50R17

                                          215/55R17

                                          225/45R17
                                          G5V)

                                          225/50R17

                                          235/45R17

                                          235/50R17
                                          A01) K03)

                                          245/45R17




RA-000354-G0-015-12~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46373
Nr. :                      RA-000354-G0-015
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XL75735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2                            e11*2001/116*0350*..
AR2N                           e11*2007/46*0117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130      Toyota Verso            205/50R17                            A02) bis A10)
                                        A93)N215)

                                           205/55R17
                                           N215)

                                           215/50R17
                                           A93a)

                                           215/55R17

                                           225/45R17

                                           225/50R17

                                           235/45R17

                                           235/50R17
                                           A01) K83)

                                           245/45R17




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a)                            e11*2001/116*0264*..
XW4(a)                            e11*2007/46*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius Plus          205/50R17                         A02) bis A10)

                                           205/55R17
                                           A01) K25)K88)

                                           215/50R17
                                           A01) K25)K88)

                                           225/45R17

                                           235/45R17
                                           A01) K25)K88)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46373
Nr. :                      RA-000354-G0-015
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Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46373
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A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B18) An Achse 1 ist der Halter der ABS-Steuerleitung so zu verlegen, dass ein ausreichender
     Abstand (min. 5 mm) zwischen der Steuerleitung und der Rad-Reifenkombination
     vorhanden ist. Dabei ist der Lenkeinschlag der Räder zu berücksichtigen.

E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09

E67) Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G6X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46373
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G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.



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K57) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
     Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden.
     Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutz-
     ist weiter nach unten zu versetzen.

K63) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm,
     von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
     Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
     auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
     werden.

K66) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
     Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.

K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich.
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
         klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
     - der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.

K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter
        der Radmitte sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

L21) Es ist die Lenkeinschlagbegrenzung Toyota Teile Nr. 42631-19001-83 einzubauen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46373
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V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XL75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 30.06.2014




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