Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46373
Nr. : RA-000354-G0-015
Anlage-Nr. : 20
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XL75735
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: XL75735
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallrad
Radausführung: Lk114,3
Radgröße: 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø64,1
geprüfte Radlast: 700 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
CL7, CL9, CM1, CM2, CN1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
CN2, CU1, CU3, CW1, CW3, M12x1,5
FK1, FK2, FK3, FN1, FN2, FN3,
FN4, RE5, RE6, RE7
Typ: CL7
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 Honda Accord 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
E6*2001/116*0091*03E 1040/920 5/114,3/64
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Nr. : RA-000354-G0-015
Anlage-Nr. : 20
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XL75735
Typ: CL9
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 Honda Accord 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
E6*2001/116*0092*03E 1040/920 5/114,3/64
Typ: CN1
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Accord 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
E6*2001/116*0096*02E 1080/920 5/114,3/64
Typ: CM1
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 Honda Accord Tourer 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
e6*2001/116*0093*03 1050/1020 5/114,3/64
Typ: CM2
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 Honda Accord Tourer 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
e6*2001/116*0094*03E 1070/1030 5/114,3/64
Typ: CN2
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Accord Tourer 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
e6*2001/116*0097*02E 1100/1030 5/114,3/64
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Anlage-Nr. : 20
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XL75735
Typ: FK1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0255*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 73 Honda Civic 205/50R17 A02) bis A10)
E45a)
215/45R17
225/45R17
e11*2001/116*00255*06 920/820 5/114,3/64
Typ: FK1
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1119*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
71 bis 73 Honda Civic LPG 205/50R17 A02) bis A10)
E45a)
215/45R17
225/45R17
e13*2007/46*1119*00 920/820 5/114,3/64
Typ: FK2
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0256*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Civic 205/50R17 A02) bis A10)
E45a)
215/45R17
225/45R17
e11*2001/116*00256*06 940/830 5/114,3/64
Typ: FK3
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Civic 205/50R17 A02) bis A10)
E45a)
215/45R17
225/45R17
e11*2001/116*00257*02 1085/835 5/114,3/64
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Anlage-Nr. : 20
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XL75735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1 e11*2001/116*0255*..
FK2 e11*2001/116*0256*..
FK3 e11*2001/116*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 110 Honda Civic, Honda Civic 205/50R17 A02) bis A10)
Tourer E45)
(ab Modelljahr 2012) 215/45R17
225/45R17
Typ: FN1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0297*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Civic 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
e11*2001/116*00297*03 940/830 5/114,3/64
Typ: FN2
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0306*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
148 Honda Civic 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
e11*2001/116*00306*01 980/740 5/114,3/64
Typ: FN3
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0298*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Civic 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
e11*2001/116*00298*02 1085/835 5/114,3/64
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XL75735
Typ: FN4
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0334*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Honda Civic 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
e11*2001/116*0334*02 920/820(0) 5/114,3/64
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5 e11*2001/116*0301*..
RE6 e11*2001/116*0302*..
RE7 e11*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 122 Honda CR-V 225/65R17 A02) bis A10)
(beim Typ ER5 nur zulässig E46)
bis EG-Genehmigungs-Nr.:
e11*2001/116*0301*05;
beim Typ ER6 nur zulässig
bis EG-Genehmigungs-Nr.:
e11*2001/116*0302*05)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5 e11*2001/116*0301*..
RE6 e11*2001/116*0302*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 118 Honda CR-V 225/60R17 A02) bis A10)
(ab Modelljahr 2013; Typ E46a)
RE5 nur zulässig ab EG- 225/65R17
Genehmigungs-Nr.
e11*2001/116*0301*06;
Typ RE6 nur zulässig ab
EG-Genehmigungs-Nr.
e11*2001/116*0302*06)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46373
Nr. : RA-000354-G0-015
Anlage-Nr. : 20
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XL75735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1 e6*2001/116*0113*..
CU3 e6*2001/116*0115*..
CW1 e6*2001/116*0120*..
CW3 e6*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 148 Honda Accord 205/55R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93)N215) EF0)
215/50R17
A93)N225)
215/55R17
A93)G7L) N225)
225/50R17
A93)
235/45R17
A93)
235/50R17
G7L)
245/45R17
A93)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46373
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XL75735
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011:
- Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*06
- Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1119*00
- Typ FK2 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*06
- Typ FK3 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*05
E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
- Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07
- Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07
- Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06
E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
- Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
- Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46373
Nr. : RA-000354-G0-015
Anlage-Nr. : 20
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XL75735
E46) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
- Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
- Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
- Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G7L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 20 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XL75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 09.06.2015
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