Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46373 Nr. : RA-000354-G0-015 Anlage-Nr. : 20 Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XL75735 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XL75735 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallrad Radausführung: Lk114,3 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø64,1 geprüfte Radlast: 700 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment CL7, CL9, CM1, CM2, CN1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm CN2, CU1, CU3, CW1, CW3, M12x1,5 FK1, FK2, FK3, FN1, FN2, FN3, FN4, RE5, RE6, RE7 Typ: CL7 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Honda Accord 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 E6*2001/116*0091*03E 1040/920 5/114,3/64 RA-000354-G0-015-20~HO-5-114_3-64-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46373 Nr. : RA-000354-G0-015 Anlage-Nr. : 20 Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XL75735 Typ: CL9 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 Honda Accord 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 E6*2001/116*0092*03E 1040/920 5/114,3/64 Typ: CN1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0096*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Accord 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 E6*2001/116*0096*02E 1080/920 5/114,3/64 Typ: CM1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0093*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Honda Accord Tourer 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 e6*2001/116*0093*03 1050/1020 5/114,3/64 Typ: CM2 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 Honda Accord Tourer 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 e6*2001/116*0094*03E 1070/1030 5/114,3/64 Typ: CN2 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0097*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Accord Tourer 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 e6*2001/116*0097*02E 1100/1030 5/114,3/64 RA-000354-G0-015-20~HO-5-114_3-64-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46373 Nr. : RA-000354-G0-015 Anlage-Nr. : 20 Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XL75735 Typ: FK1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0255*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 bis 73 Honda Civic 205/50R17 A02) bis A10) E45a) 215/45R17 225/45R17 e11*2001/116*00255*06 920/820 5/114,3/64 Typ: FK1 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1119*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 71 bis 73 Honda Civic LPG 205/50R17 A02) bis A10) E45a) 215/45R17 225/45R17 e13*2007/46*1119*00 920/820 5/114,3/64 Typ: FK2 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0256*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Civic 205/50R17 A02) bis A10) E45a) 215/45R17 225/45R17 e11*2001/116*00256*06 940/830 5/114,3/64 Typ: FK3 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0257*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Civic 205/50R17 A02) bis A10) E45a) 215/45R17 225/45R17 e11*2001/116*00257*02 1085/835 5/114,3/64 RA-000354-G0-015-20~HO-5-114_3-64-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46373 Nr. : RA-000354-G0-015 Anlage-Nr. : 20 Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XL75735 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FK1 e11*2001/116*0255*.. FK2 e11*2001/116*0256*.. FK3 e11*2001/116*0257*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 110 Honda Civic, Honda Civic 205/50R17 A02) bis A10) Tourer E45) (ab Modelljahr 2012) 215/45R17 225/45R17 Typ: FN1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0297*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Civic 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 225/45R17 e11*2001/116*00297*03 940/830 5/114,3/64 Typ: FN2 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0306*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 148 Honda Civic 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 225/45R17 e11*2001/116*00306*01 980/740 5/114,3/64 Typ: FN3 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0298*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Civic 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 225/45R17 e11*2001/116*00298*02 1085/835 5/114,3/64 RA-000354-G0-015-20~HO-5-114_3-64-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46373 Nr. : RA-000354-G0-015 Anlage-Nr. : 20 Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XL75735 Typ: FN4 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0334*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 Honda Civic 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 225/45R17 e11*2001/116*0334*02 920/820(0) 5/114,3/64 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RE5 e11*2001/116*0301*.. RE6 e11*2001/116*0302*.. RE7 e11*2001/116*0322*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 122 Honda CR-V 225/65R17 A02) bis A10) (beim Typ ER5 nur zulässig E46) bis EG-Genehmigungs-Nr.: e11*2001/116*0301*05; beim Typ ER6 nur zulässig bis EG-Genehmigungs-Nr.: e11*2001/116*0302*05) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RE5 e11*2001/116*0301*.. RE6 e11*2001/116*0302*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 118 Honda CR-V 225/60R17 A02) bis A10) (ab Modelljahr 2013; Typ E46a) RE5 nur zulässig ab EG- 225/65R17 Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06; Typ RE6 nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06) RA-000354-G0-015-20~HO-5-114_3-64-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46373 Nr. : RA-000354-G0-015 Anlage-Nr. : 20 Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XL75735 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CU1 e6*2001/116*0113*.. CU3 e6*2001/116*0115*.. CW1 e6*2001/116*0120*.. CW3 e6*2001/116*0122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 148 Honda Accord 205/55R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93)N215) EF0) 215/50R17 A93)N225) 215/55R17 A93)G7L) N225) 225/50R17 A93) 235/45R17 A93) 235/50R17 G7L) 245/45R17 A93) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000354-G0-015-20~HO-5-114_3-64-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46373 Nr. : RA-000354-G0-015 Anlage-Nr. : 20 Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XL75735 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011: - Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*06 - Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1119*00 - Typ FK2 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*06 - Typ FK3 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*05 E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: - Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07 - Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07 - Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06 E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013: - Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06 - Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06 RA-000354-G0-015-20~HO-5-114_3-64-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46373 Nr. : RA-000354-G0-015 Anlage-Nr. : 20 Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XL75735 E46) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012: - Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05 - Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05 - Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G7L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 20 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ XL75735 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 09.06.2015 RA-000354-G0-015-20~HO-5-114_3-64-ET50.docx