Gutachten 366-0189-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52600 ANLAGE: 12 Radtyp: BOR0002 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 05.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller HONDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7.5 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 5114350641 BU1 75740 LK114,3 ET Ø72,5 - Ø64,1 64,1 Kunststoff 740 2260 03/19 50 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 52600*05 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Set Nr.: 5315; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2; CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FE; FK; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; RE5; RE6; RE7; RU 110 Nm für Typ : CL3; CL4 Verkaufsbezeichnung: ACCORD SEDAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CL7 e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/45R17 90 10B; 11B; 11G; 11H; CL9 e6*2001/116*0092*.. 12A; 51A; 71C; 71K; CN1 e6*2001/116*0096*.. 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CM1 e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/45R17 90 10B; 11B; 11G; 11H; CM2 e6*2001/116*0094*.. 12A; 51A; 71C; 71K; CN2 e6*2001/116*0097*.. 721; 725; 73C; 74A; 74P CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17 91 51J Kombi; Frontantrieb; CW2 e6*2001/116*0121*.. 215/55R17 94 51J 10B; 11B; 11G; 11H; CW3 e6*2001/116*0122*.. 110 - 148 225/50R17 94 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0189-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52600 ANLAGE: 12 Radtyp: BOR0002 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 05.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17 91 51J Kombi; Frontantrieb; CW3 e6*2001/116*0122*.. 215/55R17 94 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FE e6*2018/858*00064*.. 95 - 134 215/50R17 91 mit 235/45R17 94 Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FC e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 215/45R17 87 CIVIC 4DR; CIVIC 5DR; FK e6*2007/46*0256*.. 215/50R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; §22 52600*05 225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FK1 e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/50R17 89 nur bis FK2 e11*2001/116*0256*.. 215/45R17 91 51J e11*2001/116*0255*06; FK3 e11*2001/116*0257*.. 225/45R17 90 nur bis 235/45R17 93 e11*2001/116*0256*06; nur bis e11*2001/116*0257*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E FK1 e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 205/50R17 89 ab FK2 e11*2001/116*0256*.. 215/45R17 87W 5ET e11*2001/116*0255*07; FK3 e11*2001/116*0257*.. 225/45R17 91 ab e11*2001/116*0256*07; ab e11*2001/116*0257*06; CIVIC TOURER; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0189-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52600 ANLAGE: 12 Radtyp: BOR0002 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 05.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CL3 e11*98/14*0165*.. 113 205/45R17 88 10B; 11B; 11G; 11H; CL4 e11*98/14*0166*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 215/50R17 91 51J Stufenheck; CU2 e6*2001/116*0114*.. 215/55R17 94 51J Frontantrieb; CU3 e6*2001/116*0115*.. 110 - 148 225/50R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 215/50R17 91 51J Stufenheck; CU3 e6*2001/116*0115*.. 215/55R17 94 51J Frontantrieb; 225/50R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FN1 e11*2001/116*0297*.. 103 215/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H; FN3 e11*2001/116*0298*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; §22 52600*05 74A; 74P; 76S FN2 e11*2001/116*0306*.. 148 215/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RE5 e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/65R17 102 bis RE6 e11*2001/116*0302*.. 235/55R17 99 e11*2001/116*0301*05; RE7 e11*2001/116*0322*.. 235/60R17 102 bis e11*2001/116*0302*05; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BE1 e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H; BE3 e6*2001/116*0100*.. 215/45R17 87 5ET 12A; 51A; 71C; 71K; BE5 e6*2001/116*0104*.. 215/45R17 91 721; 725; 73C; 74A; 225/45R17 90 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0189-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52600 ANLAGE: 12 Radtyp: BOR0002 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 05.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Verkaufsbezeichnung: HR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RU e6*2007/46*0158*.. 88 - 134 205/55R17 91 12R Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Set Nr.: 5315; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: ZR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RZ e6*2018/858*00266*.. 105 215/60R17 96 Mit 225/55R17 97 Radhausverbreiterung 225/60R17 99 Serie; Frontantrieb; Hybrid; §22 52600*05 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0189-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52600 ANLAGE: 12 Radtyp: BOR0002 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 05.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführunge n bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. §22 52600*05 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0189-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52600 ANLAGE: 12 Radtyp: BOR0002 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 05.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. §22 52600*05 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0189-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52600 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: BOR0002 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 17.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J §22 52600*05 Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN