Gutachten 366-0233-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52601 ANLAGE: 7 Radtyp: BOR0003 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 09.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 12 Fahrzeughersteller BYD AUTO CO LTD, SUBARU CORPORATION, SUZUKI, TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 5114340601 BU1 80840 LK114,3 Ø72,5 - Ø60,1 60,1 Kunststoff 730 2291 04/19 ET40 5114340601 BU1 80840 LK114,3 Ø72,5 - Ø60,1 60,1 Kunststoff 740 2260 04/19 ET40 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. §22 52601*05 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BYD AUTO CO LTD Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Set Nr.: 5307; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm Verkaufsbezeichnung: ATTO 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SC2E e9*2018/858*11147*.. 65 225/50R18 95 Frontantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUBARU CORPORATION Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Set Nr. 5259; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0233-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52601 ANLAGE: 7 Radtyp: BOR0003 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 09.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 12 Verkaufsbezeichnung: SOLTERRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EAM1S(M) e6*2018/858*00162*.. 118 235/60R18 103 Allradantrieb; 245/55R18 103 Elektro; 245/60R18 105 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R18 105 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JT Zubehör : Set Nr.: 5319; Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : ZE1HE(S)-2S; ZE1HE(S)(EU,M) Zubehör : Set Nr.: 5307; §22 52601*05 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JY; JY-2S (Kegelbund) Zubehör : Set Nr. 5259; Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LY; LY-2S; EY; FY Zubehör : Set Nr. 5259; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EY; FY; LY; LY-2S 100 Nm für Typ : JY; JY-2S 103 Nm für Typ : ZE1HE(S)(EU,M); ZE1HE(S)-2S 110 Nm für Typ : JT Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 215/40R18 85 Allradantrieb; 215/45R18 89 Frontantrieb; 225/40R18 88 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 12A; 51A; 573; 71C; 235/40R18 91 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0233-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52601 ANLAGE: 7 Radtyp: BOR0003 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 09.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 12 Verkaufsbezeichnung: GRAND VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JT e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18 100 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZE1HE(S)(E e6*2007/46*0485*.. 72 225/40R18 88 Kombilimousine; U,M) 235/35R18 86 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P ZE1HE(S)(E e6*2018/858*00057*.. 72 225/40R18 88 bis U,M) 235/35R18 86 e6*2018/858*00057*03; Kombilimousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; §22 52601*05 721; 725; 73C; 74A; 74P ZE1HE(S)-2 e6*2018/858*00057*.. 72 225/40R18 88 ab S 235/35R18 86 e6*2018/858*00057*04; Kombilimousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 215/40R18 85 Allradantrieb; 215/45R18 89 Frontantrieb; 225/40R18 88 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0233-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52601 ANLAGE: 7 Radtyp: BOR0003 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 09.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 12 Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY e6*2018/858*00006*.. 95 - 103 215/45R18 89 bis e6*2018/858*00006*01; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4, S-CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY-2S e6*2018/858*00006*.. 75 - 95 215/45R18 89 ab e6*2018/858*00006*02; Allradantrieb; Frontantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS §22 52601*05 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY e4*2007/46*0779*.. 75 - 103 215/45R18 89 ab e4*2007/46*0779*04; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LY e4*2007/46*0928*.. 75 - 103 215/45R18 89 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P LY e6*2018/858*00005*.. 75 - 103 215/45R18 89 bis e6*2018/858*00005*01; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0233-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52601 ANLAGE: 7 Radtyp: BOR0003 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 09.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 12 Verkaufsbezeichnung: VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LY-2S e6*2018/858*00005*.. 75 - 95 215/45R18 89 ab e6*2018/858*00005*02; Allradantrieb; Frontantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : T27; XW3(a)-TMG; XW4(a); AR2; ZE1EE(EU,M); ZE1HE(EU,M)-TMG; E15UTN(a); S19(a); XA3(a); XA3(a)-TMG; XW3(a); R1; ZE1HE(EU,M); ZA1(EU,M)-TMG; XZ1L(EU,M); XPB1F(M); E15UT(a); M2; T25; XE2(a); ZE1EE(EU,M)-TMG; E15J(a); XA4(EU,M); XA4(EU,M)-TMG; XPB1F(EU,M)-TGRE; E15UT(a)MS1; S16; ZA1(EU,M) Zubehör : Set Nr.: 5307; §22 52601*05 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EAM1(M)-TGRE; EAM1(M) Zubehör : Set Nr.: 5262; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : R1; T25; XPB1F(EU,M)-TGRE; XPB1F(M); XZ1L(EU,M); ZA1(EU,M); ZA1(EU,M)-TMG; ZE1EE(EU,M); ZE1EE(EU,M)-TMG; ZE1HE(EU,M); ZE1HE(EU,M)-TMG 110 Nm für Typ : M2 115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment; E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; S16 erhöhtes Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XW4(a) erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm für Typ : EAM1(M); EAM1(M)-TGRE Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0233-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52601 ANLAGE: 7 Radtyp: BOR0003 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 09.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 12 Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 215/40R18 89 erhöhtes Anzugsmoment E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 115 Nm; bis E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. e11*2001/116*0305*13; 1 E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: LEXUS ES300H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XZ1L(EU, e6*2007/46*0250*.. 131 225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H; M) 235/45R18 94 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R18 93 721; 725; 73C; 74A; 245/45R18 96 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS 300, GS 430 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S16 e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/40R18 91Y erhöhtes Anzugsmoment §22 52601*05 e11*98/14*0078*.. 245/40R18 93W 135 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS300/GS430/GS460 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S19(a) e6*2001/116*0103*.. 183 235/40R18 91Y erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 95 135 Nm; bis 183 - 208 245/40R18 93 e6*2001/116*0103*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS250, IS300H, IS200T Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XE2(a) e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18 Nur Sportausführung; erhöhtes 51G; 57E; 575 Anzugsmoment 135 Nm; bis 225/40R18 92 51J e11*2001/116*0206*09; 235/40R18 91W 51J Cabrio; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0233-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52601 ANLAGE: 7 Radtyp: BOR0003 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 09.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 12 Verkaufsbezeichnung: LEXUS UX200, LEXUS UX250H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZA1(EU, e6*2007/46*0263*.. 112 235/45R18 94 UX250H; M) 10B; 11B; 11G; 11H; ZA1(EU, e13*2007/46*2005*.. 12A; 51A; 71C; 71K; M)-TMG 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/40R18 88W nur bis e11*2001/116*0196*04; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/40R18 89 nur bis 225/35R18 87W e11*2001/116*0196*04; 225/40R18 88W 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88W 57F; 68T 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 225/45R18 91 erhöhtes Anzugsmoment §22 52601*05 91 - 130 225/45R18 91W 135 Nm; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740 T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R18 92 erhöhtes Anzugsmoment 225/45R18 91 135 Nm; Kombi; 235/40R18 91 Frontantrieb; 235/45R18 94 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740 T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 225/45R18 91 erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 91 135 Nm; Limousine; 91 - 130 225/40R18 92 Frontantrieb; 225/45R18 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91W 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R18 94 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740 T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/45R18 91 erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0233-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52601 ANLAGE: 7 Radtyp: BOR0003 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 09.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 12 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M2 e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 225/40R18 91W Frontantrieb; e6*98/14*0083*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA BZ4X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EAM1(M) e6*2018/858*00144*.. 73 - 118 235/60R18 103 Allradantrieb; 245/55R18 103 Frontantrieb; Elektro; 245/60R18 105 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R18 105 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O EAM1(M)- e13*2018/858*00303*. 73 - 118 235/60R18 103 Allradantrieb; . TGRE 245/55R18 103 Frontantrieb; Elektro; 245/60R18 105 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R18 105 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O §22 52601*05 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZE1EE(EU,M e6*2007/46*0316*.. 72 - 97 225/40R18 88 12T Frontantrieb; inkl. ) ZE1EE(EU,M e13*2007/46*2013*.. Hybrid; )-TMG 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P ZE1HE(EU,M e6*2007/46*0318*.. 72 - 112 225/40R18 88 12Q Kombilimousine; ) ZE1HE(EU,M e13*2007/46*2012*.. 235/35R18 86 12A Schräghecklimousine; )-TMG Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1 e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 225/40R18 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P R1 e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R18 89 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R18 91 721; 725; 73C; 74A; 235/40R18 91 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0233-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52601 ANLAGE: 7 Radtyp: BOR0003 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 09.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 12 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius Plus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW3(a) e6*2007/46*0347*.. 73 215/45R18 89 erhöhtes Anzugsmoment XW4(a) e11*2007/46*0157*.. 135 Nm; Prius Plus; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: Toyota Prius Plus TMG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW3(a)- e13*2007/46*1956*.. 73 215/45R18 89 erhöhtes Anzugsmoment TMG 135 Nm; Prius Plus; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus §22 52601*05 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW3(a) e11*2001/116*0264*.. 73 215/45R18 89 erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; Prius Plus; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 225/55R18 98 12R erhöhtes Anzugsmoment XA3(a)- e13*2007/46*1657*.. 225/60R18 100 12A 135 Nm; ab TMG e6*2001/116*0105*09; XA4(EU, e6*2007/46*0166*.. Allradantrieb; M) Frontantrieb; XA4(EU, e13*2007/46*1658*.. 10B; 11B; 11G; 11H; M)-TMG 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0233-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52601 ANLAGE: 7 Radtyp: BOR0003 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 09.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 12 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AR2 e11*2001/116*0350*.. 82 - 130 225/40R18 92 erhöhtes Anzugsmoment 225/45R18 95 135 Nm; Frontantrieb; 235/40R18 95 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; MAO AR2 e11*2001/116*0350*.. 82 - 130 225/45R18 95 erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; MAO Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68 - 92 225/45R18 95 Frontantrieb; inkl. )-TGRE . XPB1F(M) e6*2018/858*00013*.. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; §22 52601*05 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0233-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52601 ANLAGE: 7 Radtyp: BOR0003 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 09.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 12 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind di e dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschl ießlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den §22 52601*05 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschri tten wird. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollum fänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0233-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52601 ANLAGE: 7 Radtyp: BOR0003 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 09.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 12 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebrac ht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmes ssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des §22 52601*05 Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0233-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52601 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: BOR0003 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 09.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J §22 52601*05 Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN