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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000931-A0-021
Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-10021


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                BY-10021
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Borbet
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           LK112
Radgröße:                                              10Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                       30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 66,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        740 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
204X                             GLK:                                       5253     130 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                                 GLC:                                         5255-0   130 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
221, 221 AMG                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              5255-0   150 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000931-A0-021
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     2/6                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-10021


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190     Mercedes GLC            255/40R21                           A02) bis A10)ER1)
                (X253)                  A01)K01)K04)

                                          265/35R21
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
270             Mercedes GLC 43 AMG, 255/35R21                              A02) bis A10)
                GLC 43 AMG Coupe        A01)K01)
                (X253, C253)
                                        255/40R21
                                        A01)K01)

                                          265/35R21
                                          A01)K01)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190     Mercedes GLC Coupe        255/40R21                         A02) bis A10)ER1)
                (C253, ohne               A01)K01)K04)
                Radhausverbreiterungen an
                Achse 2)                  265/35R21
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190     Mercedes GLC Coupe        255/40R21                         A02) bis A10) ER1)
                (C253, mit                A01)K01)
                Radhausverbreiterungen an
                Achse 2)                  265/35R21
                                          A01)K01)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000931-A0-021
Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-10021


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes GLK            245/35R21                                 A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)M00)

                                          255/35R21
                                          A01)K01)K02)K95)

                                          265/30R21
                                          A01)K01)K02)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          245/35R21            275/30R21          A01) bis A10)
                                          K01)M00)             K02)               V00)

                                          245/35R21            285/30R21          A01) bis A10)
                                          K01)M00)             K02)               V00)

                                          245/35R21            295/30R21          A01) bis A10)
                                          K01)M00)             K02)K96)           V00)

                                          255/35R21            285/30R21          A01) bis A10)
                                          K01)K95)             K02)               V00)

                                          255/35R21            295/30R21          A01) bis A10)
                                          K01)K95)             K02)K96)           V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463     Mercedes S63 AMG, S65 265/30R21 M+S                               A02) bis A10)
                AMG                     A01)K01)T96)                              E98b)
                (W222)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 335     Mercedes S-Klasse Coupe, 245/35R21                                A02) bis A10)
                Cabrio                   A01)K03)M00)
                (C217, A217)
                                         255/30R21
                                         A01)K01)M00)




RA-000931-A0-021-03a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000931-A0-021
Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-10021


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

RA-000931-A0-021-03a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51328 nach § 22 STVZO
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ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1480 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K95) An Achse 1 sind die Radhauskanten im Bereich von ca. 100 mm vor bis 100 mm hinter
     der Radmittenebene komplett umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem
     Bereich entsprechend anzupassen.

K96) An Achse 2 sind die Radhauskanten im Bereich von ca. 100 mm vor bis 100 mm hinter
     der Radmittenebene komplett umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem
     Bereich entsprechend anzupassen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




RA-000931-A0-021-03a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000931-A0-021
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     6/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-10021


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BY-10021 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 31.01.2018




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