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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000931-A0-021
Anlage-Nr. :                27a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-10021


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                BY-10021
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Borbet
Montageposition:                                     Hinterachse *
Radausführung:                                           LK112
Radgröße:                                              10Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 66,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        740 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2300 mm
 * Die Verwendung des Rades BY-10021, LK112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BY-8521 an der Vorderachse
zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den
Radtyp BY-8521, LK112 (ABE-Nr. 51331) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes




RA-000931-A0-021-27a~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000931-A0-021
Anlage-Nr. :                27a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-10021


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                        Beschreibung der Befestigungsteile               Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                    moment
204X                                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    5255-0 130 Nm
                                       M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
212                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      5255-0       150 Nm
                                       M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
R1ES, R1EC                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       5253        150 Nm
                                       M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
221, 221 AMG                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      5255-0       150 Nm
                                       M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                               e1*2007/46*1666*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x21,ET35          10.0x21,ET40
120 bis 180     Mercedes E-Klasse Coupe 255/30R21                255/30R21               A01) bis A10)
                (mit kleinsten Serienreifen                      K133)M00)
                ab 225/..)
Die Verwendung des Rades BY-10021, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8521 (ABE-Nr. 51331) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                               e1*2007/46*1666*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x21,ET35          10.0x21,ET40
120 bis 245     Mercedes E-Klasse Coupe 255/30R21                255/30R21               A01) bis A10)
                (mit kleinsten Serienreifen                      K133)M00)N265)
                ab 245/..)
Die Verwendung des Rades BY-10021, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8521 (ABE-Nr. 51331) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x21,ET35          10.0x21,ET40
110 bis 245     Mercedes E-Klasse        255/30R21            255/30R21         A01) bis A10)
                (W213, Limousine)                             K04)K133)M00)N265 E111a)GA2)
                                                              )T93)
Die Verwendung des Rades BY-10021, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8521 (ABE-Nr. 51331) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000931-A0-021-27a~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000931-A0-021
Anlage-Nr. :                27a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-10021


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x21,ET35          10.0x21,ET40
143 bis 190     Mercedes E-Klasse All-  245/35R21            245/35R21                   A01) bis A10)ER1)
                Terrain                                      K133)M00)

Die Verwendung des Rades BY-10021, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8521 (ABE-Nr. 51331) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x21,ET35          10.0x21,ET40
100 bis 225     Mercedes GLK            245/35R21            245/35R21                   A01) bis A10)
                                                             K02)M00)

                                             255/35R21             255/35R21             A01) bis A10)
                                                                   K02)

                                             245/35R21             275/30R21             A01) bis A10)
                                                                   K02)                  V00)

                                             245/35R21             285/30R21             A01) bis A10)
                                                                   K02)                  V00)

                                             245/35R21             295/30R21             A01) bis A10)
                                                                   K02)                  V00)

                                             255/35R21             285/30R21             A01) bis A10)
                                                                   K02)                  V00)

                                             255/35R21             295/30R21             A01) bis A10)
                                                                   K02)                  V00)
Die Verwendung des Rades BY-10021, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8521 (ABE-Nr. 51331) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000931-A0-021-27a~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000931-A0-021
Anlage-Nr. :                27a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-10021


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
221                             e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x21,ET35          10.0x21,ET40
150 bis 390     Mercedes S-Klasse        245/35R21            245/35R21                  A02) bis A10)
                (W222, ab Modell 2014)                        M00)N255)T96)              E98b)ER1)

                                             245/35R21 M+S         245/35R21 M+S         A02) bis A10)
                                                                   M00)T96)              E98b) ER1)

                                             255/35R21             255/35R21             A02) bis A10)
                                                                   N265)T98)             E98b)GAP) ER1)

                                             255/35R21 M+S         255/35R21 M+S         A02) bis A10)
                                                                   T98)                  E98b)GAP) ER1)

                                             245/35R21             285/30R21             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  E98b)V00) ER1)
Die Verwendung des Rades BY-10021, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8521 (ABE-Nr. 51331) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x21,ET35          10.0x21,ET40
430 bis 463     Mercedes S63 AMG, S65 255/35R21 M+S          255/35R21 M+S               A02) bis A10)
                AMG                                                                      E98b)
                (W222)
Die Verwendung des Rades BY-10021, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8521 (ABE-Nr. 51331) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000931-A0-021
Anlage-Nr. :                27a
Seite :                     5/8                                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-10021


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x21,ET35          10.0x21,ET40
270 bis 335     Mercedes S-Klasse Coupe, 245/35R21            245/35R21                  A02) bis A10)
                Cabrio                                        M00)
                (C217, A217)
                                         255/30R21            255/30R21                  A02) bis A10)
                                                              M00)

                                             255/35R21             255/35R21             A02) bis A10)


                                             245/35R21             285/30R21             A01) bis A10)
                                                                   K125)                 V00)
Die Verwendung des Rades BY-10021, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8521 (ABE-Nr. 51331) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x21,ET35          10.0x21,ET40
430 bis 463     Mercedes S63 AMG        255/35R21 M+S        255/35R21 M+S               A02) bis A10)
                Coupe, S65 AMG Coupe,
                S63 AMG Cabrio
                (C217, A217)
Die Verwendung des Rades BY-10021, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8521 (ABE-Nr. 51331) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000931-A0-021
Anlage-Nr. :                27a
Seite :                     6/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-10021


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E111a)       Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
    nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1480 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000931-A0-021
Anlage-Nr. :                27a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-10021


GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis
       zum Befestigungsniet auszuschneiden,
     - die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um
       10 mm zu kürzen

K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
       Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
     - die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante
       umzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51328 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000931-A0-021
Anlage-Nr. :                27a
Seite :                     8/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-10021


N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 27a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BY-10021 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 31.01.2018




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