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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52043 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000983-C0-021
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     1/5
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  BY-11023


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                   BY-11023
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                       Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              Lk 112
               Radausführungskennz.:
               Radgröße:                                                 11Jx23H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          43 mm
§22 52043*02




               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                       1000 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       5253        150 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52043 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000983-C0-021
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     2/5
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  BY-11023


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                            e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               190 bis 335     Mercedes GL- Klasse,    295/30R23                          A01) bis A10)
                               GLS                                                        BF1) K01) K02)
                               (Ausführungen ohne      305/30R23
                               serienmäßige            K112)
                               Radhausverbreiterung)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                             e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               190 bis 335     Mercedes GL- Klasse,     295/30R23                         A01) bis A10)
                               GLS                                                        BF1) K01) K04)
                               (Ausführungen mit        305/30R23
§22 52043*02




                               serienmäßiger            K112)
                               Radhausverbreiterung
                               und Serienreifen
                               295/40R21)



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                           e1*2007/46*0598*..
               166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               410 bis 430     Mercedes GL 63 AMG, 295/30R23                              A02) bis A10)
                               GLS 63 AMG                                                 BF1)
                                                      305/30R23
                                                      A01) K01) K04) K112)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                           e1*2007/46*0598*..
               166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               410 bis 430     Mercedes GLE AMG       315/25R23                           A01) bis A10)
                               63, AMG 63S                                                BF1) E108) K01) K02) K15) K26)
                                                                                          K107) K108) K109) K131)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52043 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000983-C0-021
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     3/5
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  BY-11023


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
§22 52043*02




                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52043 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000983-C0-021
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     4/5
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  BY-11023


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1910 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1930 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
§22 52043*02




               ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1960 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1980 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
                      Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
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               Nr. :                       RA-000983-C0-021
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     5/5
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  BY-11023


               K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K107) An Achse 1 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um
                     10 mm zu kürzen.

               K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunstoffinnenkotlügel
                        ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
                     • die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen

               K109) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist an der rechten Fahrzeugseite die
                     Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel um 10 mm einzuformen bzw auszuschneiden (siehe
                     Skizze – umrandeter Bereich).
§22 52043*02




               K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus
                        befindliche Blechsteg umzulegen,
                     • das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
                     • die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den Schweller
                        zu versetzen.

               K131) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
                     Radhauskante im Bereich der umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 5mm zu kürzen.

               Die Anlage 4 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ BY-11023 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 08.01.2025
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 52043*02




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024