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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52043 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000983-B0-021
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-11023


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                   BY-11023
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Borbet Vertriebs GmbH
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              Lk 130
Radausführungskennz.:
Radgröße:                                                 11Jx23H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      130 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    71,60 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       1000 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                   moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                       160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52043 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000983-B0-021
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-11023


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                             e13*2007/46*1085*..
92AH                            e13*2007/46*1107*..
92AHN                           e13*2007/46*1108*..
92AN                            e13*2007/46*1106*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 419     Porsche Cayenne          305/25R23                         A01) bis A10)
                (Ausführungen mit        T100)                             A11) BF1) K01) K02)
                Serien-Verbreiterung)
                                         315/25R23


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                             e13*2007/46*1085*..
92AH                            e13*2007/46*1107*..
92AHN                           e13*2007/46*1108*..
92AN                            e13*2007/46*1106*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 419     Porsche Cayenne          305/25R23                         A01) bis A10)
                (Ausführungen ohne       T100)                             A11) BF1) K01) K02)
                Serien-Verbreiterung)
                                         315/25R23


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
       nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
       der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52043 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000983-B0-021
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-11023


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52043 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000983-B0-021
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-11023


Die Anlage 5 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ BY-11023 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 09.03.2022