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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-A0-021
Anlage-Nr. :                CD1a
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    BY-8019
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                     Borbet Vertriebs GmbH
Montageposition:                                     Vorderachse **)
Radausführung:                                             Lk 112
Radausführungskennz.:                                      Lk 112
Radgröße:                                                  8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         27 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       795 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr.
52389*02) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*02) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5255-0      130 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5255-0     150 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-A0-021
Anlage-Nr. :                CD1a
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
204 AMG                        e1*2001/116*0464*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET27      8½Jx19H2, ET40
270 bis 287      Mercedes C-Klasse,     225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                    A01) bis A10)
                 C43 AMG                K01)                                                BF1)
                 (Coupe C205, Cabrio    235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                    A01) bis A10)
                 A205)                  K01)                                                BF1)
                                        225/40R19          255/35R19                        A01) bis A10)
                                        K01)                                                BF1)
Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET27      8½Jx19H2, ET40
85 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19                        A01) bis A10)
                 (Limousine, W205)      K01)                                                A11) BF1) E103) T88)
                                        225/35R19 M+S      225/35R19 M+S                    A01) bis A10)
                                        K01)                                                A11) BF1) E103) T88)
                                        225/40R19          225/40R19                        A01) bis A10)
                                        K01)                                                A11) BF1) E103) GAZ)
                                        225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                    A01) bis A10)
                                        K01)                                                A11) BF1) E103) GAZ)
                                        235/35R19          235/35R19                        A01) bis A10)
                                        K01)                                                A11) BF1) E103)
                                        235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                    A01) bis A10)
                                        K01)                                                A11) BF1) E103)
                                        245/35R19          245/35R19                        A01) bis A10)
                                        K01)                                                A11) BF1) E103)
                                        225/35R19          255/30R19                        A01) bis A10)
                                        K01) T88)                                           A11) BF1) E103) V00)
                                        225/40R19          245/35R19                        A01) bis A10)
                                        K01)                                                A11) BF1) E103)
                                        225/40R19          255/35R19                        A01) bis A10)
                                        K01)                                                A11) BF1) E103) GB9)
Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-A0-021
Anlage-Nr. :                CD1a
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET27      8½Jx19H2, ET40
270 bis 287      Mercedes C-Klasse,     225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                    A01) bis A10)
                 C43 AMG                K01)                                                BF1)
                 (Limousine, W205)      235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                    A01) bis A10)
                                        K01)                                                BF1)
                                        225/40R19          255/35R19                        A01) bis A10)
                                        K01)                                                BF1)
Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET27      8½Jx19H2, ET40
85 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/40R19          225/40R19                        A01) bis A10)
                 (Kombi, S205)          K01)                                                A11) BF1) E103) GCW)
                                        225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                    A01) bis A10)
                                        K01)                                                A11) BF1) E103) GCW)
                                        235/35R19          235/35R19                        A01) bis A10)
                                        K01)                                                A11) BF1) E103) GCT)
                                        235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                    A01) bis A10)
                                        K01)                                                A11) BF1) E103) GCT)
                                        245/35R19          245/35R19                        A01) bis A10)
                                        K01)                                                A11) BF1) E103) GCT)
                                        225/35R19          255/30R19                        A01) bis A10)
                                        K01) T88)                                           A11) BF1) E103) V00)
                                        225/40R19          245/35R19                        A01) bis A10)
                                        K01)                                                A11) BF1) E103) GCT)
                                        225/40R19          255/35R19                        A01) bis A10)
                                        K01)                                                A11) BF1) E103) GCV)
Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET27      8½Jx19H2, ET40
270 bis 287      Mercedes C-Klasse,     225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                    A01) bis A10)
                 C43 AMG                K01)                                                BF1)
                 (Kombi, S205)          235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                    A01) bis A10)
                                        K01)                                                BF1)
                                        225/40R19          255/35R19                        A01) bis A10)
                                        K01)                                                BF1)
Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-A0-021
Anlage-Nr. :                CD1a
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                             e1*2007/46*1666*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET27    8½Jx19H2, ET40
120 bis 220      Mercedes E-Klasse        225/45R19        225/45R19                        A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                                                            A11) BF2)
                 Ausführungen mit         235/40R19        235/40R19                        A02) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen                                                     A11) BF2)
                 ab 225/..)               245/35R19        245/35R19                        A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF2)
                                             245/40R19               245/40R19              A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF2)
Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                             e1*2007/46*1666*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET27    8½Jx19H2, ET40
120 bis 270      Mercedes E-Klasse        245/35R19        245/35R19                        A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                                                            A11) BF2)
                 Ausführungen mit
                 kleinsten Serienreifen   245/40R19        245/40R19                        A02) bis A10)
                 ab 245/..)                                                                 A11) BF2)
Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-A0-021
Anlage-Nr. :                CD1a
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
212                            e1*2001/116*0501*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET27      8½Jx19H2, ET40
110 bis 270      Mercedes E-Klasse      225/40R19          225/40R19                        A01) bis A10)
                 (W213, Limousine)      K01)                                                A11) BF2) E111a) ER1) N235)
                                        225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                    A01) bis A10)
                                        K01)                                                A11) BF2) E111a) ER1) W235)
                                        225/45R19          225/45R19                        A01) bis A10)
                                        K01)                                                A11) BF2) E111a) ER1)
                                                                                            GEE) N235)
                                             225/45R19 M+S           225/45R19 M+S          A01) bis A10)
                                             K01)                                           A11) BF2) E111a) ER1)
                                                                                            GEE) W235)
                                             235/40R19               235/40R19              A01) bis A10)
                                             K01)                                           A11) BF2) E111a) ER1) N245)
                                             235/40R19 M+S           235/40R19 M+S          A01) bis A10)
                                             K01)                                           A11) BF2) E111a) ER1) W245)
                                             245/35R19               245/35R19              A01) bis A10)
                                             K01)                                           A11) BF2) E111a) ER1)
                                             245/35R19 M+S           245/35R19 M+S          A01) bis A10)
                                             K01)                                           A11) BF2) E111a) ER1)
                                             245/40R19               245/40R19              A01) bis A10)
                                             K01)                                           A11) BF2) E111a) ER1)
                                             245/40R19 M+S           245/40R19 M+S          A01) bis A10)
                                             K01)                                           A11) BF2) E111a) ER1)
                                             225/40R19               255/35R19              A01) bis A10)
                                             K01) N235)                                     A11) BF2) E111a) ER1) V00)
Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET27      8½Jx19H2, ET40
110 bis 270      Mercedes E-Klasse      225/45R19          225/45R19                        A01) bis A10)
                 (S213, Kombi)          K01)                                                A11) BF2) ER1) GEE) N235)
                                        225/45R19 M+S      225/45R19 M+S                    A01) bis A10)
                                        K01)                                                A11) BF2) ER1) GEE) W235)
                                        235/40R19          235/40R19                        A01) bis A10)
                                        K01)                                                A11) BF2) ER1) N245)
                                        235/40R19 M+S      235/40R19 M+S                    A01) bis A10)
                                        K01)                                                A11) BF2) ER1) W245)
                                        245/40R19          245/40R19                        A01) bis A10)
                                        K01)                                                A11) BF2) ER1)
                                        245/40R19 M+S      245/40R19 M+S                    A01) bis A10)
                                        K01)                                                A11) BF2) ER1)
Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-A0-021
Anlage-Nr. :                CD1a
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET27      8½Jx19H2, ET40
143 bis 250      Mercedes E-Klasse All- 245/40R19          245/40R19                        A01) bis A10)
                 Terrain                K01) K134)                                          BF2) ER1)
Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET27      8½Jx19H2, ET40
100 bis 225      Mercedes GLK           235/45R19          235/45R19                        A01) bis A10)
                                        K01)                                                BF1)
                                        235/50R19          235/50R19                        A01) bis A10)
                                        K01) K95)                                           BF1)
                                        245/45R19          245/45R19                        A01) bis A10)
                                        K01)                                                BF1)
                                        255/45R19          255/45R19                        A01) bis A10)
                                        K01)                                                BF1)
                                        235/50R19          255/45R19                        A01) bis A10)
                                        K01) K95)                                           BF1) V00)
                                        235/50R19          265/45R19                        A01) bis A10)
                                        K01) K95)                                           BF1) V00)
Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-A0-021
Anlage-Nr. :                CD1a
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255-0
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255-0
       Anzugsmoment: 150 Nm

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
      nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-A0-021
Anlage-Nr. :                CD1a
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1520 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer
     dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K95)   An Achse 1 sind die Radhauskanten im Bereich von ca. 100 mm vor bis 100 mm hinter der
       Radmittenebene komplett umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich
       entsprechend anzupassen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-A0-021
Anlage-Nr. :                CD1a
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019



K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen,
      • die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten
         Radhauskante zu kürzen,
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das
         Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage CD1a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ BY-8019 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 09.02.2022