Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO Nr. : RA-001225-B0-021 Anlage-Nr. : CD1a Seite : 1 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BY-8019 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BY-8019 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Vertriebs GmbH Montageposition: Vorderachse **) Radausführung: Lk 112 Radausführungskennz.: Lk 112 Radgröße: 8Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 27 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 795 kg Reifenabrollumfang: 2260 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*03) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*03) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255-0 130 Nm Schaftlänge 28,5 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255-0 150 Nm Schaftlänge 28,5 mm BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5253 150 Nm Schaftlänge 33 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO Nr. : RA-001225-B0-021 Anlage-Nr. : CD1a Seite : 2 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BY-8019 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. 204 AMG e1*2001/116*0464*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET27 8½Jx19H2, ET40 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10) C43 AMG K01) BF1) (Coupe C205, Cabrio 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10) A205) K01) BF1) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) BF1) Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET27 8½Jx19H2, ET40 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10) (Limousine, W205) K01) A11) BF1) E103) T88) 225/35R19 M+S 225/35R19 M+S A01) bis A10) K01) A11) BF1) E103) T88) 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10) K01) A11) BF1) E103) GAZ) 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10) K01) A11) BF1) E103) GAZ) 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) K01) A11) BF1) E103) 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10) K01) A11) BF1) E103) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K01) A11) BF1) E103) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) T88) A11) BF1) E103) V00) 225/40R19 245/35R19 A01) bis A10) K01) A11) BF1) E103) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) A11) BF1) E103) GB9) Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO Nr. : RA-001225-B0-021 Anlage-Nr. : CD1a Seite : 3 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BY-8019 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET27 8½Jx19H2, ET40 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10) C43 AMG K01) BF1) (Limousine, W205) 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10) K01) BF1) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) BF1) Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET27 8½Jx19H2, ET40 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10) (Kombi, S205) K01) A11) BF1) E103) GCW) 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10) K01) A11) BF1) E103) GCW) 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) K01) A11) BF1) E103) GCT) 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10) K01) A11) BF1) E103) GCT) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K01) A11) BF1) E103) GCT) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) T88) A11) BF1) E103) V00) 225/40R19 245/35R19 A01) bis A10) K01) A11) BF1) E103) GCT) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) A11) BF1) E103) GCV) Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET27 8½Jx19H2, ET40 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10) C43 AMG K01) BF1) (Kombi, S205) 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10) K01) BF1) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) BF1) Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO Nr. : RA-001225-B0-021 Anlage-Nr. : CD1a Seite : 4 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BY-8019 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET27 8½Jx19H2, ET40 120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/45R19 225/45R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A11) BF2) Ausführungen mit 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10) kleinsten Serienreifen A11) BF2) ab 225/..) 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10) A11) BF2) 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10) A11) BF2) Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET27 8½Jx19H2, ET40 120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A11) BF2) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10) ab 245/..) A11) BF2) Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO Nr. : RA-001225-B0-021 Anlage-Nr. : CD1a Seite : 5 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BY-8019 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET27 8½Jx19H2, ET40 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/40R19 225/40R19 A01) bis A10) (W213, Limousine) K01) A11) BF2) E111a) ER1) N235) 225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A01) bis A10) K01) A11) BF2) E111a) ER1) W235) 225/45R19 225/45R19 A01) bis A10) K01) A11) BF2) E111a) ER1) GEE) N235) 225/45R19 M+S 225/45R19 M+S A01) bis A10) K01) A11) BF2) E111a) ER1) GEE) W235) 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10) K01) A11) BF2) E111a) ER1) N245) 235/40R19 M+S 235/40R19 M+S A01) bis A10) K01) A11) BF2) E111a) ER1) W245) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K01) A11) BF2) E111a) ER1) 245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A01) bis A10) K01) A11) BF2) E111a) ER1) 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10) K01) A11) BF2) E111a) ER1) 245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A01) bis A10) K01) A11) BF2) E111a) ER1) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) N235) A11) BF2) E111a) ER1) V00) Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET27 8½Jx19H2, ET40 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R19 225/45R19 A01) bis A10) (S213, Kombi) K01) A11) BF2) ER1) GEE) N235) 225/45R19 M+S 225/45R19 M+S A01) bis A10) K01) A11) BF2) ER1) GEE) W235) 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10) K01) A11) BF2) ER1) N245) 235/40R19 M+S 235/40R19 M+S A01) bis A10) K01) A11) BF2) ER1) W245) 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10) K01) A11) BF2) ER1) 245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A01) bis A10) K01) A11) BF2) ER1) Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO Nr. : RA-001225-B0-021 Anlage-Nr. : CD1a Seite : 6 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BY-8019 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET27 8½Jx19H2, ET40 143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10) Terrain K01) K134) BF2) ER1) Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET27 8½Jx19H2, ET40 100 bis 225 Mercedes GLK 235/45R19 235/45R19 A01) bis A10) K01) BF1) 235/50R19 235/50R19 A01) bis A10) K01) K95) BF1) 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10) K01) BF1) 255/45R19 255/45R19 A01) bis A10) K01) BF1) 235/50R19 255/45R19 A01) bis A10) K01) K95) BF1) V00) 235/50R19 265/45R19 A01) bis A10) K01) K95) BF1) V00) Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2S e1*2007/46*2115*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET27 8½Jx19H2, ET40 210 bis 370 Mercedes S-Klasse 235/50R19 235/50R19 A02) bis A10) (W223, mit A11) BF3) E130) EF1) ER1) Hinterachslenkung bis N245) 4,5°) 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10) A11) BF3) E130) EF1) ER1) N255) 255/45R19 255/45R19 A02) bis A10) A11) BF3) E130) EF1) ER1) Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO Nr. : RA-001225-B0-021 Anlage-Nr. : CD1a Seite : 7 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BY-8019 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO Nr. : RA-001225-B0-021 Anlage-Nr. : CD1a Seite : 8 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BY-8019 BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5255-0 Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5255-0 Anzugsmoment: 150 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Zubehörkit: 5253 Anzugsmoment: 150 Nm E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1520 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO Nr. : RA-001225-B0-021 Anlage-Nr. : CD1a Seite : 9 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BY-8019 GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K95) An Achse 1 sind die Radhauskanten im Bereich von ca. 100 mm vor bis 100 mm hinter der Radmittenebene komplett umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich entsprechend anzupassen. K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen, • die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO Nr. : RA-001225-B0-021 Anlage-Nr. : CD1a Seite : 10 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BY-8019 N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage CD1a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ BY-8019 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 22.06.2023