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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      1 / 25
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                      BY-8019
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                         Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                Lk 112
               Radausführungskennz.:                                         Lk 112
               Radgröße:                                                    8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            27 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
               Lochzahl:                                                        5
§22 53963*02




               Mittenlochdurchmesser:                                       66,50 mm
               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                          795 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                         moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                         110 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5255-0     130 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                        120 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5255-0     150 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF5       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm           5284       150 Nm
               BF6       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm           5253       150 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               203                          e1*98/14*0139*..
               203K                         e1*98/14*0158*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 160    Mercedes C-Klasse       215/35R19                            A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,      N225) T85)                           BF1) E66)
                             W203 bis
                             e1*98/14*0139*13, S203 245/30R19
                             bis e1*98/14*0158*10, A01) K01) K04) K56) T89)
                             außer AMG-Modelle)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               203                          e1*98/14*0139*..
               203CL                        e1*98/14*0159*..
               203K                         e1*98/14*0158*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53963*02




               170 bis 260   Mercedes C-Klasse       245/30R19                            A01) bis A10)
                             AMG                                                          BF1) E66) K01) K04) K56)
                             (W203 bis
                             e1*98/14*0139*13, S203
                             bis e1*98/14*0158*10)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               203CL                        e1*98/14*0159*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 160    Mercedes C-Klasse       215/35R19                            A02) bis A10)
                             Coupe                                                        BF1) E66)
                             (bis e1*98/14*0159*10) 245/30R19
                                                     A01) K01) K04) K56)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               203                         e1*98/14*0139*..
               203K                        e1*98/14*0158*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 200    Mercedes C-Klasse      215/35R19                             A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,     N225) T85)                            BF1) E67)
                             W203 ab
                             e1*98/14*0139*14, S203 225/35R19
                             ab e1*98/14*0158*11, T88)
                             außer AMG-Modelle)
                                                    245/30R19
                                                    A01) K04) K56) T89)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               203                         e1*98/14*0139*..
               203CL                       e1*98/14*0159*..
               203K                        e1*98/14*0158*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               170 bis 270   Mercedes C-Klasse      225/35R19                             A02) bis A10)
                             AMG                    T88)                                  BF1) E67)
                             (W203 ab
                             e1*98/14*0139*14, S203 245/30R19
                             ab e1*98/14*0139*15) A01) K04) K56)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               203CL                        e1*98/14*0159*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 200    Mercedes C-Klasse       215/35R19                            A02) bis A10)
§22 53963*02




                             Coupe, CLC              N225) T85)                           BF1) E67)
                             (ab e1*98/14*0159*11)
                                                     225/30R19
                                                     T84)

                                                     225/35R19

                                                     245/30R19
                                                     A01) K04) K56)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1*2001/116*0431*..
               204 AMG                     e1*2001/116*0464*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 287   Mercedes C-Klasse,    225/40R19 M+S                          A01) bis A10)
                             C43 AMG                                                      BF2) K01) K122) K132)
                             (Coupe C205, Cabrio   235/35R19 M+S
                             A205)                 K04) K28) K103)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
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               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245    Mercedes C-Klasse     225/35R19                              A01) bis A10)
                             (Limousine, W205)     K04) N235) T88)                        A11) BF2) E103) EF0) K01)

                                                    225/35R19 M+S
                                                    K04) T88)

                                                    225/40R19
                                                    GAZ) K04) K122) N235) T93)

                                                    225/40R19 M+S
                                                    GAZ) K04) K122) T93)

                                                    235/35R19
                                                    K02) K28) K103) K122) N245) T91)
§22 53963*02




                                                    235/35R19 M+S
                                                    K02) K28) K103) K122) T91)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 287   Mercedes C-Klasse,    225/40R19 M+S                          A01) bis A10)
                             C43 AMG               K04)                                   BF2) K01) K122)
                             (Limousine, W205)
                                                   235/35R19 M+S
                                                   K02) K28) K103)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                        e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245    Mercedes C-Klasse     225/40R19                              A01) bis A10)
                             (Kombi, S205)         GCW) K04) N235) T93)                   A11) BF2) E103) K01) K122)

                                                    225/40R19 M+S
                                                    GCW) K04) T93)

                                                    235/35R19
                                                    GCT) K02) K28) K103) N245) T91)

                                                    235/35R19 M+S
                                                    GCT) K02) K28) K103) T91)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      5 / 25
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                        e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 287   Mercedes C-Klasse,    225/40R19 M+S                             A01) bis A10)
                             C43 AMG               K04)                                      BF2) K01) K122)
                             (Kombi, S205)
                                                   235/35R19 M+S
                                                   K02) K28) K103)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               209                         e1*98/14*0184*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200   Mercedes CLK           225/35R19                                A02) bis A10)
                             (mit und ohne          A94a) T88)                               BF3)
                             Sportpaket)
§22 53963*02




                                                    245/30R19
                                                    A01) K01)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     215/35R19           245/30R19           A02) bis A10)
                                                     N225) T85)                              BF3) V00)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               209                         e1*98/14*0184*..
               209 AMG                     e1*2001/116*0402*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225 bis 354   Mercedes CLK, CLK      225/35R19                                A02) bis A10)
                             55 AMG, CLK 63 AMG A94a) N235) T88)                             BF3)

                                                    225/35R19 M+S
                                                    A94a) T88)

                                                    245/30R19
                                                    A01) K01) N255)

                                                    245/30R19 M+S
                                                    A01) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      6 / 25
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ECLS                      e1*2007/46*1818*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               143 bis 270   Mercedes CLS          245/35R19 M+S                             A02) bis A10)
                                                   T93)                                      A11) A94) BF4)

                                                     245/40R19 M+S


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               207                           e1*2001/116*0502*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 285   Mercedes E-Klasse       225/35R19                               A01) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;         G5C) N235) T88)                         BF2) K01) K04)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen  235/35R19
§22 53963*02




                             in 16Zoll oder 17Zoll)  G4Y) K15) N245) T91)

                                                     245/30R19
                                                     K15) K26) N255) T89)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     225/35R19           245/30R19           A01) bis A10)
                                                     K01) N235) T88)     K04) K15) K26)      BF2) V00)
                                                                         N255) T89)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               207                           e1*2001/116*0502*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               300           Mercedes E-Klasse       235/35R19                               A01) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;         N245)                                   BF2) K01) K04) K15)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen  245/30R19
                             in 18Zoll)              K26) N255) T89)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      7 / 25
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                          e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 220   Mercedes E-Klasse         225/45R19                          A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;                                              A11) BF4)
                             Ausführungen mit          235/40R19
                             kleinsten Serienreifen ab
                             225/..)                   245/35R19

                                                      245/40R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                          e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 270   Mercedes E-Klasse         245/35R19                          A02) bis A10)
§22 53963*02




                             (Coupe, Cabrio;                                              A11) BF4) N255)
                             Ausführungen mit          245/40R19
                             kleinsten Serienreifen ab
                             245/..)



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                           e1*2001/116*0501*..
               212G                          e1*2007/46*0484*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 225   Mercedes E-Klasse       225/35R19                            A01) bis A10)
                             (W212, Limousine,       K04) T88)                            A11) BF2) E111) K01)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen  235/35R19
                             in 16Zoll)              K04) T91)

                                                      245/35R19
                                                      K02) K27) K67) K97)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                           e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125 bis 285   Mercedes E-Klasse       245/35R19                            A01) bis A10)
                             (W212, Limousine,                                            BF2) E111) K01) K02) K27)
                             Ausführungen mit                                             K67) K97)
                             kleinsten Serienreifen
                             in 17Zoll oder 18Zoll)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      8 / 25
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                         e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270   Mercedes E-Klasse     215/45R19                                A02) bis A10)
                             (W213, Limousine)     N225) T94)                               A11) BF4) E111a) ER1)

                                                    215/45R19 M+S
                                                    T94) W225)

                                                    225/40R19
                                                    A01) K01) N235) T93)

                                                    225/40R19 M+S
                                                    A01) K01) T93) W235)

                                                    225/45R19
                                                    A01) GEE) K01) N235) T96)
§22 53963*02




                                                    225/45R19 M+S
                                                    A01) GEE) K01) T96) W235)

                                                    235/40R19
                                                    A01) K01) N245) T95)

                                                    235/40R19 M+S
                                                    A01) K01) T95) W245)

                                                    245/35R19
                                                    A01) K01) K04) N255) T93)

                                                    245/35R19 M+S
                                                    A01) K01) K04) T93)

                                                    245/40R19
                                                    A01) K01) K04) N255)

                                                    245/40R19 M+S
                                                    A01) K01) K04)

                                                    HL 245/40R19
                                                    A01) K01) K04) N255)

                                                    HL 245/40R19 M+S
                                                    A01) K01) K04)

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne               hinten
                                                    215/40R19           245/35R19           A01) bis A10)
                                                    N225) T90)          K04) N255) T93)     A11) BF4) E111a) ER1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      9 / 25
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                        e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270   Mercedes E-Klasse     225/45R19                              A01) bis A10)
                             (S213, Kombi)         GEE) N235) T96)                        A11) BF4) ER1) K01)

                                                    225/45R19 M+S
                                                    GEE) T96) W235)

                                                    235/40R19
                                                    N245) T95)

                                                    235/40R19 M+S
                                                    T95) W245)

                                                    245/40R19
                                                    K04) N255) T98)
§22 53963*02




                                                    245/40R19 M+S
                                                    K04) T98)

                                                    HL 245/40R19
                                                    K04) N255)

                                                    HL 245/40R19 M+S
                                                    K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                        e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               143 bis 250   Mercedes E-Klasse All- 245/40R19                             A01) bis A10)
                             Terrain                                                      BF4) K01) K133) K134)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2EW                        e1*2018/858*00213*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 280   Mercedes E-Klasse     225/50R19                              A02) bis A10)
                             (W214, Limousine)                                            A11) B99) BF5) E134) EF0)
                                                   235/45R19

                                                    245/45R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      10 / 25
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2ES                        e1*2018/858*00214*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               145 bis 280   Mercedes E-Klasse     225/50R19                              A02) bis A10)
                             (S214, Kombi)                                                A11) B99) BF5) EF0)
                                                   235/45R19

                                                    245/45R19


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                        e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155    Mercedes GLA          225/45R19                              A01) bis A10)
                                                                                          BF2) K01) K118) K120)
                                                    235/40R19
§22 53963*02




                                                    K119)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                        e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               265 bis 280   Mercedes GLA45 AMG 225/45R19 M+S                             A01) bis A10)
                                                                                          BF2) K01) K118) K120)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                         e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165    Mercedes GLA          225/50R19                              A01) bis A10)
                             (H247)                N235)                                  A11) BF2) K01) K02) K120)

                                                    245/45R19

                                                    255/45R19


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                         e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165    Mercedes GLB          225/50R19                              A01) bis A10)
                             (X247)                N235)                                  BF2) K01) K02) K120)

                                                    245/45R19

                                                    255/45R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      11 / 25
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019



               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                         e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243   Mercedes GLC           235/50R19                                A02) bis A10)
                             (X253, ohne                                                     A11) BF6)
                             Verbreiterung)         235/55R19

                                                    245/50R19
                                                    A01) K01)

                                                    255/50R19
                                                    A01) K01) K04)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                         e1*2001/116*0480*..
§22 53963*02




               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 243   Mercedes GLC           235/50R19                                A02) bis A10)
                             (X253, mit             N245)                                    A11) BF6)
                             Verbreiterung)
                                                    235/50R19 M+S

                                                    235/55R19
                                                    N245)

                                                    235/55R19 M+S

                                                    245/50R19
                                                    A01) K01) N255)

                                                    245/50R19 M+S
                                                    A01) K01)

                                                    255/50R19
                                                    A01) K01)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/55R19           255/50R19           A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF6)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      12 / 25
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 287   Mercedes GLC 43 AMG, 235/50R19 M+S                              A02) bis A10)
                             GLC 43 AMG Coupe                                                BF6)
                             (X253, C253)          235/55R19 M+S

                                                    245/50R19 M+S
                                                    A01) K01)

                                                    255/45R19 M+S

                                                    255/50R19 M+S
                                                    A01) K01)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
§22 53963*02




                                                     235/55R19 M+S       255/50R19 M+S       A02) bis A10)
                                                                                             BF6)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               204X AMG                    e1*2007/46*1884*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               350 bis 375   Mercedes GLC 63 AMG, 235/55R19 M+S                              A02) bis A10)
                             GLC 63S AMG, GLC                                                A94) BF6)
                             63 AMG Coupe, GLC
                             63S AMG Coupe
                             (X253, C253)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 235/50R19                                    A02) bis A10)
                             (C253, ohne                                                     A11) BF6)
                             Radhausverbreiterungen 235/55R19
                             an Achse 2)
                                                    245/50R19
                                                    A01) K01)

                                                    255/50R19
                                                    A01) K01) K04)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/55R19           255/50R19           A01) bis A10)
                                                                         K04)                A11) BF6) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      13 / 25
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 235/50R19                                    A02) bis A10)
                             (C253, mit             N245)                                    A11) BF6)
                             Radhausverbreiterungen
                             an Achse 2)            235/50R19 M+S

                                                    235/55R19
                                                    N245)

                                                    235/55R19 M+S

                                                    245/50R19
                                                    A01) K01) N255)
§22 53963*02




                                                    245/50R19 M+S
                                                    A01) K01)

                                                    255/50R19
                                                    A01) K01)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/55R19           255/50R19           A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF6)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      14 / 25
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                       e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 270   Mercedes GLC           235/55R19                                A02) bis A10)
                             (X254, ohne                                                     A11e) A94) BF5)
                             Verbreiterung, Mild-   235/55R19 M+S
                             Hybrid)
                                                    245/50R19
                                                    A01) K01) K04)

                                                    245/50R19 M+S
                                                    A01) K01) K04)

                                                    255/50R19
                                                    A01) K01) K02)

                                                    255/50R19 M+S
§22 53963*02




                                                    A01) K01) K02)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/55R19           255/50R19           A01) bis A10)
                                                                         A94) K02)           A11e) BF5)
                                                     235/55R19 M+S       255/50R19 M+S       A01) bis A10)
                                                                         A94) K02)           A11e) BF5)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                       e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 198   Mercedes GLC           235/55R19                                A02) bis A10)
                             (X254, mit                                                      A11e) A94) BF5)
                             Verbreiterung, Mild-   245/50R19
                             Hybrid)                A01) K01)

                                                    255/50R19
                                                    A01) K01)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/55R19           255/50R19           A02) bis A10)
                                                                         A94)                A11e) BF5)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      15 / 25
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                         e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 345   Mercedes S-Klasse      245/45R19                             A02) bis A10)
                             (W222, ab Modell 2014) N255)                                 A11) BF4) E98b)

                                                    245/45R19 M+S


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                          e1*2007/46*2115*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 370   Mercedes S-Klasse      235/50R19                             A02) bis A10)
                             (W223, mit             N245)                                 A11) BF6) E130) EF0) ER1)
                             Hinterachslenkung bis
                             4,5°)                  245/45R19
§22 53963*02




                                                    N255)

                                                    255/45R19


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                          e1*2007/46*2115*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 370   Mercedes S-Klasse      235/45R19                             A02) bis A10)
                             (W223, mit             A94) N245) T99)                       A11) BF6) EF0) ER1)
                             Hinterachslenkung bis
                             10°)                   235/50R19
                                                    N245)

                                                    245/45R19
                                                    A94a) N255)

                                                    255/45R19


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               129                         e1*96/27*0058*..
               129                         F142
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 290   Mercedes SL            235/35R19                             A02) bis A10)
                                                                                          BF3) EF0) N245)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      16 / 25
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               172                         e1*2007/46*0548*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               115 bis 180   Mercedes SLC          215/35R19                                 A02) bis A10)
                                                   N225)                                     BF2)

                                                    225/30R19
                                                    A01) K03)

                                                    225/35R19
                                                    A01) G1R) K03)

                                                    245/30R19
                                                    A01) K01) K25) K28) K97) K103) K104)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53963*02




               172                         e1*2007/46*0548*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 287   Mercedes SLC 43 AMG 245/30R19 M+S                               A01) bis A10)
                                                                                             BF2) K01) K25) K28) K97) K103)
                                                                                             K104)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               171                          e1*2001/116*0262*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 224   Mercedes SLK           215/35R19                                A01) bis A10)
                             (Fahrzeuge ohne Flap                                            BF3) K03) K04) K22) K25)
                             an Hinterachse)                                                 K82) N225)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     215/35R19           245/30R19           A01) bis A10)
                                                     K03) K22) K25)      K04) K73)           BF3) V00)
                                                     K82) N225)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      17 / 25
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               171                          e1*2001/116*0262*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 224   Mercedes SLK           215/35R19                                A01) bis A10)
                             (Fahrzeuge mit Flap                                             BF3) E116) K03) K22) K25)
                             an HA)                                                          K82) N225)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     215/35R19           245/30R19           A01) bis A10)
                                                     K03) K22) K25)      K73)                BF3) E116) V00)
                                                     K82) N225)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               172                         e1*2007/46*0548*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
§22 53963*02




               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               135 bis 225   Mercedes SLK          215/35R19                                 A02) bis A10)
                                                   N225)                                     BF2)

                                                    225/30R19
                                                    A01) K03)

                                                    225/35R19
                                                    A01) G1R) K03)

                                                    245/30R19
                                                    A01) K01) K25) K28) K97) K103) K104)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               172                         e1*2007/46*0548*..
               172 AMG                     e1*2007/46*0857*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               310           Mercedes SLK 55 AMG 245/30R19 M+S                               A01) bis A10)
                                                                                             BF2) K01) K25) K28) K97) K103)
                                                                                             K104)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      18 / 25
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.
§22 53963*02




               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      19 / 25
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               B99)   Zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe Ø 370x36 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm
§22 53963*02




               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5284
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E66)   Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund – Instrumenten f.
                      Tacho u. Drehzahl).

               E67)   Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund – Instrumenten
                      für Tacho und Drehzahl).

               E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

               E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                     Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                     • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      20 / 25
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit
                     "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit
                      "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger.

               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung (Code
                     201) ausgerüstet sind.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
                      nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
§22 53963*02




               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1590 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1R)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G4Y)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19,
                      235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G5C)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19,
                      235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
                      Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               GAZ)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
                      225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
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               Teiletyp :                   BY-8019


               GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
                    225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min.
                    einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                    I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
                    A01) und G01) zu beachten.

               GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
                    255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
§22 53963*02




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke
                      bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                      auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.
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               Nr. :                        RA-001225-C0-021
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               K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K56)   Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
                      • die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum hinteren
                        Stoßfänger komplett umzulegen,
                      • die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfängers auszustellen,
                      • die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen,
                        sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu kürzen,
                      • die Befestigungsschrauben sind nach hinten zu versetzen.

               K67)   Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
                      • Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum Übergang
                        zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
                      • Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen,
§22 53963*02




                        sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

               K73)   Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
                      • Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum hinteren
                        Stoßfänger komplett umzulegen (sofern nicht bereits serienmäßig umgelegt).
                      • die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger auszustellen.
                      • die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen
                        sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
                      • die Kunststoffsicke des Stoßfängers ist auf Restdicke von max. 5 mm zu kürzen.

               K82)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett um- und anzulegen.

               K97)   An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten umzulegen. Der
                      Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte,
                     eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

               K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der
                     Blechradhauskante anzupassen.

               K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
                     Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
                       aufzuweiten,
                     • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das
                       Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

               K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
                     Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
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               Nr. :                        RA-001225-C0-021
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               K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder
                       nach hinten/oben zu biegen,
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen
                       (verkleben) oder auszuschneiden.

               K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
                     Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm
                     zu kürzen.

               K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante
                       eng an das Radhaus zu verkleben,
                     • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.

               K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen,
                     • die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu
                       kürzen,
§22 53963*02




                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das
                       Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
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               Nr. :                        RA-001225-C0-021
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019



               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
§22 53963*02




                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

               W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      25 / 25
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 2b mit den Seiten 1-25 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               BY-8019 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 27.02.2024
§22 53963*02