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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 1d
               Seite :                      1 / 15
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                      BY-8019
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                         Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                Lk 112
               Radausführungskennz.:                                         Lk 112
               Radgröße:                                                    8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            27 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
               Lochzahl:                                                        5
§22 53963*02




               Mittenlochdurchmesser:                                       66,50 mm
               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             Ø66,45 / Ø57,1
               geprüfte Radlast: *)                                          795 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                         moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5241        140 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5241       120 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm           5274       150 Nm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm           5274       140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 1d
               Seite :                      2 / 15
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               3H                           e1*2007/46*1725*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 235   VW Arteon, VW          225/40R19                             A02) bis A10)
                             Arteon Shooting Brake N235)                                  A11) BF1)

                                                    225/45R19
                                                    N235)

                                                    235/40R19
                                                    A01) K03) K04) N245)

                                                    245/35R19
                                                    A01) K03) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53963*02




               16                          e1*2007/46*0539*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 162    VW Beetle             225/35R19                              A01) bis A10)
                             (Limousine, Cabrio)                                          BF1) E99) K01) K02)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               1F                          e1*2001/116*0349*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 191    VW EOS                215/35R19                              A01) bis A10)
                                                   K03) N225) T85)                        BF2) K04) K63) K71)

                                                    225/30R19
                                                    K01) N235) T84)

                                                    225/35R19
                                                    K01) N235)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               1K                           e1*2007/46*0490*..
               AU                           e1*2007/46*0623*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 96     VW Golf 7              215/35R19                             A01) bis A10)
                             (Version mit           K25) K97)                             BF2) E90) K01) K04) K28)
                             Verbundlenker-
                             Hinterachse)           225/30R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 1d
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               1K                           e1*2007/46*0490*..
               AU                           e1*2007/46*0623*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 180    VW Golf 7                215/35R19                           A01) bis A10)
                             (Version mit Mehrlenker- K25) K97) N225) T85)                A11) BF2) E91) K01) K04) K28)
                             Hinterachse)
                                                      225/30R19
                                                      T84)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               AU                           e1*2007/46*0623*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               195 bis 213   VW Golf 7 GTI          215/35R19 M+S                         A01) bis A10)
                             Clubsport, GTI TCR                                           BF2) E100a) K01) K04) K25)
§22 53963*02




                             (Fahrzeuge ohne                                              K28) K97) T85)
                             Serien-Reifengröße
                             235/35R19)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               AUV                          e1*2007/46*0627*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110    VW Golf 7 Variant      215/35R19                             A01) bis A10)
                             (Version mit           K04) K25) K97) N225) T85)             BF2) E90) K01) K28)
                             Verbundlenker-
                             Hinterachse)           225/30R19
                                                    K02) T84)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               AUV                          e1*2007/46*0627*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 135    VW Golf 7 Variant       215/35R19                            A01) bis A10)
                             (Version mit            K04) K25) K97) N225) T85)            BF2) E91) K01) K28)
                             Mehrlenker-Hinterachse)
                                                     225/30R19
                                                     K02) T84)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 1d
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2                           e1*2018/858*00004*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 89     VW ID.4, ID.5          235/55R19                             A01) bis A10)
                             (Heck- und             K04) N245)                            BF1) ER1) K01)
                             Allradantrieb)
                                                    245/50R19
                                                    K02) N255)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               3C                            e1*2001/116*0307*..
               3C                            e1*2007/46*0502*..
               3C                            e1*2007/46*0547*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 155    VW Passat               215/35R19                            A01) bis A10)
§22 53963*02




                             (B6 / B7, Limousine,                                         BF2) E87) E93) K01) K04)
                             Kombi, kleinste                                              K21) K28) K63) T85)
                             Serienreifen in 16Zoll,
                             außer Alltrack)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               3C                           e1*2001/116*0307*..
               3C                           e1*2007/46*0502*..
               3C                           e1*2007/46*0547*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 155   VW Passat Alltrack     225/35R19                             A01) bis A10)
                             (B7)                                                         BF2) E93) K03) K04) K99) T88)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               3C                           e1*2001/116*0307*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 206   VW Passat Alltrack     225/40R19                             A01) bis A10)
                             (B8)                                                         BF1) E93a) K104)
                                                    235/40R19

                                                     245/35R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 1d
               Seite :                      5 / 15
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               3CC                         e1*2001/116*0468*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 220   VW Passat CC, VW CC 225/35R19                                A01) bis A10)
                                                   N235) T88)                             BF1) K01) K02) K83) K84)

                                                     235/35R19
                                                     GCB) K82)

                                                     245/30R19
                                                     T89)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               3D                          e1*2007/46*0452*..
               3D                          e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
§22 53963*02




               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               165 bis 331   VW Phaeton            235/40R19                              A02) bis A10)
                                                   T95)                                   BF3) EF0) ER1)

                                                     235/45R19
                                                     T99)

                                                     245/40R19
                                                     A01) K03) T98)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               13                            e1*2001/116*0471*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               92 bis 206    VW Scirocco             225/35R19                            A01) bis A10)
                             (Ausführungen mit       K03) K04) N235)                      BF2) K15)
                             kleinsten Serienreifen
                             17Zoll)                 235/35R19
                                                     K01) K02) K86) K87)

                                                     245/30R19
                                                     K01) K02) K86)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 1d
               Seite :                      6 / 15
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               13                            e1*2001/116*0471*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 162    VW Scirocco             215/35R19                            A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit       N225) T85)                           BF2)
                             kleinsten Serienreifen
                             16Zoll)                 225/35R19
                                                     A01) K03) K04) K15) N235)

                                                     235/35R19
                                                     A01) GCB) K01) K02) K15) K86) K87)

                                                     245/30R19
                                                     A01) K01) K02) K15) K86)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53963*02




               7N                          e1*2007/46*0401*..
               7N                          e1*2007/46*0434*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 162    VW Sharan             225/40R19                              A01) bis A10)
                                                   G6S) K04) T93)                         BF4)

                                                     235/35R19
                                                     K02) K03) T91)

                                                     245/35R19
                                                     K02) K03) T93)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               A1                           e13*2007/46*1845*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110    VW T-Roc               215/35R19                             A01) bis A10)
                             (Frontantrieb)         K04) T85)                             BF1) G01) K01)

                                                     225/35R19
                                                     K04)

                                                     235/35R19
                                                     K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 1d
               Seite :                      7 / 15
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               A1                            e13*2007/46*1845*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 140   VW T-Roc                225/40R19                               A01) bis A10)
                             (Allradantrieb)         K04)                                    BF1) K01)

                                                     245/35R19
                                                     K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               A1                            e13*2007/46*1845*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               221           VW T-Roc R              225/40R19                               A01) bis A10)
                             (Allradantrieb)                                                 BF1) K01)
                                                     245/35R19
§22 53963*02




                                                     K02)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               A1                           e13*2007/46*1845*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110    VW T-Roc Cabrio        225/40R19                                A01) bis A10)
                             (Frontantrieb)         K04)                                     BF1) K01)

                                                     245/35R19
                                                     K02)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                           e1*2001/116*0450*..
               5N                           e1*2007/46*0487*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 155    VW Tiguan 1            225/45R19                                A01) bis A10)
                             (ohne Verbreiterungen) K03) K04)                                BF1) E98)

                                                     235/45R19
                                                     K01) K04) K63) K85)

                                                     245/40R19
                                                     K01) K02) K63) K85)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     225/45R19           245/40R19           A01) bis A10)
                                                     K03)                K02) K63) K85)      BF1) E98) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 1d
               Seite :                      8 / 15
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                           e1*2001/116*0450*..
               5N                           e1*2007/46*0487*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 155    VW Tiguan 1             225/45R19                               A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit Serie                                         BF1) E98)
                             255/40R19 und           235/45R19
                             Verbreiterungen)
                                                     245/40R19

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     225/45R19           245/40R19           A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E98) V00)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53963*02




               5N                           e1*2001/116*0450*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 180    VW Tiguan 2, Tiguan    235/45R19                                A01) bis A10)
                             2 Allspace                                                      A11) BF1) E98a) K01) K04)
                             (ohne Verbreiterung)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                            e1*2001/116*0450*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 180    VW Tiguan 2, Tiguan     225/50R19                               A02) bis A10)
                             2 Allspace              A01) K107) N235)                        A11) BF1) E98a)
                             (mit Verbreiterung)
                                                     225/50R19 M+S
                                                     A01) K107) W235)

                                                     235/45R19

                                                     245/45R19
                                                     A01) K107)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                          e1*2001/116*0450*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               235           VW Tiguan 2 R         245/45R19 M+S                             A01) bis A10)
                                                                                             BF1) K107)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 1d
               Seite :                      9 / 15
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               CT                           e1*2018/858*00302*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 142    VW Tiguan 3            215/50R19                             A01) bis A10)
                             (ohne Verbreiterung)   K03) M00)                             BF1)

                                                     225/50R19
                                                     K01) K04)

                                                     235/45R19
                                                     K03)

                                                     235/50R19
                                                     K01) K04)

                                                     245/45R19
                                                     K01) K04)
§22 53963*02




                                                     255/45R19
                                                     K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CT                            e1*2018/858*00302*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 142    VW Tiguan 3             215/50R19                            A02) bis A10)
                             (mit Verbreiterung / R- M00)                                 BF1)
                             Line Paket)
                                                     225/50R19
                                                     A01) K03)

                                                     235/45R19

                                                     235/50R19
                                                     A01) K03)

                                                     245/45R19
                                                     A01) K03)

                                                     255/45R19
                                                     A01) K03)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 1d
               Seite :                      10 / 15
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.
§22 53963*02




               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5241
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5241
                      Anzugsmoment: 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 1d
               Seite :                      11 / 15
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019



               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5274
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5274
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E87)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig mit den
                      Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet.

               E90)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I,
                      Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':
§22 53963*02




               E91)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I,
                      Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':




               E93)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“:
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3

               E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:

                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 1d
               Seite :                      12 / 15
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

               E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
                     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.

               E99)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.

               E100a) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig NICHT mit der Reifengröße
                      235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
                      nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
§22 53963*02




               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1590 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G6S)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/45R18,
                      225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                      Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19, 235/40R18,
                    235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 1d
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke
                      bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10
                      mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
§22 53963*02




               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
                      Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

               K71)   An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutrennen oder nach
                      innen umzuformen.

               K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten, sind
                      folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen,
                      • der Kunstsoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K83)   An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des
                      Verbreiterungsflap zu kürzen.

               K84)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind
                      folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur
                         Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten,
                      • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

               K85)   An Achse 2 sind die vorhandenen Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen bis zur Blechkante zu
                      kürzen.

               K86)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind
                      folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
                         Stoßfängeroberkante aufzuweiten,
                      • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 1d
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               Teiletyp :                   BY-8019



               K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind
                      folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Blechlasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 10 mm zu kürzen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen,
                      • die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoff-Flaps ist ab der Stoßfängeroberkante auf einer
                         Länge von 20 mm nach unten zu kürzen.

               K97)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind
                      folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der Radmitte
                         sind zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K99)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Kunststoffradhausverbreiterung ist auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.
§22 53963*02




               K104) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind
                     folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° vor Radmitte um 10 mm
                        aufzuweiten,
                     • die Kunststoffradhausverbreiterung ist der aufgeweiteten Radhauskante entsprechend zu kürzen.

               K107) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • die Kunststoffradhausverbreiterung ist auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen,
                     • das Filzinnenradhaus ist an das Blechinnenradhaus anzulegen.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                      nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit
                      des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen
                      Reifenherstellers nachzuweisen.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 1d
               Seite :                      15 / 15
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019



               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
§22 53963*02




                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 1d mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               BY-8019 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 27.02.2024