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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 6a
               Seite :                      1 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                        BY-8019
               Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                           Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                  Lk 112
               Radausführungskennz.:                                           Lk 112
               Radgröße:                                                      8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                              30 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
               Lochzahl:                                                             5
§22 53963*02




               Mittenlochdurchmesser:                                        66,50 mm
               Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                 ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                            695 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm 5276        140 Nm

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                         e1*2007/46*2018*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 195    BMW 1er, 1er xDrive   215/35R19                               A01) bis A10)
                             (ohne Flap)                                                   BF1) K01) K02) N225) T85)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 6a
               Seite :                      2 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                         e1*2007/46*2018*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 225    BMW 1er, 1er xDrive   215/35R19                              A01) bis A10)
                             (mit Flap)                                                   BF1) K01) K02) N225) T85)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2AT                          e1*2007/46*1675*..
               F2GT                          e1*2007/46*1677*..
               UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 170    BMW 2er Active          235/35R19                            A01) bis A10)
                             Tourer, Active Tourer                                        A11) BF1) K01) K02) K18) K28)
                             xDrive, Gran Tourer,                                         T91)
                             Gran Tourer xDrive
§22 53963*02




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G2C                         e1*2018/858*00123*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               115 bis 180   BMW 2er Coupe         225/40R19                              A02) bis A10)
                                                                                          A94) BF1)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               U2AT                        e1*2018/858*00117*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 115    BMW 2er Active Tourer 225/40R19                              A01) bis A10)
                                                                                          A11a) BF1) E73) K01) K02)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3K                         e1*2007/46*2017*..
               G3L                         e1*2007/46*1947*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 210    BMW 3er               225/40R19                              A02) bis A10)
                             (Heckantrieb)         T93)                                   A11) BF1) EF0)

                                                     235/35R19
                                                     A94) T91)

                                                     235/40R19
                                                     A01) G01)

                                                     245/35R19
                                                     A01) A94a) K04) T93)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 6a
               Seite :                      3 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3K                           e1*2007/46*2017*..
               G3L                           e1*2007/46*1947*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210   BMW 3er                 225/40R19                            A02) bis A10)
                             (Allradantrieb)         T93)                                 A11) BF1) EF0)

                                                     225/40R19 M+S
                                                     T93)

                                                     235/35R19
                                                     A94) T91)

                                                     235/35R19 M+S
                                                     A94) T91)

                                                     235/40R19
                                                     A01) G01) T95)
§22 53963*02




                                                     235/40R19 M+S
                                                     A01) G01) T95)

                                                     245/35R19
                                                     A01) A94a) K04) T93)

                                                     245/35R19 M+S
                                                     A01) A94a) K04) T93)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3K                           e1*2007/46*2017*..
               G3L                           e1*2007/46*1947*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               250 bis 275   BMW M340i, M340d        225/40R19 M+S                        A02) bis A10)
                             (Allradantrieb)         T93)                                 BF1)

                                                     235/35R19 M+S
                                                     A94) T91)

                                                     235/40R19 M+S
                                                     A01) G01)

                                                     245/35R19 M+S
                                                     A01) A94a) K04) T93)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3C                         e1*2007/46*2126*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210   BMW 4er Coupe, Cabrio 225/40R19                              A02) bis A10)
                                                   A94a) T93)                             BF1)

                                                    235/35R19
                                                    A01) A94) K04) T91)

                                                    235/40R19
                                                    A01) G01) K04)

                                                    245/35R19
                                                    A01) K04) T93)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53963*02




               G3C                         e1*2007/46*2126*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               250 bis 275   BMW M440i, M440d      225/40R19 M+S                          A02) bis A10)
                                                   A94a) T93)                             BF1)

                                                    235/35R19 M+S
                                                    A01) A94) K04) T91)

                                                    235/40R19 M+S
                                                    A01) G01) K04)

                                                    245/35R19 M+S
                                                    A01) K04) T93)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                         e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210   BMW 4er Gran Coupe 225/40R19                                 A02) bis A10)
                                                   T93)                                   A94) BF1) EF0)

                                                    225/45R19

                                                    235/40R19

                                                    245/40R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 6a
               Seite :                      5 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5L                          e1*2007/46*1688*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 265   BMW 5er, BMW 5er       225/40R19                             A02) bis A10)
                             xDrive, BMW 5er Hybrid ER10) N235) T93)                      A11) A94a) BF1) E21)
                             (Limousine, außer
                             M550i xDrive und       225/45R19
                             M550d xDrive)          ER7) N235) T96)

                                                    235/40R19
                                                    ER9) N245) T95)

                                                    245/40R19
                                                    ER8)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53963*02




               G5L                          e1*2007/46*1688*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               294 bis 390   BMW 5er                245/35R19 M+S                         A02) bis A10)
                             (Limousine, nur M550i T93)                                   A94a) BF1) E21) EF0)
                             xDrive und M550d
                             xDrive)                245/40R19 M+S
                                                    ER8)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5K                         e1*2007/46*1750*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 265   BMW 5er, BMW 5er      225/45R19                              A02) bis A10)
                             xDrive                ER7) GEE) N235) T96)                   A11) A94a) BF1) E21)
                             (Kombi, außer M550d
                             xDrive)               245/40R19
                                                   ER8)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5K                         e1*2007/46*1750*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               294           BMW 5er               245/40R19 M+S                          A02) bis A10)
                             (Kombi, nur M550d                                            A94a) BF1) E21) EF0) ER8)
                             xDrive)                                                      W255)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 6a
               Seite :                      6 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6GT                        e1*2007/46*1791*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 265   BMW 6er GT            245/45R19                              A02) bis A10)
                                                                                          A11) A94) BF1) EF0) ER5)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               7L                           e1*2007/46*0276*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 330   BMW 7er                225/45R19                             A02) bis A10)
                             (Baureihe G11)         A01) ER7) G01) N235) T96)             A11) BF1) EB1) EF0)

                                                     235/45R19
                                                     ER6) N245)

                                                     245/45R19
§22 53963*02




                                                     ER5)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G8C                           e1*2007/46*1906*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               235 bis 250   BMW 840d xDrive,        245/40R19 M+S                        A02) bis A10)
                             840i xDrive                                                  A94) BF1)
                             (Coupe 2-türer, Cabrio)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1X                         e1*2007/46*1676*..
               UKL-L                       e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 170    BMW X1 sDrive, X1     225/40R19                              A01) bis A10)
                             xDrive                K04)                                   BF1) E72) K01) K89)

                                                     235/40R19
                                                     K02)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1X                         e1*2007/46*1676*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               92            BMW X1 Hybrid         235/40R19                              A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01) K02) K89)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 6a
               Seite :                      7 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                         e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 221   BMW X1                225/45R19                              A01) bis A10)
                                                   N235)                                  A11) BF1) K01) K04)

                                                    235/45R19
                                                    N245)

                                                    245/45R19


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                         e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 104    BMW iX1               225/45R19                              A01) bis A10)
§22 53963*02




                                                   ER7) N235)                             BF1) EF0) K01) K04)

                                                    235/45R19
                                                    ER6) N245)

                                                    245/45R19
                                                    ER5)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                         e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210   BMW X3                225/50R19                              A02) bis A10)
                                                   A94) ER4)                              A11) BF1)

                                                    225/55R19
                                                    A94) ER1)

                                                    235/50R19
                                                    A94a) ER3)

                                                    245/50R19
                                                    A01) ER2) K04)

                                                    255/45R19
                                                    A94a) ER4)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 6a
               Seite :                      8 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                         e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               240 bis 265   BMW X3 M40d, X3 M40i 245/50R19                               A02) bis A10)
                                                   A01) ER2) K04)                         A11) BF1) EF0)

                                                    245/50R19 M+S
                                                    A01) ER2) K04)

                                                    255/45R19
                                                    A94a) ER4)

                                                    255/45R19 M+S
                                                    A94a) ER4)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53963*02




               G4X                         e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210   BMW X4                225/55R19                              A02) bis A10)
                                                   A94) ER1)                              A11) BF1)

                                                    235/50R19
                                                    A94) ER3)

                                                    245/50R19
                                                    A94a) ER2)

                                                    255/45R19
                                                    A94) ER4)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                         e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               240 bis 265   BMW X4 M40d, X4 M40i 245/50R19 M+S                           A02) bis A10)
                                                   A94a) ER2)                             A11) BF1)

                                                    255/45R19 M+S
                                                    A94) ER4)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 6a
               Seite :                      9 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4Z                         e1*2007/46*1949*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 250   BMW Z4                225/40R19 M+S                             A02) bis A10)
                                                                                             A94) BF1)
                                                     245/35R19 M+S

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     225/40R19 M+S       245/40R19 M+S       A02) bis A10)
                                                                         A94a)               BF1) V00)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMX                         e1*2007/46*1682*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53963*02




               75 bis 155    BMW Mini Countryman 225/40R19                                   A01) bis A10)
                                                   K04)                                      A11) BF1) K01)

                                                     245/35R19
                                                     K02)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMX                         e1*2007/46*1682*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               170 bis 225   BMW Mini              225/40R19                                 A01) bis A10)
                             Countryman John                                                 BF1) K01) K04)
                             Cooper Works


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 6a
               Seite :                      10 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 53963*02




               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5276
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

               E73)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                      in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 6a
               Seite :                      11 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019



               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: mit Scheibe Ø395x36 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
                      nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1400 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
§22 53963*02




                      Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER4)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER5)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1450 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER6)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1470 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER7)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1490 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER8)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER9)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1520 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER10) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                     Achslast von 1530 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 6a
               Seite :                      12 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
§22 53963*02




                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten
                      Radhauskante zu kürzen.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der Radmitte
                        auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
                      • die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
                      • Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
                        Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 6a
               Seite :                      13 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
§22 53963*02




                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 6a mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               BY-8019 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 27.02.2024