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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 10b
               Seite :                      1 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                         BY-8019
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                            Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                   Lk 108
               Radausführungskennz.:                                            Lk 108
               Radgröße:                                                       8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                               40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                           108 mm
               Lochzahl:                                                           5
§22 53963*02




               Mittenlochdurchmesser:                                         72,50 mm
               Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               BOØ72,5/Ø65,1
               geprüfte Radlast: *)                                             730 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    PEUGEOT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                          Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                    moment
               BF1       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 30 mm 5265        110 Nm
               BF2       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 30 mm 5265        120 Nm
               BF3       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm             120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 10b
               Seite :                      2 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               L                           e2*2007/46*0405*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               60 bis 165    Peugeot 308, 308 SW 215/35R19                                A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)    N225) T85)                             BF1) K12) K106)

                                                    225/30R19
                                                    K03) T84)

                                                    225/35R19
                                                    K03) K11) K25) K26)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               L                           e2*2007/46*0405*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53963*02




               184 bis 200   Peugeot 308 GTi       225/30R19                              A01) bis A10)
                                                   G1R) T84)                              BF2) K04) N235)

                                                    225/35R19
                                                    K16) K18)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                           e2*2007/46*0534*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73 bis 133    Peugeot 3008          225/45R19                              A02) bis A10)
                                                   A93)                                   A11) BF2)

                                                    235/45R19
                                                    A01) A93b) K04)

                                                    245/45R19
                                                    A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 10b
               Seite :                      3 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               6                           e2*2007/46*0062*..
               6 3FY                       e2*2001/116*0332*..
               6 3FZ                       e2*2001/116*0294*..
               6 4HP                       e2*2001/116*0352*..
               6 4HT                       e2*2001/116*0346*..
               6 6FY                       e2*2001/116*0330*..
               6 6FZ                       e2*2001/116*0292*..
               6 9HY                       e2*2001/116*0336*..
               6 9HZ                       e2*2001/116*0296*..
               6 RFJ                       e2*2001/116*0331*..
               6 RFN                       e2*2001/116*0293*..
               6 RHL                       e2*2001/116*0312*..
               6 RHR                       e2*2001/116*0297*..
               6 UHZ                       e2*2001/116*0328*..
               6 XFV                       e2*2001/116*0295*..
               6*****                      e2*2001/116*0369*..
§22 53963*02




               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155    Peugeot 407           225/40R19                              A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)    G7U)                                   BF1) EB1)

                                                    235/35R19
                                                    A01) K03) T91)

                                                    245/35R19
                                                    A01) K03) K04) K84)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               8                           e2*2007/46*0080*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 133   Peugeot 508 RXH       225/40R19                              A02) bis A10)
                                                   N235)                                  BF2)

                                                    225/45R19
                                                    GA2) N235)

                                                    235/40R19
                                                    N245)

                                                    245/40R19
                                                    A01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 10b
               Seite :                      4 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8                            e2*2007/46*0080*..
               8                            e2*2007/46*0081*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 150    Peugeot 508, 508 SW 225/40R19                                A01) bis A10)
                             (außer Ausführungen    N235) T93)                            BF2) K15) K23)
                             Allroad bzw. RXH)
                                                    235/40R19
                                                    K03) K04) K26)

                                                    245/35R19
                                                    K03) K04) T93)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F                           e2*2007/46*0628*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
§22 53963*02




               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 165    Peugeot 508           225/40R19                              A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)    N235)                                  A11) BF3) E19)

                                                    225/40R19 M+S

                                                    235/40R19
                                                    GAF)

                                                    245/35R19
                                                    A01) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                           e2*2007/46*0534*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73 bis 133    Peugeot 5008          225/45R19                              A02) bis A10)
                                                   A93)                                   BF2)

                                                    235/45R19
                                                    A93b)

                                                    245/45R19
                                                    A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 10b
               Seite :                      5 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               E                             e2*2007/46*0625*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 96     Peugeot Partner           225/35R19                             A01) bis A10)
                             (Serienreifen bis 205/..) T88)                                  BF2) E26) E82) K01) K04)

                                                      235/35R19
                                                      G6N) T91)

                                                      245/30R19
                                                      G5T) T89)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               E                             e2*2007/46*0624*..
               E                             e2*2007/46*0625*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
§22 53963*02




               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 96     Peugeot Partner         225/45R19                               A01) bis A10)
                             (Serienreifen ab                                                BF2) E26) E83) K01) K04)
                             215/.. ; außer Elektro) 235/40R19
                                                     T95)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               E                             e2*2007/46*0624*..
               E                             e2*2007/46*0625*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 96     Peugeot Rifter          225/45R19                               A02) bis A10)
                             (außer Elektro)                                                 BF2) E26)
                                                     235/40R19
                                                     T95)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 10b
               Seite :                      6 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
§22 53963*02




               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5265
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5265
                      Anzugsmoment: 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 10b
               Seite :                      7 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019



               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E19)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               E26)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.

               E82)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16 oder
                      215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E83)   Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16 oder
                      215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.
§22 53963*02




               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW- CII57 mit belüfteter Scheibe Ø282,5x26 mm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1R)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G5T)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/60R16
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G6N)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G7U)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/45R18
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GA2)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 10b
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               GAF)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/40R19,
                      235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                      Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§22 53963*02




                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K11)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende
                      Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende
                      Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke
                      bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett
                      umzulegen.

               K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten
                      Radhauskante zu kürzen.

               K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K84)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel eng an das Blechradhaus anzulegen bzw. warm
                      einzuformen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 10b
               Seite :                      9 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind
                     folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zur
                     • Befestigungsschraube auszuschneiden,
                     • die Kunststoffausbuchtung unterhalb der Stoßfängeroberkante ist bis zur Befestigungschraube
                        warm einzuformen.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
§22 53963*02




                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 10b
               Seite :                      10 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Die Anlage 10b mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               BY-8019 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 27.02.2024
§22 53963*02