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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 9c
               Seite :                      1 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                         BY-8019
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                            Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                   Lk 108
               Radausführungskennz.:                                            Lk 108
               Radgröße:                                                       8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                               40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                           108 mm
               Lochzahl:                                                           5
§22 53963*02




               Mittenlochdurchmesser:                                         72,50 mm
               Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               BOØ72,5/Ø63,4
               geprüfte Radlast: *)                                             730 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    VOLVO

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                      5303        120 Nm
               BF2       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5270        140 Nm
               BF3       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5270        160 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 9c
               Seite :                      2 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                           e4*2001/116*0076*..
               M-2D                        e1*2001/116*0427*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 169    Volvo C30             215/35R19                              A01) bis A10)
                                                   T85)                                   BF1) K01) K04) S01)

                                                    225/35R19
                                                    K44) K45)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                           e4*2001/116*0076*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 169   Volvo C70             235/35R19                              A02) bis A10)
                             (Cabrio)                                                     BF1) S01)
§22 53963*02




               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                            e4*2001/116*0076*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 169    Volvo S40, V50         215/35R19                             A01) bis A10)
                             (Front -und            T85)                                  BF1) K01) K04) S01)
                             Allradantrieb)
                                                    225/35R19
                                                    K33)

                                                    235/35R19
                                                    K33)

                                                    245/30R19
                                                    K33)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                           e4*2001/116*0076*..
               M-N2E                       e13*2007/46*1337*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 187    Volvo V40             215/35R19                              A02) bis A10)
                             (außer V40 Cross      T85)                                   BF1)
                             Country)
                                                   225/35R19
                                                   A01) K04) K13) K22)

                                                    245/30R19
                                                    A01) K01) K04) K13) K22)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 9c
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                           e4*2001/116*0076*..
               M-N2E                       e13*2007/46*1337*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 187    Volvo V40 Cross       215/35R19                              A02) bis A10)
                             Country               A93) T85)                              BF1)

                                                    225/35R19
                                                    A01) A93) K03)

                                                    225/40R19
                                                    A01) K03)

                                                    235/35R19
                                                    A01) K01) K04)

                                                    245/35R19
                                                    A01) K01) K04)
§22 53963*02




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F                           e9*2007/46*0023*..
               F-N2D                       e13*2007/46*1157*..
               G                           e9*2007/46*0093*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 224    Volvo S60, V60, V60   225/35R19                              A01) bis A10)
                             Hybrid                N235) T88)                             A11) BF2) E58) K01) K04) K49)
                             (Limousine, Kombi;
                             außer Cross Country)  235/35R19
                                                   T91)

                                                    245/30R19
                                                    T89)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F                           e9*2007/46*0023*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 187   Volvo S60 Cross       225/45R19                              A02) bis A10)
                             Country, V60 Cross                                           BF2)
                             Country               235/40R19

                                                    245/40R19
                                                    A01) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 9c
               Seite :                      4 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z                           e4*2007/46*1315*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 240   Volvo V60             225/40R19                              A02) bis A10)
                                                   N235) T93)                             A11) BF2)

                                                    235/35R19
                                                    A93a) T91)

                                                    235/40R19

                                                    245/35R19
                                                    T93)

                                                    245/40R19
                                                    GF5)
§22 53963*02




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               B                           e9*2001/116*0065*..
               B-2D                        e1*2001/116*0505*..
               B-N2D                       e1*2007/46*0495*..
               B-N2E                       e13*2007/46*1203*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 224    Volvo V70             235/35R19                              A02) bis A10)
                             (nicht XC 70)         T91)                                   BF2)

                                                    245/35R19
                                                    A01) K04) L22)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               A                           e9*2001/116*0057*..
               A-2D                        e1*2001/116*0504*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 232    Volvo S80             235/35R19                              A02) bis A10)
                                                   N245) T91)                             BF2) E58)

                                                    245/35R19
                                                    A01) K04) L22)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 9c
               Seite :                      5 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               P                            e4*2007/46*1067*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 240   Volvo S90, V90         225/45R19                             A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi;     A93a) GFF) N235)                      A11) BF2)
                             außer Cross Country)
                                                    225/45R19 M+S
                                                    A93a) GFF)

                                                    235/45R19
                                                    GFG) N245)

                                                    235/45R19 M+S
                                                    GFG)

                                                    245/40R19
                                                    A93a)
§22 53963*02




                                                    245/45R19
                                                    GFG)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               P                           e4*2007/46*1067*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 240   Volvo V90 Cross       235/45R19                              A02) bis A10)
                             Country               A93a)                                  A11) BF2)

                                                    245/45R19
                                                    A01) K03)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               X                           e9*2007/46*3146*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               95 bis 184    Volvo XC40            235/45R19                              A01) bis A10)
                                                   K04)                                   A11) BF3)

                                                    235/50R19
                                                    K01) K02)

                                                    245/45R19
                                                    K01) K02)

                                                    255/45R19
                                                    K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 9c
               Seite :                      6 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               D                           e9*2001/116*0068*..
               D-2D                        e1*2001/116*0507*..
               D-N2D                       e1*2007/46*0339*..
               D-N2E                       e13*2007/46*1213*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 242   Volvo XC60            235/50R19                              A01) bis A10)
                                                                                          BF2) K01) K04)
                                                    235/55R19

                                                    245/50R19

                                                    255/45R19

                                                    255/50R19
                                                    K13) K22) K47)
§22 53963*02




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               U                           e4*2007/46*1220*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 240   Volvo XC60            235/50R19                              A02) bis A10)
                                                   A93a)                                  A11) BF2) EF0)

                                                    235/55R19
                                                    A93a)

                                                    245/50R19

                                                    255/50R19

                                                    265/50R19


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               B                           e9*2001/116*0065*..
               B-2D                        e1*2001/116*0505*..
               B-N2D                       e1*2007/46*0495*..
               B-N2E                       e13*2007/46*1203*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 224   Volvo XC70            225/45R19                              A02) bis A10)
                                                                                          BF2)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 9c
               Seite :                      7 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               L                           e4*2007/46*0929*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 240   Volvo XC90            235/50R19                              A02) bis A10)
                                                   A93) ER4)                              A11) BF3) EF0)

                                                    235/50R19 M+S
                                                    A93) ER4)

                                                    235/55R19
                                                    A93) ER4)

                                                    235/55R19 M+S
                                                    A93) ER4)

                                                    245/50R19
                                                    A93a) ER4)
§22 53963*02




                                                    245/50R19 M+S
                                                    A93a) ER4)

                                                    245/55R19
                                                    A93a) ER2) GHP)

                                                    245/55R19 M+S
                                                    A93a) ER2) GHP)

                                                    255/50R19
                                                    ER4)

                                                    255/50R19 M+S
                                                    ER4)

                                                    255/55R19
                                                    ER1) G1E)

                                                    255/55R19 M+S
                                                    ER1) G1E)

                                                    265/50R19
                                                    ER3)

                                                    265/50R19 M+S
                                                    ER3)

                                                    275/50R19
                                                    ER1) GHP)

                                                    275/50R19 M+S
                                                    ER1) GHP)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 9c
               Seite :                      8 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               V                            e9*2007/46*6834*..
               V                            e9*2018/858*11085*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 192    Volvo Polestar 2       245/45R19                                A01) bis A10)
                                                                                             BF2) EB1) K01) K04)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
§22 53963*02




                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 9c
               Seite :                      9 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019



               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5303
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
§22 53963*02




                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5270
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5270
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E58)   Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Polestar Brembo gold mit belüfteter und gelochter Scheibe
                         Ø375x35 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
                      nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 9c
               Seite :                      10 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               ER4)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1E)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R20 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GF5)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/35R20 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GFF)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/35R21,
                      245/40R20, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
§22 53963*02




                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GFG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/35R21, 245/40R20
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GHP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 275/35R22, 275/40R21,
                    275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 9c
               Seite :                      11 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                      auszuschneiden.

               K33)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
                         Stoßleiste umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
§22 53963*02




               K44)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoffradhauskante ist im oberen Bereich auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.

               K45)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte auf eine
                         Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich zu kürzen und eng an die Blechradhauskante
                         anzulegen.

               K47)   An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen. In diesem
                      Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zu sorgen (z. B. durch ankleben).

               K49)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
                         Stoßfängeroberkante umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               L22)   Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17 ausgerüstet sind
                      oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz
                      "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz" einzubauen (Überprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist
                      die Auflage A01 zusätzlich zu beachten.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 9c
               Seite :                      12 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu
                      entfernen.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 53963*02




               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 9c mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               BY-8019 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 27.02.2024