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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-B0-021
Anlage-Nr. :                CD3
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  BY-8019
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                     Borbet Vertriebs GmbH
Montageposition:                                     Vorderachse **)
Radausführung:                                         Lk 112 CB66
Radausführungskennz.:                                 Lk 112, CB 66,5
Radgröße:                                                8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      795 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 CB66 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr.
52389*03) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*03) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                      5276        140 Nm
                Schaftlänge 30 mm
          2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                      5281       140 Nm
                Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-B0-021
Anlage-Nr. :                CD3
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                            e1*2007/46*2018*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET40      8½Jx19H2, ET45
80 bis 195       BMW 1er, 1er xDrive    215/35R19          215/35R19                        A01) bis A10)
                 (ohne Flap)            A93a) T85)                                          BF1) N225)
                                        225/35R19          225/35R19                        A01) bis A10)
                                        K01)                                                BF1)
                                        245/30R19          245/30R19                        A01) bis A10)
                                        K01)                                                BF1)
Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 CB66 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                            e1*2007/46*2018*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET40      8½Jx19H2, ET45
80 bis 225       BMW 1er, 1er xDrive    215/35R19          215/35R19                        A01) bis A10)
                 (mit Flap)             A93a) T85)                                          BF1) N225)
                                        225/35R19          225/35R19                        A01) bis A10)
                                        K01)                                                BF1)
                                        245/30R19          245/30R19                        A01) bis A10)
                                        K01)                                                BF1)
Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 CB66 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F2GC                             e1*2007/46*2064*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET40    8½Jx19H2, ET45
85 bis 225       BMW 2er Gran Coupe,      225/35R19        225/35R19                        A01) bis A10)
                 2er xDrive Gran Coupe K01) T88)                                            BF1)
Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 CB66 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FMK                               e1*2007/46*1683*..
UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx19H2, ET40    8½Jx19H2, ET45
75 bis 155       BMW Mini Clubman          215/35R19        215/35R19                       A01) bis A10)
                 (Frontantrieb u. Allrad)  K01)                                             BF1) N225) T85)
Die Verwendung des Rades BY-8019, Lk 112 CB66 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 52389*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-B0-021
Anlage-Nr. :                CD3
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-B0-021
Anlage-Nr. :                CD3
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5276
       Anzugsmoment: 140 Nm
       Achse: 2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5281
       Anzugsmoment: 140 Nm

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage CD3 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ BY-8019 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 22.06.2023