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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-B0-021
Anlage-Nr. :                19b
Seite :                     1 / 24
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  BY-8019
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                     Borbet Vertriebs GmbH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         Lk 112 CB66
Radausführungskennz.:                                 Lk 112, CB 66,5
Radgröße:                                                8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      795 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5255-0      130 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5255-0     150 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5253       150 Nm
                Schaftlänge 33 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5253       175 Nm
                Schaftlänge 33 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-B0-021
Anlage-Nr. :                19b
Seite :                     2 / 24
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
176                           e1*2007/46*0928*..
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes A-Klasse      215/35R19                                 A01) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur     K04) N225) T85)                           BF1) E93) E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen 225/35R19
                ab EG-Genehmigungs-Nr. K01) K04) K13)
                e1*2001/116*0470*04)
                                       245/30R19
                                       K01) K02) K13) K25) K28) K103)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                         N225) T85)           K02) K28) K103)    BF1) E93) E100) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
176                             e1*2007/46*0928*..
245G                            e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160     Mercedes A-Klasse        225/35R19                               A01) bis A10)
                (Frontantrieb und        N235)                                   BF1) E95) E100) K04)
                Allrad; Beim Typ 245G
                nur zulässig an          245/30R19
                Fahrzeugausführungen K01) K13) K25) K28) K103)
                ab EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)




Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                           e1*2007/46*1829*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes A-Klasse      215/35R19                                 A02) bis A10)
                (Kompaktlimousine 5-   N225) T85)                                A11) BF1)
                türig)
                                       215/35R19 M+S
                                       T85) W225)

                                         225/35R19
                                         A01) K01) K04) T88)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-B0-021
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                             e1*2007/46*1829*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes A-Klasse        215/35R19                               A02) bis A10)
                (Limousine 4-türig)      N225) T85)                              A11) BF1)

                                         215/35R19 M+S
                                         T85) W225)

                                         225/35R19
                                         A01) K01) K04) T88)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
245                           e1*2001/116*0314*..
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse      215/35R19                                 A01) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur                                               A93) BF1) E99) K01) K04)
                zulässig an            225/30R19                                 K81)
                Fahrzeugausführungen
                bis EG-Genehmigungs-
                Nr.
                e1*2001/116*0470*02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
246                            e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes B- Klasse      215/35R19                                A01) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      N225) T85)                               BF1) E100) K04)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen 225/35R19
                ab EG-Genehmigungs-Nr. K13) K22) K25)
                e1*2001/116*0470*04)
                                        245/30R19
                                        K01) K13) K20) K22) K25) K28) K103)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                         N225) T85)           K04) K20) K28)     BF1) E100) V00)
                                                              K103)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes B-Klasse       225/35R19                                A01) bis A10)
                (Ausführungen mit                                                A11) BF1) K03) K04) T88)
                Verbundlenker-
                Hinterachse)
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Anlage-Nr. :                19b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes B-Klasse       225/35R19                               A01) bis A10)
                (Ausführungen mit                                               A11) BF1) K03) K04) T88)
                Mehrlenker-Hinterachse)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225     Mercedes C-Klasse      225/35R19                                A01) bis A10)
                (Coupe, C204)                                                   BF1) E110) G9R) K01) N235)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225      Mercedes C-Klasse      225/35R19                                A01) bis A10)
                (Limousine, W204)                                               BF1) E104) EF0) G9R) K03)
                                                                                N235) T88)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245     Mercedes C-Klasse      225/35R19                                A02) bis A10)
                (Coupe C205, Cabrio    A94) N235) T88)                          A11) BF1) E110a)
                A205)
                                       225/35R19 M+S
                                       A94) T88)

                                        225/40R19
                                        N235)

                                        225/40R19 M+S

                                        235/35R19
                                        A01) A94a) K01) N245)

                                        235/35R19 M+S
                                        A01) A94a) K01)

                                        245/35R19
                                        A01) K01) K132)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/40R19            245/35R19          A01) bis A10)
                                                             K132)              A11) BF1) E110a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-B0-021
Anlage-Nr. :                19b
Seite :                     5 / 24
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R19                                A01) bis A10)
                (Limousine, W205)      N235) T88)                               A11) BF1) E103) EF0) K01)

                                        225/35R19 M+S
                                        T88)

                                        225/40R19
                                        GAZ) N235) T93)

                                        225/40R19 M+S
                                        GAZ) T93)

                                        235/35R19
                                        K04) N245) T91)

                                        235/35R19 M+S
                                        K04) T91)

                                        245/35R19
                                        K04) T93)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/40R19            245/35R19          A01) bis A10)
                                        K01)                 K04) T93)          A11) BF1) E103) EF0)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                          e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/40R19                                A01) bis A10)
                (Kombi, S205)          GCW) N235) T93)                          A11) BF1) E103) K01)

                                        225/40R19 M+S
                                        GCW) T93)

                                        235/35R19
                                        GCT) K04) N245) T91)

                                        235/35R19 M+S
                                        GCT) K04) T91)

                                        245/35R19
                                        GCT) K04) T93)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/40R19            245/35R19          A01) bis A10)
                                        K01)                 K04) T93)          A11) BF1) E103) GCT)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-B0-021
Anlage-Nr. :                19b
Seite :                     6 / 24
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW                           e1*2018/858*00016*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195     Mercedes C-Klasse       225/40R19                          A02) bis A10)
                (Limousine, W206, nur   N235)                              A11a) BF2) E131)
                Fahrzeugausführungen
                ohne Hinterachslenkung) 235/35R19
                                        N245) T91)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW                            e1*2018/858*00016*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195     Mercedes C-Klasse        225/40R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, W206, nur    N235)                             A11a) BF2)
                Fahrzeugausführungen
                mit Hinterachslenkung) 235/35R19
                                         N245) T91)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS                           e1*2018/858*00017*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195     Mercedes C-Klasse       225/40R19                          A02) bis A10)
                (Kombi, S206, nur       N235) T93)                         A11a) BF2) E131)
                Fahrzeugausführungen
                ohne Hinterachslenkung) 235/35R19
                                        N245) T91)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS                            e1*2018/858*00017*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195     Mercedes C-Klasse        225/40R19                         A02) bis A10)
                (Kombi, S206, nur        N235) T93)                        A11a) BF2)
                Fahrzeugausführungen
                mit Hinterachslenkung) 235/35R19
                                         N245) T91)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS                          e1*2018/858*00017*..
R2CW                          e1*2018/858*00016*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
300             Mercedes C43 AMG       245/35R19                           A01) bis A10)
                Limousine, Kombi                                           BF2) K03) K143)
                                       245/40R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-B0-021
Anlage-Nr. :                19b
Seite :                     7 / 24
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
117                            e1*2007/46*1007*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse     215/35R19                             A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi)      N225) T85)                            BF1) E93a) E100) K04)

                                        225/35R19
                                        K01) K13)

                                        245/30R19
                                        K01) K13) K25) K28)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160     Mercedes CLA-Klasse     225/35R19 M+S                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi;                                            BF1) E95a)
                Serie auch 235/40R18 ) 245/30R19
                                        A01) K01) K02) K13) K25) K28) K103)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
245G AMG                       e1*2007/46*1207*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280     Mercedes CLA- Klasse 225/35R19 M+S                            A02) bis A10)
                CLA 45 AMG              T88)                                  BF1)
                (Limousine, Kombi)
                                        245/30R19
                                        A01) K01) K02) K13) K25) K28) K103)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes CLA-Klasse     225/35R19                             A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi)                                            A11) BF1) K01) K04) T88)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
225             Mercedes CLA 35 AMG 235/35R19                                 A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi)      K03) K14)                             BF1)

                                        245/30R19
                                        K01) K02)
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Nr. :                       RA-001225-B0-021
Anlage-Nr. :                19b
Seite :                     8 / 24
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 bis 310     Mercedes CLA 45         225/40R19 M+S                       A02) bis A10)
                AMG , CLA AMG 45 S                                          BF1) EB1)
                (Limousine, Kombi)      235/35R19 M+S

                                         245/35R19 M+S
                                         A01) K14)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                            e1*2007/46*1666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220     Mercedes E-Klasse        225/45R19                          A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;                                             A11) A94) BF2)
                Ausführungen mit         235/40R19
                kleinsten Serienreifen
                ab 225/..)               245/35R19

                                         245/40R19


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                            e1*2007/46*1666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270     Mercedes E-Klasse        245/35R19                          A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;                                             A11) A94) BF2) EB2) N255)
                Ausführungen mit         245/40R19
                kleinsten Serienreifen
                ab 245/..)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 285     Mercedes E-Klasse         245/35R19                         A01) bis A10)
                (W212, Limousine,                                           BF1) E111) EB3) K03)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen in
                17Zoll oder 18Zoll)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-B0-021
Anlage-Nr. :                19b
Seite :                     9 / 24
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                          e1*2007/46*1560*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270     Mercedes E-Klasse      225/45R19                         A02) bis A10)
                (S213, Kombi)          A94a) GEE) N235) T96)             A11) BF2) EB2) EB4) EB5)
                                                                         ER3)
                                        225/45R19 M+S
                                        A94a) GEE) T96) W235)

                                        235/40R19
                                        A94) N245) T95)

                                        235/40R19 M+S
                                        A94) T95) W245)

                                        245/40R19
                                        N255) T98)

                                        245/40R19 M+S
                                        T98)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                          e1*2007/46*1560*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
143 bis 250     Mercedes E-Klasse All- 245/40R19                         A02) bis A10)
                Terrain                A94)                              BF2) EB4)

                                        245/45R19
                                        A94a)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 139      Mercedes EQA, EQB      225/50R19                         A01) bis A10)
                                       K02) N235)                        BF2) K01)

                                        235/45R19
                                        K04)

                                        235/50R19
                                        K02) K120)

                                        245/45R19
                                        K02)

                                        255/45R19
                                        K02) K120)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-B0-021
Anlage-Nr. :                19b
Seite :                     10 / 24
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes GLA           225/45R19                         A02) bis A10)
                                                                         BF1)
                                        235/40R19

                                        235/45R19
                                        A01) K120)

                                        245/40R19
                                        A01) K118)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280     Mercedes GLA45 AMG 225/45R19 M+S                         A02) bis A10)
                                                                         BF1)
                                        235/45R19
                                        A01) K120)

                                        245/40R19
                                        A01) K118)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes GLA           225/50R19                         A01) bis A10)
                (H247)                 K04) N235)                        A11) BF1) K01)

                                        235/50R19
                                        K02) K120)

                                        245/45R19
                                        K04)

                                        255/45R19
                                        K02) K120)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 310     Mercedes GLA 35        235/45R19                         A02) bis A10)
                AMG, GLA 45 AMG,                                         A94) BF1) EB1)
                GLA 45 S AMG           235/50R19
                (H247)
                                       245/45R19

                                        255/45R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-B0-021
Anlage-Nr. :                19b
Seite :                     11 / 24
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes GLB           225/50R19                          A01) bis A10)
                (X247)                 K04) N235)                         BF1) K01)

                                        235/50R19
                                        K02) K120)

                                        245/45R19
                                        K04)

                                        255/45R19
                                        K02) K120)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
225             Mercedes GLB 35 AMG 235/45R19                             A02) bis A10)
                (X247)                                                    A94) BF1)
                                       235/50R19

                                        245/45R19

                                        255/45R19


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243     Mercedes GLC            235/50R19                         A02) bis A10)
                (X253, ohne                                               A11) BF2) EB6)
                Verbreiterung)          235/55R19

                                        245/50R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-B0-021
Anlage-Nr. :                19b
Seite :                     12 / 24
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 243     Mercedes GLC              235/50R19                         A02) bis A10)
                (X253, mit Verbreiterung) N245)                             A11) BF3) EB6)

                                         235/50R19 M+S

                                         235/55R19
                                         N245)

                                         235/55R19 M+S

                                         245/50R19
                                         N255)

                                         245/50R19 M+S


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      235/50R19                           A02) bis A10)
                (C253, ohne                                                 A11) BF3) EB6)
                Radhausverbreiterungen 235/55R19
                an Achse 2)
                                        245/50R19


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      235/50R19                           A02) bis A10)
                (C253, mit              N245)                               A11) BF3) EB6)
                Radhausverbreiterungen
                an Achse 2)             235/50R19 M+S

                                         235/55R19
                                         N245)

                                         235/55R19 M+S

                                         245/50R19
                                         N255)

                                         245/50R19 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-B0-021
Anlage-Nr. :                19b
Seite :                     13 / 24
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                          e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes GLK           235/45R19                                A02) bis A10)
                                                                                BF1)
                                        235/50R19
                                        A01) K01) K04)

                                        245/45R19
                                        A01) K04)

                                        255/45R19
                                        A01) K01) K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        235/50R19            255/45R19          A01) bis A10)
                                        K01)                 K04)               BF1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
251                           e1*2001/116*0341*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285     Mercedes R-Klasse      235/55R19                                A01) bis A10)
                                       ER3) K04) N245)                          A94) BF2) K01)

                                        235/55R19 M+S
                                        ER3) K04)

                                        245/50R19
                                        ER3) K04) N255)

                                        245/50R19 M+S
                                        ER3) K04)

                                        245/55R19
                                        ER1) G5K) K04) N255)

                                        245/55R19 M+S
                                        ER1) G5K) K04)

                                        255/50R19
                                        ER3) K02)

                                        265/50R19
                                        ER2) G4P) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 345     Mercedes S-Klasse      245/45R19                                A02) bis A10)
                (W222, ab Modell 2014) N255)                                    A11) BF3) E98b) EB7)

                                        245/45R19 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-B0-021
Anlage-Nr. :                19b
Seite :                     14 / 24
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
172                           e1*2007/46*0548*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180     Mercedes SLC           215/35R19                                A02) bis A10)
                                       A94) N225)                               BF1) EB8)

                                        225/30R19
                                        A94)

                                        225/35R19
                                        A94) G1R)

                                        245/30R19
                                        A94a)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
172                           e1*2007/46*0548*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287     Mercedes SLC 43 AMG 245/30R19 M+S                               A02) bis A10)
                                                                                A94a) BF1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
172                           e1*2007/46*0548*..
172 AMG                       e1*2007/46*0857*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
310             Mercedes SLK 55 AMG 245/30R19 M+S                               A02) bis A10)
                                                                                A94a) BF1)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                           e1*2007/46*0457*..
639/4                           e1*2007/46*0458*..
639/5                           e1*2007/46*0459*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 176      Mercedes V-Klasse,       235/45R19                              A01) bis A10)
                Vito, Marco Polo         G0H) K03) K13) K25) K123) T99)         BF4) E105) ER3) K04)
                (W 447, Ausführungen
                mit Serienbereifung bis 245/40R19
                18Zoll; 2WD und 4WD) GHN) K01) T98)

                                        245/45R19
                                        G01) K01) K13) K25) K123) K124) T102)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-B0-021
Anlage-Nr. :                19b
Seite :                     15 / 24
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                           e1*2007/46*0457*..
639/4                           e1*2007/46*0458*..
639/5                           e1*2007/46*0459*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 176      Mercedes V-Klasse,       235/45R19                         A01) bis A10)
                Vito, Marco Polo         K03) K13) K25) K123) T99)         BF4) E105) ER3) K04)
                (W 447, Ausführungen
                mit kleinster            245/40R19
                Serienbereifung          K01) T98)
                in19Zoll; 2WD und 4WD)
                                         245/45R19
                                         K01) K13) K25) K123) K124)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                          e1*2007/46*0457*..
639/4                          e1*2007/46*0458*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70              Mercedes e-Vito, e-Vito 245/40R19                          A01) bis A10)
                Tourer                                                     BF4) ER3) K01) K04) T98)
                (Serie 225/55R17C)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-B0-021
Anlage-Nr. :                19b
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A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255-0
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255-0
       Anzugsmoment: 150 Nm
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BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5253
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5253
       Anzugsmoment: 175 Nm

E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
      Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
      Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

E99)   Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e1*2001/116*0470*02.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
      nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
      nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
      • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
      Mercedes Vito (W 447) :
      • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
      • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
      • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
      Mercedes V-Klasse (W 447) :
      • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
      • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
      • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
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E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
      die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø360x36 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz Advics mit belüfteter und gelochter
         Scheibe Ø360x36 mm

EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm

EB4)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø360x36 mm

EB5)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø360x36 mm

EB6)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø360x36 mm

EB7)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø322x32 mm

EB8)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW AN 344 mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø344x32 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1560 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
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ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1570 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1590 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G4P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
     265/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GHN) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     225/55R17C, 235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.
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K20)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
       Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
          seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
       • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
       • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von
          der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
      Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
         vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
      • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
      • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
         kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-B0-021
Anlage-Nr. :                19b
Seite :                     22 / 24
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten
         Bereich um 20mm warm einzuformen.




K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
      Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
      um 5 mm zu kürzen.

K143) An Achse 1 ist am Stoßfänger, die Kunststoffradhauskante im Bereich von oberhalb
      (Übergang Kotflügel) bis 150mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 2 mm zu kürzen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-B0-021
Anlage-Nr. :                19b
Seite :                     23 / 24
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019



T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001225-B0-021
Anlage-Nr. :                19b
Seite :                     24 / 24
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8019


Die Anlage 19b mit den Seiten 1-24 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ BY-8019 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 22.06.2023