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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      1 / 26
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                      BY-8019
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                         Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                             Lk 112 CB66
               Radausführungskennz.:                                     Lk 112, CB 66,5
               Radgröße:                                                    8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
               Lochzahl:                                                        5
§22 53963*02




               Mittenlochdurchmesser:                                       66,50 mm
               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                          795 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                         moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5255-0      130 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5255-0     150 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm           5253       150 Nm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm           5253       175 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      2 / 26
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               176                         e1*2007/46*0928*..
               245G                        e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155    Mercedes A-Klasse     215/35R19                                 A01) bis A10)
                             (Beim Typ 245G nur    K04) N225) T85)                           BF1) E93) E100)
                             zulässig an
                             Fahrzeugausführungen 225/35R19
                             ab EG-Genehmigungs- K01) K04) K13)
                             Nr.
                             e1*2001/116*0470*04) 245/30R19
                                                   K01) K02) K13) K25) K28) K103)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     215/35R19           245/30R19           A01) bis A10)
                                                     N225) T85)          K02) K28) K103)     BF1) E93) E100) V00)
§22 53963*02




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               176                           e1*2007/46*0928*..
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 160   Mercedes A-Klasse       225/35R19                               A01) bis A10)
                             (Frontantrieb und       N235)                                   BF1) E95) E100) K04)
                             Allrad; Beim Typ 245G
                             nur zulässig an         245/30R19
                             Fahrzeugausführungen K01) K13) K25) K28) K103)
                             ab EG-Genehmigungs-
                             Nr.
                             e1*2001/116*0470*04)



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2A                         e1*2007/46*1829*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165    Mercedes A-Klasse     215/35R19                                 A02) bis A10)
                             (Kompaktlimousine 5- N225) T85)                                 A11) BF1)
                             türig)
                                                   215/35R19 M+S
                                                   T85) W225)

                                                     225/35R19
                                                     A01) K01) K04) T88)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 19b
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2A                          e1*2007/46*1829*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165    Mercedes A-Klasse      215/35R19                                A02) bis A10)
                             (Limousine 4-türig)    N225) T85)                               A11) BF1)

                                                    215/35R19 M+S
                                                    T85) W225)

                                                    225/35R19
                                                    A01) K01) K04) T88)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               245                         e1*2001/116*0314*..
               245G                        e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
§22 53963*02




               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 142    Mercedes B-Klasse     215/35R19                                 A01) bis A10)
                             (Beim Typ 245G nur                                              A93) BF1) E99) K01) K04) K81)
                             zulässig an           225/30R19
                             Fahrzeugausführungen
                             bis EG-
                             Genehmigungs-Nr.
                             e1*2001/116*0470*02)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                        e1*2001/116*0470*..
               246                         e1*2007/46*0751*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155    Mercedes B- Klasse    215/35R19                                 A01) bis A10)
                             (Beim Typ 245G nur    N225) T85)                                BF1) E100) K04)
                             zulässig an
                             Fahrzeugausführungen 225/35R19
                             ab EG-Genehmigungs- K13) K22) K25)
                             Nr.
                             e1*2001/116*0470*04) 245/30R19
                                                   K01) K13) K20) K22) K25) K28) K103)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     215/35R19           245/30R19           A01) bis A10)
                                                     N225) T85)          K04) K20) K28)      BF1) E100) V00)
                                                                         K103)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      4 / 26
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                          e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165    Mercedes B-Klasse      225/35R19                             A01) bis A10)
                             (Ausführungen mit                                            A11) BF1) K03) K04) T88)
                             Verbundlenker-
                             Hinterachse)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                         e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165    Mercedes B-Klasse       225/35R19                            A01) bis A10)
                             (Ausführungen mit                                            A11) BF1) K03) K04) T88)
                             Mehrlenker-Hinterachse)
§22 53963*02




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               115 bis 225   Mercedes C-Klasse     225/35R19                              A01) bis A10)
                             (Coupe, C204)                                                BF1) E110) G9R) K01) N235)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 225    Mercedes C-Klasse     225/35R19                              A01) bis A10)
                             (Limousine, W204)                                            BF1) E104) EF0) G9R) K03)
                                                                                          N235) T88)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      5 / 26
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 245   Mercedes C-Klasse     225/35R19                                A02) bis A10)
                             (Coupe C205, Cabrio   A94) N235) T88)                          A11) BF1) E110a)
                             A205)
                                                   225/35R19 M+S
                                                   A94) T88)

                                                    225/40R19
                                                    N235)

                                                    225/40R19 M+S

                                                    235/35R19
                                                    A01) A94a) K01) N245)
§22 53963*02




                                                    235/35R19 M+S
                                                    A01) A94a) K01)

                                                    245/35R19
                                                    A01) K01) K132)

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne               hinten
                                                    225/40R19           245/35R19           A01) bis A10)
                                                                        K132)               A11) BF1) E110a)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      6 / 26
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245    Mercedes C-Klasse     225/35R19                                A01) bis A10)
                             (Limousine, W205)     N235) T88)                               A11) BF1) E103) EF0) K01)

                                                    225/35R19 M+S
                                                    T88)

                                                    225/40R19
                                                    GAZ) N235) T93)

                                                    225/40R19 M+S
                                                    GAZ) T93)

                                                    235/35R19
                                                    K04) N245) T91)
§22 53963*02




                                                    235/35R19 M+S
                                                    K04) T91)

                                                    245/35R19
                                                    K04) T93)

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne               hinten
                                                    225/40R19           245/35R19           A01) bis A10)
                                                    K01)                K04) T93)           A11) BF1) E103) EF0)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      7 / 26
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                        e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245    Mercedes C-Klasse     225/40R19                                 A01) bis A10)
                             (Kombi, S205)         GCW) N235) T93)                           A11) BF1) E103) K01)

                                                     225/40R19 M+S
                                                     GCW) T93)

                                                     235/35R19
                                                     GCT) K04) N245) T91)

                                                     235/35R19 M+S
                                                     GCT) K04) T91)

                                                     245/35R19
                                                     GCT) K04) T93)
§22 53963*02




                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     225/40R19           245/35R19           A01) bis A10)
                                                     K01)                K04) T93)           A11) BF1) E103) GCT)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CW                         e1*2018/858*00016*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 195   Mercedes C-Klasse      225/40R19                                A02) bis A10)
                             (Limousine, W206, nur N235)                                     A11a) BF2) E131)
                             Fahrzeugausführungen
                             ohne                   235/35R19
                             Hinterachslenkung)     N245) T91)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CW                          e1*2018/858*00016*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 195   Mercedes C-Klasse       225/40R19                               A02) bis A10)
                             (Limousine, W206, nur N235)                                     A11a) BF2)
                             Fahrzeugausführungen
                             mit Hinterachslenkung) 235/35R19
                                                     N245) T91)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      8 / 26
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CS                         e1*2018/858*00017*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 195   Mercedes C-Klasse      225/40R19                             A02) bis A10)
                             (Kombi, S206, nur      N235) T93)                            A11a) BF2) E131)
                             Fahrzeugausführungen
                             ohne                   235/35R19
                             Hinterachslenkung)     N245) T91)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CS                          e1*2018/858*00017*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 195   Mercedes C-Klasse       225/40R19                            A02) bis A10)
                             (Kombi, S206, nur       N235) T93)                           A11a) BF2)
                             Fahrzeugausführungen
§22 53963*02




                             mit Hinterachslenkung) 235/35R19
                                                     N245) T91)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CS                        e1*2018/858*00017*..
               R2CW                        e1*2018/858*00016*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               300           Mercedes C43 AMG      245/35R19                              A01) bis A10)
                             Limousine, Kombi                                             BF2) K03) K143)
                                                   245/40R19


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               117                         e1*2007/46*1007*..
               245G                        e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155    Mercedes CLA-Klasse 215/35R19                                A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)    N225) T85)                             BF1) E93a) E100) K04)

                                                     225/35R19
                                                     K01) K13)

                                                     245/30R19
                                                     K01) K13) K25) K28)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      9 / 26
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                         e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 160   Mercedes CLA-Klasse 225/35R19 M+S                            A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi;                                           BF1) E95a)
                             Serie auch 235/40R18 ) 245/30R19
                                                    A01) K01) K02) K13) K25) K28) K103)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                        e1*2001/116*0470*..
               245G AMG                    e1*2007/46*1207*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               265 bis 280   Mercedes CLA-         225/35R19 M+S                          A02) bis A10)
                             Klasse CLA 45 AMG     T88)                                   BF1)
                             (Limousine, Kombi)
§22 53963*02




                                                   245/30R19
                                                   A01) K01) K02) K13) K25) K28) K103)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2CLA                       e1*2007/46*1912*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165    Mercedes CLA-Klasse 225/35R19                                A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)                                           A11) BF1) K01) K04) T88)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2CLA                       e1*2007/46*1912*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225           Mercedes CLA 35 AMG 235/35R19                                A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)    K03) K14)                              BF1)

                                                    245/30R19
                                                    K01) K02)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2CLA                       e1*2007/46*1912*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               285 bis 310   Mercedes CLA 45 AMG , 225/40R19 M+S                          A02) bis A10)
                             CLA AMG 45 S                                                 BF1) EB1)
                             (Limousine, Kombi)    235/35R19 M+S

                                                    245/35R19 M+S
                                                    A01) K14)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      10 / 26
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                          e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 220   Mercedes E-Klasse         225/45R19                          A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;                                              A11) A94) BF2)
                             Ausführungen mit          235/40R19
                             kleinsten Serienreifen ab
                             225/..)                   245/35R19

                                                      245/40R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                          e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53963*02




               120 bis 270   Mercedes E-Klasse         245/35R19                          A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;                                              A11) A94) BF2) EB2) N255)
                             Ausführungen mit          245/40R19
                             kleinsten Serienreifen ab
                             245/..)



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                           e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125 bis 285   Mercedes E-Klasse       245/35R19                            A01) bis A10)
                             (W212, Limousine,                                            BF1) E111) EB3) K03)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen
                             in 17Zoll oder 18Zoll)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      11 / 26
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                        e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270   Mercedes E-Klasse     225/45R19                              A02) bis A10)
                             (S213, Kombi)         A94a) GEE) N235) T96)                  A11) BF2) EB2) EB4) EB5) ER3)

                                                    225/45R19 M+S
                                                    A94a) GEE) T96) W235)

                                                    235/40R19
                                                    A94) N245) T95)

                                                    235/40R19 M+S
                                                    A94) T95) W245)

                                                    245/40R19
                                                    N255) T98)
§22 53963*02




                                                    245/40R19 M+S
                                                    T98)

                                                    HL 245/40R19
                                                    N255)

                                                    HL 245/40R19 M+S


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                        e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               143 bis 250   Mercedes E-Klasse All- 245/40R19                             A02) bis A10)
                             Terrain                A94)                                  BF2) EB4)

                                                    245/45R19
                                                    A94a)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      12 / 26
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                         e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 139    Mercedes EQA, EQB     225/50R19                              A01) bis A10)
                                                   K02) N235)                             BF2) K01)

                                                    235/45R19
                                                    K04)

                                                    235/50R19
                                                    K02) K120)

                                                    245/45R19
                                                    K02)

                                                    255/45R19
                                                    K02) K120)
§22 53963*02




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                        e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155    Mercedes GLA          225/45R19                              A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                                    235/40R19

                                                    235/45R19
                                                    A01) K120)

                                                    245/40R19
                                                    A01) K118)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                        e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               265 bis 280   Mercedes GLA45 AMG 225/45R19 M+S                             A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                                    235/45R19
                                                    A01) K120)

                                                    245/40R19
                                                    A01) K118)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      13 / 26
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                         e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165    Mercedes GLA          225/50R19                              A01) bis A10)
                             (H247)                K04) N235)                             A11) BF1) K01)

                                                    235/50R19
                                                    K02) K120)

                                                    245/45R19
                                                    K04)

                                                    255/45R19
                                                    K02) K120)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53963*02




               F2B                         e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225 bis 310   Mercedes GLA 35 AMG, 235/45R19                               A02) bis A10)
                             GLA 45 AMG, GLA 45                                           A11a) A94) BF1) EB1)
                             S AMG                 235/50R19
                             (H247)
                                                   245/45R19

                                                    255/45R19


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                         e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165    Mercedes GLB          225/50R19                              A01) bis A10)
                             (X247)                K04) N235)                             BF1) K01)

                                                    235/50R19
                                                    K02) K120)

                                                    245/45R19
                                                    K04)

                                                    255/45R19
                                                    K02) K120)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      14 / 26
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                         e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225           Mercedes GLB 35 AMG 235/45R19                                A02) bis A10)
                             (X247)                                                       A11a) A94) BF1)
                                                   235/50R19

                                                    245/45R19

                                                    255/45R19


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                         e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243   Mercedes GLC           235/50R19                             A02) bis A10)
§22 53963*02




                             (X253, ohne                                                  A11) BF2) EB6)
                             Verbreiterung)         235/55R19

                                                    245/50R19


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                         e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 243   Mercedes GLC           235/50R19                             A02) bis A10)
                             (X253, mit             N245)                                 A11) BF3) EB6)
                             Verbreiterung)
                                                    235/50R19 M+S

                                                    235/55R19
                                                    N245)

                                                    235/55R19 M+S

                                                    245/50R19
                                                    N255)

                                                    245/50R19 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      15 / 26
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 235/50R19                                    A02) bis A10)
                             (C253, ohne                                                     A11) BF3) EB6)
                             Radhausverbreiterungen 235/55R19
                             an Achse 2)
                                                    245/50R19


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 235/50R19                                    A02) bis A10)
                             (C253, mit             N245)                                    A11) BF3) EB6)
                             Radhausverbreiterungen
§22 53963*02




                             an Achse 2)            235/50R19 M+S

                                                    235/55R19
                                                    N245)

                                                    235/55R19 M+S

                                                    245/50R19
                                                    N255)

                                                    245/50R19 M+S


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 225   Mercedes GLK          235/45R19                                 A02) bis A10)
                                                                                             BF1)
                                                    235/50R19
                                                    A01) K01) K04)

                                                    245/45R19
                                                    A01) K04)

                                                    255/45R19
                                                    A01) K01) K04)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/50R19           255/45R19           A01) bis A10)
                                                     K01)                K04)                BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      16 / 26
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               251                         e1*2001/116*0341*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 285   Mercedes R-Klasse     235/55R19                              A01) bis A10)
                                                   ER3) K04) N245)                        A94) BF2) K01)

                                                    235/55R19 M+S
                                                    ER3) K04)

                                                    245/50R19
                                                    ER3) K04) N255)

                                                    245/50R19 M+S
                                                    ER3) K04)

                                                    245/55R19
                                                    ER1) G5K) K04) N255)
§22 53963*02




                                                    245/55R19 M+S
                                                    ER1) G5K) K04)

                                                    255/50R19
                                                    ER3) K02)

                                                    265/50R19
                                                    ER2) G4P) K02)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                         e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 345   Mercedes S-Klasse      245/45R19                             A02) bis A10)
                             (W222, ab Modell 2014) N255)                                 A11) BF3) E98b) EB7)

                                                    245/45R19 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      17 / 26
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               172                         e1*2007/46*0548*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               115 bis 180   Mercedes SLC          215/35R19                              A02) bis A10)
                                                   A94) N225)                             BF1) EB8)

                                                    225/30R19
                                                    A94)

                                                    225/35R19
                                                    A94) G1R)

                                                    245/30R19
                                                    A94a)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53963*02




               172                         e1*2007/46*0548*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 287   Mercedes SLC 43 AMG 245/30R19 M+S                            A02) bis A10)
                                                                                          A94a) BF1)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               172                         e1*2007/46*0548*..
               172 AMG                     e1*2007/46*0857*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               310           Mercedes SLK 55 AMG 245/30R19 M+S                            A02) bis A10)
                                                                                          A94a) BF1)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                        e1*2007/46*0457*..
               639/4                        e1*2007/46*0458*..
               639/5                        e1*2007/46*0459*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               65 bis 176    Mercedes V-Klasse,     235/45R19                             A01) bis A10)
                             Vito, Marco Polo       G0H) K03) K13) K25) K123) T99)        BF4) E105) ER3) K04)
                             (W 447,
                             Ausführungen mit       245/40R19
                             Serienbereifung bis    GHN) K01) T98)
                             18Zoll; 2WD und 4WD)
                                                    245/45R19
                                                    G01) K01) K13) K25) K123) K124) T102)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      18 / 26
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                        e1*2007/46*0457*..
               639/4                        e1*2007/46*0458*..
               639/5                        e1*2007/46*0459*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 176    Mercedes V-Klasse,     235/45R19                                A01) bis A10)
                             Vito, Marco Polo       K03) K13) K25) K123) T99)                BF4) E105) ER3) K04)
                             (W 447,
                             Ausführungen mit       245/40R19
                             kleinster              K01) T98)
                             Serienbereifung
                             in19Zoll; 2WD und      245/45R19
                             4WD)                   K01) K13) K25) K123) K124)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                       e1*2007/46*0457*..
§22 53963*02




               639/4                       e1*2007/46*0458*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70            Mercedes e-Vito, e-   245/40R19                                 A01) bis A10)
                             Vito Tourer                                                     BF4) ER3) K01) K04) T98)
                             (Serie 225/55R17C)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      19 / 26
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019



               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§22 53963*02




               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 150 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      20 / 26
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 175 Nm

               E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als
                      (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                     Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
                      serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                     Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
§22 53963*02




                     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

               E99)   Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e1*2001/116*0470*02.

               E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e1*2001/116*0470*04.

               E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                     Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                     • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

               E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
                     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
                     • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

               E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
                     Mercedes Vito (W 447) :
                     • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
                     • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                     • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
                     Mercedes V-Klasse (W 447) :
                     • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
                     • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                     • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06

               E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die
                     mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      21 / 26
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die
                      mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

               E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit
                     "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x36 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz Advics mit belüfteter und gelochter Scheibe
                         Ø360x36 mm

               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm
§22 53963*02




               EB4)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
                         Ø360x36 mm

               EB5)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
                         Ø360x36 mm

               EB6)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
                         Ø360x36 mm

               EB7)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø322x32 mm

               EB8)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW AN 344 mit belüfteter und gelochter Scheibe
                         Ø344x32 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
                      nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1560 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1570 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      22 / 26
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1590 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0H)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G1R)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G4P)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
§22 53963*02




                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G5K)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G9R)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18,
                      255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                      Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GAZ)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
                      225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
                    225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min.
                    einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                    I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
                    A01) und G01) zu beachten.

               GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
                    255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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               Nr. :                        RA-001225-C0-021
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               Teiletyp :                   BY-8019


               GHN) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 225/55R17C,
                    235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                    Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
§22 53963*02




               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K20)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10
                      mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist
                      nach hinten zu versetzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                      auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
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               K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
                        Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
                      • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
                      • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der
                        Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

               K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte,
                     eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

               K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
                     Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
                     Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach vorne
                       hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
§22 53963*02




                     • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
                     • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu kürzen.

               K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten
                       Bereich um 20mm warm einzuformen.




               K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
                     Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm
                     zu kürzen.

               K143) An Achse 1 ist am Stoßfänger, die Kunststoffradhauskante im Bereich von oberhalb (Übergang
                     Kotflügel) bis 150mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 2 mm zu kürzen.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      25 / 26
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019



               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 53963*02




               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 19b
               Seite :                      26 / 26
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

               W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

               W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
§22 53963*02




                     Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 19b mit den Seiten 1-26 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               BY-8019 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 27.02.2024