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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 12h
               Seite :                      1 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                      BY-8019
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                         Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                             Lk 112 CB66
               Radausführungskennz.:                                     Lk 112, CB 66,5
               Radgröße:                                                    8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
               Lochzahl:                                                        5
§22 53963*02




               Mittenlochdurchmesser:                                       66,50 mm
               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             Ø66,45 / Ø57,1
               geprüfte Radlast: *)                                          795 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                         moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5241        140 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5241       120 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 12h
               Seite :                      2 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NY                            e8*2007/46*0416*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 89     Skoda Enyaq, Enyaq        235/55R19                              A02) bis A10)
                             Coupe                     A94) ER2) N245)                        BF1)
                             (Heck- und Allradantrieb,
                             inklusive RS-Modelle) 245/50R19
                                                       A94) ER2) N255)

                                                      255/50R19
                                                      A01) A94) ER2) K03)

                                                      265/50R19
                                                      A01) ER1) K03) K04)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne               hinten
§22 53963*02




                                                      235/55R19           255/50R19           A02) bis A10)
                                                                          A94)                BF1) ER2)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                           e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110    Skoda Karoq            225/40R19                                 A01) bis A10)
                             (Frontantrieb)         A93) K03)                                 BF1)

                                                      225/45R19
                                                      A93a) GKH) K03)

                                                      235/40R19
                                                      A93a) GKF) K01) K04)

                                                      245/35R19
                                                      A93a) K01) K04)

                                                      245/40R19
                                                      GKE) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 12h
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                            e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 140   Skoda Karoq             225/40R19                            A02) bis A10)
                             (Allradantrieb)         A93)                                 BF1)

                                                     225/45R19
                                                     A93a)

                                                     235/35R19
                                                     A01) A93) K01) K04)

                                                     235/40R19
                                                     A01) A93a) K01) K04)

                                                     245/35R19
                                                     A01) A93a) K01) K04)
§22 53963*02




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                          e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 140   Skoda Karoq Scout     225/45R19                              A02) bis A10)
                             (Allrad)                                                     A93a) BF1)
                                                   235/40R19


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                           e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 110    Skoda Karoq Scout      225/40R19                             A01) bis A10)
                             (Frontantrieb)         A93)                                  BF1) K01)

                                                     225/45R19
                                                     A93a) G01)

                                                     235/40R19
                                                     A93a) K04)

                                                     245/35R19
                                                     A93a) K04)

                                                     245/40R19
                                                     K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 12h
               Seite :                      4 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               NS                          e8*2007/46*0249*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 147    Skoda Kodiaq, Skoda 235/45R19                                A02) bis A10)
                             Kodiaq Scout          A93a)                                  BF1) E27)

                                                      235/50R19

                                                      245/45R19

                                                      255/45R19


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               NS                          e8*2007/46*0249*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53963*02




               176 bis 180   Skoda Kodiaq RS       235/45R19                              A02) bis A10)
                                                   A93a)                                  BF1)

                                                      235/50R19

                                                      245/45R19

                                                      255/45R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Z                            e11*2001/116*0230*..
               1Z                            e11*2007/46*0012*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 118    Skoda Octavia            225/35R19                           A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,                                           BF2) E45) K01) K04) K36) T88)
                             Allrad; Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen
                             in 15Zoll)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Z                            e11*2001/116*0230*..
               1Z                            e11*2007/46*0012*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125 bis 147   Skoda Octavia            225/35R19                           A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,                                           BF2) E45) K01) K04) K36) T88)
                             Allrad; Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen
                             in 16Zoll oder 17Zoll)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 12h
               Seite :                      5 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Z                          e11*2001/116*0230*..
               1Z                          e11*2007/46*0012*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 118   Skoda Octavia Scout   235/35R19                              A01) bis A10)
                                                                                          BF2) K01) K37)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                           e11*2007/46*0243*..
               5E                           e11*2007/46*0244*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110    Skoda Octavia          215/35R19                             A02) bis A10)
                             (Limousine und         A93a) T85)                            BF2) E57) E61)
                             Kombi, Ausführungen
                             mit Verbundlenker-     225/30R19
                             Hinterachse)           A01) A93) K03) T84)
§22 53963*02




                                                     225/35R19
                                                     A01) K03)

                                                     245/30R19
                                                     A01) K01) K04) K51)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                           e11*2007/46*0243*..
               5E                           e11*2007/46*0244*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 169    Skoda Octavia           215/35R19                            A02) bis A10)
                             (Limousine und          A93a) N225) T85)                     BF2) E58) E61)
                             Kombi, Ausführungen
                             mit                     225/30R19
                             Mehrlenkerhinterachse ) A01) A93) K03) T84)

                                                     225/35R19
                                                     A01) K03) T88)

                                                     245/30R19
                                                     A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 12h
               Seite :                      6 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                            e11*2007/46*0243*..
               5E                            e11*2007/46*0244*..
               5E                            e8*2007/46*0318*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110    Skoda Octavia           215/35R19                            A01) bis A10)
                             (Facelift ab 2017,      A93a) T85)                           BF2) E57) E61a) K04) K51)
                             Limousine und Kombi,
                             Ausführungen mit        225/30R19
                             Verbundlenker-          A93) K28) T84)
                             Hinterachse)
                                                     225/35R19
                                                     K28)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                            e11*2007/46*0243*..
§22 53963*02




               5E                            e11*2007/46*0244*..
               5E                            e8*2007/46*0318*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 180    Skoda Octavia           215/35R19                            A01) bis A10)
                             (Facelift ab 2017,      A93a) N225) T85)                     BF2) E58) E61a) K04) K51)
                             Limousine und Kombi,
                             Ausführungen mit        215/35R19 M+S
                             Mehrlenkerhinterachse) A93a) T85)

                                                     225/30R19
                                                     A93) K28) T84)

                                                     225/35R19
                                                     K28) T88)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                          e11*2007/46*0243*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 135    Skoda Octavia Scout   225/35R19                              A02) bis A10)
                                                                                          BF2) E61)
                                                     235/35R19

                                                     245/30R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 12h
               Seite :                      7 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               NX                           e8*2007/46*0355*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110    Skoda Octavia          225/35R19                             A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,     A93a)                                 BF1) E62) K04)
                             Ausführungen mit
                             Verbundlenker-         225/40R19
                             Hinterachse)
                                                    235/35R19


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               NX                           e8*2007/46*0355*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180   Skoda Octavia,         225/35R19                             A02) bis A10)
                             Octavia RS             A93a) T88)                            A11) BF1) E62a)
§22 53963*02




                             (Limousine, Kombi,
                             Ausführungen mit       225/40R19
                             Mehrlenker-
                             Hinterachse)           235/35R19


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               3T                           e11*2001/116*0326*..
               3T                           e11*2007/46*0014*..
               3T                           e8*2007/46*0317*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 206    Skoda Superb 3         225/40R19                             A02) bis A10)
                             (3V; Limousine,                                              A11) BF1) E60a)
                             Kombi; ab Modelljahr   235/35R19
                             2015)                  T91)

                                                    235/40R19

                                                    245/35R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 12h
               Seite :                      8 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               5L                          e11*2007/46*0010*..
               5L                          e11*2007/46*0034*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 125    Skoda Yeti            215/35R19                                 A02) bis A10)
                                                   A93) T85)                                 BF2)

                                                     225/35R19
                                                     T88)

                                                     225/40R19
                                                     G0U)

                                                     235/35R19
                                                     A01) G0U) K01) T91)

                                                     245/30R19
                                                     A01) K01) K04) T89)
§22 53963*02




                                                     245/35R19
                                                     A01) G0U) K01) K04)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 12h
               Seite :                      9 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019



               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.
§22 53963*02




               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5241
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5241
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E27)   Nicht zulässig an Einsatz- oder Polizeifahrzeugen.

               E45)   Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).

               E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

               E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 12h
               Seite :                      10 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00

               E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                      • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
                      • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

               E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                     • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
                     • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
                     • e8*2007/46*0318*

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I,
                      Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':

               E62a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I,
                     Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':
§22 53963*02




               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1570 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1590 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0U)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GKE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18, 225/45R19,
                    225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GKF)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18, 215/55R17,
                      225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19 ausgerüstet oder min.
                      einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
                      A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 12h
               Seite :                      11 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               GKH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19, 225/50R18,
                    225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                    Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§22 53963*02




                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K36)   An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche
                      nach außen zu treiben oder zu kürzen.

               K37)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist nach
                        außen zu treiben oder zu kürzen,
                      • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca.
                        100 mm nach unten zu kürzen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                        Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                        abzutrennen und klebend zu befestigen.

               K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind
                      folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante eng
                         an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 12h
               Seite :                      12 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019



               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
§22 53963*02




                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 12h mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               BY-8019 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 27.02.2024