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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 17b
               Seite :                      1 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                         BY-8019
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                            Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                  Lk 114,3
               Radausführungskennz.:                                           Lk 114,3
               Radgröße:                                                       8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                               40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                          114,3 mm
               Lochzahl:                                                           5
§22 53963*02




               Mittenlochdurchmesser:                                         72,50 mm
               Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               BOØ72,5/Ø67,1
               geprüfte Radlast: *)                                             750 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    HYUNDAI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                            moment
               BF1       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               5305        110 Nm
               BF2       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               5305        125 Nm
               BF3       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               5305        120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 17b
               Seite :                      2 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               TG                          e4*2001/116*0099*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 191   Hyundai Grandeur      225/45R19                              A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                                     235/45R19

                                                     245/40R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FD                            e11*2001/116*0313*..
               FDH                           e11*2001/116*0343*..
               FDH                           e11*2007/46*0225*..
               FDHG                          e11*2001/116*0361*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53963*02




               66 bis 105    Hyundai i30, i30CW      215/35R19                            A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)      K03) T85)                            BF1) K04)

                                                     225/35R19
                                                     K01) K21) K45)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               GDH                           e11*2007/46*0337*..
               GDH                           e11*2007/46*0338*..
               GDH-HME                       e13*2007/46*1604*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 100    Hyundai i30, i30CW      215/35R19                            A01) bis A10)
                             (3-Türer, 5-Türer,      K03) K04) K25) K58) T85)             BF1)
                             Kombi)
                                                     225/30R19
                                                     A93) K01) K02) T84)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               GDH                         e11*2007/46*0337*..
               GDH                         e11*2007/46*0338*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               137           Hyundai I30 Turbo     225/35R19                              A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01) K02) K25) K28) K58)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 17b
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               PDE                          e11*2007/46*3807*..
               PDE                          e5*2007/46*1075*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               184           Hyundai i30 N, i30     225/35R19                             A01) bis A10)
                             Fastback N                                                   BF2) K01) K02)
                                                    235/35R19
                                                    G01) K27) K28) K58)

                                                    245/30R19


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               PDE                          e11*2007/46*3807*..
               PDE                          e5*2007/46*1075*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53963*02




               202 bis 206   Hyundai i30 N          225/35R19                             A01) bis A10)
                             Performance, i30                                             BF2) K01) K02)
                             Fastback N             235/35R19
                             Performance            K27) K28) K58)

                                                    245/30R19
                                                    G01)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               VF                          e4*2007/46*0263*..
               VF                          e4*2007/46*0264*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 130    Hyundai I40           225/40R19                              A01) bis A10)
                             (Kombi)               G03)                                   BF1) K13) K22) K25)

                                                    245/35R19
                                                    K01) K02)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               JC                          e4*2007/46*0207*..
               JC                          e4*2007/46*0223*..
               JC-HME                      e13*2007/46*1605*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               57 bis 94     Hyundai IX20          215/35R19                              A01) bis A10)
                                                   K04)                                   BF1) K01) K54) K55)

                                                    225/35R19
                                                    K02) K56)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 17b
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               EL                          e11*2007/46*0104*..
               ELH                         e11*2007/46*0192*..
               LM                          e11*2007/46*0128*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 135    Hyundai IX35          225/45R19                              A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01)
                                                    235/45R19

                                                    245/40R19
                                                    K04)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               NE                           e9*2018/858*11054*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
§22 53963*02




               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               42 bis 81     Hyundai Ioniq 5        235/55R19                             A01) bis A10)
                             (2WD, 4WD)             A94)                                  BF3) K01) K02)

                                                    245/50R19
                                                    A94)

                                                    255/50R19
                                                    A94a)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               CE                           e4*2018/858*00145*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               37 bis 81     Hyundai Ioniq 6        225/50R19                             A01) bis A10)
                             (2WD, 4WD)                                                   A94) BF3) K01) K04)
                                                    235/45R19

                                                    245/45R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 17b
               Seite :                      5 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               OS                           e4*2007/46*1259*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 146    Hyundai Kona, Kona     225/35R19                             A02) bis A10)
                             Hybrid                 A93)                                  A11) BF1)
                             (Frontantrieb)
                                                    225/40R19
                                                    A93a) GG4)

                                                    235/35R19
                                                    A01) A93) K04)

                                                    235/40R19
                                                    A01) G7U) K04)

                                                    245/35R19
                                                    A01) A93) K03) K04)
§22 53963*02




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               OS                          e4*2007/46*1259*..
               OSE                         e4*2007/46*1522*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               26 bis 28     Hyundai Kona Elektro 225/40R19                               A02) bis A10)
                                                   A93a)                                  BF1)

                                                    235/40R19
                                                    A01) K04)

                                                    245/35R19
                                                    A01) A93) K03) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               OS                          e4*2007/46*1259*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               206           Hyundai Kona N        225/40R19                              A01) bis A10)
                                                   K04)                                   BF1) K01)

                                                    235/35R19
                                                    A93) K02)

                                                    235/40R19
                                                    K02)

                                                    245/35R19
                                                    K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 17b
               Seite :                      6 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               SX2                          e4*2018/858*00153*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               146           Hyundai Kona           225/45R19                             A01) bis A10)
                             (Fahrzeuge mit                                               BF3) K01) K04)
                             Einzelradaufhängung an 235/45R19
                             HA; Front- +
                             Allradantrieb)         245/40R19


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               SX2                          e4*2018/858*00153*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 88     Hyundai Kona           225/40R19                             A01) bis A10)
                             (Fahrzeuge mit         G01)                                  A11) BF3) K01) K04)
                             Verbundlenker an HA;
§22 53963*02




                             Frontantrieb)          235/40R19


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               SX2E                        e4*2018/858*00168*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               38 bis 53     Hyundai Kona Elektro 215/50R19                               A01) bis A10)
                                                   G01) M00)                              BF3) K01) K04)

                                                    225/45R19

                                                    235/45R19

                                                    245/40R19


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               CM                          e11*2001/116*0270*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 145   Hyundai Santa Fe      235/50R19                              A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                                    235/55R19

                                                    245/50R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 17b
               Seite :                      7 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM                          e11*2007/46*0633*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 199   Hyundai Santa Fe,     235/50R19                              A01) bis A10)
                             Grand Santa Fe        A94) K03) K04)                         BF1)

                                                    235/55R19
                                                    A94a) K03) K04)

                                                    245/50R19
                                                    A94a) K01) K02)

                                                    255/50R19
                                                    K01) K02)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53963*02




               TM                          e4*2007/46*1318*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 147   Hyundai Santa Fe      235/50R19                              A01) bis A10)
                                                   A93) K04)                              BF2) E56) K01)

                                                    235/55R19
                                                    K04)

                                                    245/50R19
                                                    K02)

                                                    255/50R19
                                                    K02)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               TM                          e4*2007/46*1318*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 148   Hyundai Santa Fe,     235/50R19                              A01) bis A10)
                             Santa Fe Hybrid       A93) K04)                              A11) BF2) E56a) K01)

                                                    235/55R19
                                                    K04)

                                                    245/50R19
                                                    K02)

                                                    255/50R19
                                                    K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 17b
               Seite :                      8 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               NF                          e11*2001/116*0241*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 184   Hyundai Sonata        225/40R19                              A01) bis A10)
                                                   K03)                                   BF1) K15) K21)

                                                    235/35R19
                                                    K01)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               JM                          e4*2001/116*0087*..
               JMG                         e11*2001/116*0355*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               83 bis 129    Hyundai Tucson        225/45R19                              A01) bis A10)
                                                   K03)                                   BF1)
§22 53963*02




                                                    235/40R19
                                                    K01) K04)

                                                    245/40R19
                                                    K01) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               TL                          e11*2007/46*2711*..
               TL                          e5*2007/46*1084*..
               TLE                         e11*2007/46*2724*..
               TLE                         e5*2007/46*1076*..
               TLE-HME                     e13*2007/46*1612*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 136    Hyundai Tucson        225/45R19                              A01) bis A10)
                                                   K04)                                   A11) BF1) K01)

                                                    235/45R19
                                                    K04)

                                                    245/45R19
                                                    K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 17b
               Seite :                      9 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               NX4E                        e5*2018/858*00001*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 132    Hyundai Tucson, ix35  225/50R19                                 A01) bis A10)
                                                   A93) N235)                                A11) BF3) K01) K04)

                                                     235/50R19

                                                     245/45R19
                                                     A93)

                                                     255/45R19


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               FS                          e11*2007/46*0194*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
§22 53963*02




               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               97 bis 137    Hyundai Veloster      215/35R19                                 A01) bis A10)
                                                                                             A93a) BF1) K28)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 17b
               Seite :                      10 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.
§22 53963*02




               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5305
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5305
                      Anzugsmoment: 125 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5305
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E56)   Nur zulässig an Fahrzeugen bis zu der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*02

               E56a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*03
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 17b
               Seite :                      11 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G03)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G7U)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/45R18
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GG4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 225/45R18,
                    235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§22 53963*02




               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke
                      bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 17b
               Seite :                      12 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10
                      mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                      auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K45)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

               K54)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur Stoßfängeroberkante
                      ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante – auszuschneiden. Der verbleibende
                      Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.
§22 53963*02




               K55)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich.
                      • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
                         Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
                      • die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach
                         unten um 5 mm zu kürzen,
                      • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten.

               K56)   An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
                      Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen. Der
                      Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind
                      folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45 Grad hinter
                         der Radmitte umzulegen,
                      • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                      nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit
                      des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen
                      Reifenherstellers nachzuweisen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53963 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001225-C0-021
               Anlage-Nr. :                 17b
               Seite :                      13 / 13
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   BY-8019


               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 17b mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               BY-8019 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 27.02.2024
§22 53963*02