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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                          Seite 1 von 5

Auftraggeber                      Borbet Vertriebs GmbH
                                  Tratmoos 5
                                  85467 Neuching
                                  QM-Nr. 49 02 0121806

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                            BY
Typ                               BY-8020
Radgröße                          8JX20 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
LK112        BY-8020 LK112 / Ø66,6 - Ø57,1         5/112/57,1          35          740    2300

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 30, Gutachten Nummer 55023517, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
51326 , RADTYP BY-9020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jewei-
ligen Auflagen und Hinweise.

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51327
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             BY-8020 (s.o.)
Radgröße                          8JX20 H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             60° Kegel    120                     33

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Skoda

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                    Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Skoda Enyaq 60         70            235/50R20     A12 R02                              A14 A21 A58
NY                     70            245/45R20     A12 R02                              B54 BS2 Car
e8*2007/46*0416*..                                                                      V20 VA1 S01
- 62 kWh-Batterie
-max.Leistung:132kW
Skoda Enyaq 80         70            235/50R20     A12 R02                              A14 A21 A58
NY                     70            245/45R20     A12 R02                              B54 BS2 Car
e8*2007/46*0416*..                                                                      V20 VA1 S01
- 82 kWh-Batterie
-max.Leistung:150kW

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 30, Gutachten Nummer 55023517, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
51326 , RADTYP BY-9020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jewei-
ligen Auflagen und Hinweise.

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.




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Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                   Seite 3 von 5
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B54    Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

BS2    Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 358 mm an Achse 1.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
nier, Variant, …).

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                        Seite 4 von 5
V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    235/50R20     255/45R20
Nr. 6    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr. 9    245/45R20     275/40R20, 285/40R20
Nr. 10   255/30R20     295/25R20, 305/25R20
Nr. 11   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
Nr. 12   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
Nr. 13   255/45R20     285/40R20
Nr. 14   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
Nr. 15   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
Nr. 16   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
Nr. 17   265/45R20     295/40R20
Nr. 18   265/50R20     295/45R20
Nr. 19   275/35R20     305/30R20
Nr. 20   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
Nr. 21   275/45R20     305/40R20
Nr. 22   275/50R20     305/45R20
Nr. 23   285/35R20     335/30R20
Nr. 24   285/40R20     325/35R20
Nr. 25   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
lässig in Verbindung mit den in Anlage 30, Gutachten Nummer 55023517, Ausfertigung 1 (KBA-
NUMMER 51326 , RADTYP BY-9020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gel-
ten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 31. August 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 5 von 5

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 31. August 2021




Wagner                                                               00374476.DOC




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