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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 9

               Auftraggeber                    Borbet Vertriebs GmbH
                                               Tratmoos 5
                                               85467 Neuching
                                               QM-Nr. 49 02 0121806

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          BY
               Typ                             BY-8020
               Radgröße                        8JX20 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               LK120        BY-8020 LK120 / ohne Ring           5/120/72.5          35         740    2300

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      51327
               Herstellerzeichen               BORBET
               Radtyp und Ausführung           BY-8020 (s.o.)
               Radgröße                        8JX20 H2
§22 51327*05




               Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                       Befestigungsmittel
               S01     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                      30                 5248
               S02     Schraube M14x1,25      Kegel 60°   130                      30                 5276
               S03     Schraube M14x1,25      Kegel 60°   140                      30                 5276
               S04     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   120                      30                 5248
               S05     Schraube M14x1,25      Kegel 60°   130                      35                 5275

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      BMW
                                               Mini/BMW

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
               Hersteller                         Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 9

               Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 1er-Reihe (I)        100-240        235/30R20   Cbo G01 K1c K2b K42 K43 K46 R70    A01 A12 A14
               182, 1C                                             T88                                A18 Cpe K14
               e1*2001/116*0352*..,     130-240        225/30R20   G16 K1c K2b K42 K43 K46 T85        K41 S01
               e1*2007/46*
               0277*00-07
               - Coupé, Cabrio
               - incl. Facelift 2011
               BMW 1er-Reihe (I)        85-125         225/30R20   G16 K1c K2b K42 K43 K46 T85        A01 A12 A14
               187                      85-195         235/30R20   G01 K1c K2b K42 K43 K46 R70 T88    A18 Flh K14
               e1*2001/116*                                                                           K41 S01
               0287*00-09
               BMW 1er-Reihe (I)        66-125         225/30R20   G16 K1c K2b K42 K43 K46 T85        A01 A12 A14
               187, 1K2, 1K4            66-195         235/30R20   G01 K1c K2b K42 K43 K46 R70 T88    A18 Flh K14
               e1*2001/116*                                                                           K41 S01
               0287*10-..,
               e1*2007/46*,
               0273*00-03,
               0283*00-03
§22 51327*05




               - ab Facelift 2007
               BMW 3er GT               100-265        235/35R20   T92                                A12 A14 A18
               3-V, 3K-N1               100-265        245/35R20   T95                                A57 Flh S02
               e1*2007/46*0559*..;
               e24*2007/46*0022*05-
               ..

               BMW 3er-Reihe (V)        85-225         235/30R20   A01 G01 R70 T88                    A12 A14 A18
               390L, -/X                                                                              Lim S01
               e1*2001/116*
               0308*00-08,
               0344*00-05
               BMW 3er-Reihe (V)        85-160         235/30R20   G01 R70 T88                        A01 A12 A14
               390L, -/X, 3L, 3K, 3K-                                                                 A18 Lim S01
               N1
               e1*2001/116*
               0308*09-..,0344*06-..
               e1*2007/46*
               0314*00-04;
               0315*00-05;
               e24*2007/46*
               0022*00-02
               - ab Facelift 2008
               BMW 3er-Reihe (V)        90-240         235/30R20   G01 R70 T88                        A01 A12 A14
               392C, 390X, 3C                                                                         A18 Cpe S01
               e1*2001/116*0346*..,
               e1*2001/116*0344*..;
               e1*2007/46*
               0316*00-07
               - Coupé/Cabrio




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
               Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                Seite 3 von 9
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 3er-Reihe (VI)      85-265         225/35R20   T90                            A12 A14 A18
               3L                      85-265         245/30R20   A01 K1b K2b T90                A57 Lim S02
               e1*2007/46*0314*05-..
               - ab Modell 2012
               - incl. Facelift 2015
               BMW 3er-Touring (VI)    85-151         225/35R20   T90                            A12 A14 A18
               3K, 3K-N1               85-151         245/30R20   A01 K1b K2b T90                A58 Car S02
               e1*2007/46*0315*06-..
               e24*2007/46*0022*03-
               - ab Modell 2013
               - incl. Facelift 2015
               BMW 4er-GranCoupé       100-135        225/35R20   T90                            A12 A14 A18
               3C                      100-135        245/30R20   A01 K2b T90                    A58 Lim S02
               e1*2007/46*0316*10-..
               BMW 4er-Reihe           100-265        225/35R20   T90                            A12 A14 A18
               3C                      100-265        245/30R20   A01 K2b T90                    A57 Cpe S02
               e1*2007/46*0316*08-..
               BMW 5er ActiveHybrid    225, 235       245/35R20   T95                            A12 A14 A18
               HY                                                                                A58 L05 Lim
§22 51327*05




               e1*2007/46*0323*..                                                                S02
               - ohne Allradlenkung
               BMW 5er-Reihe (VI)      100-330        245/35R20   T95 148                        A12 A14 A18
               5L                                                                                A57 L05 Lim
               e1*2007/46*0363*..                                                                S02
               - ohne Allradlenkung
               BMW 5er-Reihe (VI)      100-330        245/35R20   T95 148                        A12 A14 A18
               5L                                                                                A58 L04 Lim
               e1*2007/46*0363*..                                                                S02
               - mit Allradlenkung
               BMW 5er-Touring (VI)    150, 190       245/35R20   NoD T95 148                    A00 A12 A14
               5K, K-N1                                                                          A18 A58 Car
               e1*2007/46*0455*..,                                                               F40 L04 S02
               e1*2007/46*0508*..
               - mit Allradlenkung
               BMW 6er-Reihe           230-330        245/35R20   T91 T95                        A12 A14 A18
               6C                                                                                Cbo Cpe L06
               e1*2007/46*0562*..                                                                S02
               BMW X1                  85-190         225/35R20   T90                            A12 A14 A18
               X1, X-N1, X1-N1                                                                   S04
               e1*2007/46*0275*..;
               e1*2007/46*0454*..;
               e24*2007/46*0024*..
               BMW X3                  100-230        245/40R20   T95 T99 148                    A12 A14 A18
               X3, X-N1                                                                          B90 S05
               e1*2007/46*0512*..;
               e1*2007/46*0454*..
               - incl. Facelift 2014




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
               Hersteller                          Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 9
               Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW X4                    100-230        245/40R20   T95 T99 148                         A12 A14 A18
               X3, X-N1                                                                                 B90 S05
               e1*2007/46*
               0512*11-..;
               e1*2007/46*
               0454*13-..
               BMW X4                    100-230        245/40R20   T95 T99 148                         A12 A14 A18
               X3, X-N1                                                                                 B90 KMV S05
               e1*2007/46*
               0512*11-..;
               e1*2007/46*
               0454*13-..
               - mit M-Paket -
               Verbreiterungen
               Mini Countryman           66-140         225/30R20   K1a K1b K2a K2b T85                 A01 A12 A14
               UKL/X, -/N1               66-140         225/35R20   K1a K1b K2a K2b K6v                 A18 A57 Y85
               e1*2007/46*0496*..;       66-140         235/30R20   K1c K2c K6v R70                     S03
               e24*2007/46*0023*..
               - One, Cooper, -/D/-S/-
§22 51327*05




               SD
               Mini Countryman JCW       160            225/30R20   K1a K1b K2a K2b T85                 A01 A12 A14
               UKL/X                     160            225/35R20   K1a K1b K2a K2b K6v                 A18 A56 Y85
               e1*2007/46*0496*..        160            235/30R20   K1c K2c K6v R70 T88                 S03
               - John Cooper Works
               Mini Paceman              82-140         225/30R20   K1a K1b K2a K2b T85                 A01 A12 A14
               UKL-C/X                   82-140         225/35R20   K1a K1b K2a K2b K6v                 A18 A57 Cpe
               e1*2007/46*0563*..;       82-140         235/30R20   K1c K2c K6v R70 T88                 S03
               - Cooper -/D/-S/-SD
               Mini Paceman JCW          160            225/30R20   K1a K1b K2a K2b T85                 A01 A12 A14
               UKL-C/X                   160            225/35R20   K1a K1b K2a K2b K6v                 A18 A56 S03
               e1*2007/46*0563*..        160            235/30R20   K1c K2c K6v R70 T88
               - John Cooper Works


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 9

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 51327*05




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               148      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1480 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 9
               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B90    Räder nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an
               Achse 1.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§22 51327*05




               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
               dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
               (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
               eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                         Seite 7 von 9
               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 51327*05




               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
               ohne Allradlenkung (4WS).


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                   Seite 8 von 9
               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.
§22 51327*05




               T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                       Seite 9 von 9
               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 16. August 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.
§22 51327*05




               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 16. August 2024




               Wagner                                                                  00433373.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 51327*05




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 51327*05




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte