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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55023417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                          Seite 1 von 7

Auftraggeber                      Borbet Vertriebs GmbH
                                  Tratmoos 5
                                  85467 Niederneuchning
                                  QM-Nr. 49020021101

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            BY
Typ                               BY-8020
Radgröße                          8JX20 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
LK114,3      BY-8020 LK114,3 / Ø72,5 - Ø60,1       5/114,3/60,1        40          740    2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51327
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             BY-8020 (s.o.)
Radgröße                          8JX20 H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               60° Kegel      110                   -
S03       Mutter M12x1,25              60° Kegel      90                    -
S04       Mutter M12x1,25              60° Kegel      100                   -
S05       Schraube M12x1,5             60° Kegel      100                   28,5
S06       Mutter M12x1,25              60° Kegel      140                   -
S07       Schraube M12x1,5             60° Kegel      90                    28,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Fiat
                                  Lexus
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55023417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                       Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                     Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici            79-99,2        225/30R20   T85                                 A12 A14 A18
FY                     79-99,2        235/30R20   A01 K42 R70                         A57 Flh KMV
e4*2001/116*0106*..    79-99,2        245/30R20   A01 K1a K1b K2b K42                 S05
Lexus GS               183-255        245/30R20   T90                                 A12 A14 A18
S19(a)                                                                                Lim S02
e6*2001/116*
0103*00-05
Lexus NX 300h          114            235/45R20                                       A12 A14 A18
AZ1, AZ1-TMG           114            245/40R20                                       A57 S02
e6*2007/46*0111*..;    114            245/45R20
e13*2007/46*1536*..
Suzuki Grand Vitara    78-122         245/40R20                                       A12 A14 A18
JT                                                                                    Y84 S04
e4*2001/116*0091*..;
e4*2007/46*0292*..
- 3-Türer
Suzuki Grand Vitara    78-171         245/40R20                                       A12 A14 A18
JT                                                                                    Y85 S04
e4*2001/116*0091*..;
e4*2007/46*0292*..
- 5-Türer
Suzuki Kizashi         131            225/35R20   T90                                 A12 A14 A18
FR                     131            235/35R20   T92                                 A57 Lim S06
e4*2007/46*0142*..     131            245/30R20   A01 K1a K2b T90
Suzuki SX4             66-99,2        225/30R20   K1c K2b T85                         A01 A12 A14
EY                     66-99,2        235/30R20   K1c K2b K42 R70                     A18 A58 Flh
e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        245/30R20   K1c K2a K2b K42                     KOV S05
e4*2007/46*0284*..
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             66-99,2        225/30R20   T85                                 A12 A14 A18
EY                     66-99,2        235/30R20   A01 K42 R70                         A57 Flh KMV
e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        245/30R20   A01 K1a K1b K2b K42                 S05
e4*2007/46*0284*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79,82,88       225/30R20   K1c K2b T85                         A01 A12 A14
GY                     79,82,88       235/30R20   K1c K2b K42 R70                     A18 A58 Flh
e4*2001/116*0124*..;   79,82,88       245/30R20   K1c K2a K2b K42                     KOV S03
e4*2007/46*0291*..
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79,82,88       225/30R20   T85                                 A12 A14 A18
GY                     79,82,88       235/30R20   A01 K42 R70                         A57 Flh KMV
e4*2001/116*0124*..;   79,82,88       245/30R20   A01 K1a K1b K2b K42                 S03
e4*2007/46*0291*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55023417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 3 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki SX4 S-Cross      82,88,103      225/35R20   K1b K2b K6w                         A01 A12 A14
JY                                                                                     A18 A57 S05
e4*2007/46*
0779*04-..
ab Modelljahr 2017
Suzuki SX4 S-Cross      88             245/30R20   K1c K2b K5v K6w                     A01 A12 A14
JY                                                                                     A18 A57 S07
e4*2007/46*
0779*00-03
Suzuki Vitara           88, 103        225/35R20   T88                                 A12 A14 A18
LY                      88, 103        235/35R20   A01 K1c K2b K6v                     A57 S07
e4*2007/46*0928*..      88, 103        245/30R20   A01 K1c K2b K6v
Toyota C-HR             72, 85         235/35R20   K1c K6w                             A01 A12 A14
AX1T(EU,M)              72, 85         235/40R20   K1c K6w                             A18 A58 MHy
e11*2007/46*3641*..     72, 85         245/35R20   K1c K2b K5v K6b K6x                 S02
Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                       A12 A14 A18
XA3(a)                                                                                 A57 KOV S02
e6*2001/116*
0105*00-08
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                       A12 A14 A18
XA3(a)                                                                                 A57 KMV S02
e6*2001/116*
0105*00-08
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (IV)        91-112         235/45R20                                       A12 A14 A18
XA3(a)                  91-112         245/40R20                                       A57 LT4 S02
e6*2001/116*            91-112         245/45R20
0105*09-13
- ab Modell 2013
Toyota RAV4 (IV)        91-112         235/45R20                                       A12 A14 A18
XA3(a)                  91-112         245/40R20                                       A57 LT3 S02
e6*2001/116*            91-112         245/45R20
0105*09-13
- ab Modell 2013
Toyota RAV4 (IV)        105, 112       235/45R20                                       A12 A14 A18
XA3(a)                  105, 112       245/40R20                                       A57 LT4 S02
e6*2001/116*            105, 112       245/45R20
0105*14-..
- ab Facelift 2016
Toyota RAV4 (IV)        105, 112       235/45R20                                       A12 A14 A18
XA3(a)                  105, 112       245/40R20                                       A57 LT3 S02
e6*2001/116*            105, 112       245/45R20
0105*14-..
- ab Facelift 2016



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55023417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota RAV4 (IV)       114           235/45R20                                           A12 A14 A18
Hybrid                 114           245/40R20                                           A57 LT4 S02
XA4(EU,M)              114           245/45R20
e6*2007/46*0166*..
Toyota RAV4 (IV)       114           235/45R20                                           A12 A14 A18
Hybrid                 114           245/40R20                                           A57 LT3 S02
XA4(EU,M)              114           245/45R20
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Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55023417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 5 von 7
A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55023417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                               Seite 6 von 7
K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LT3    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
225/65R17 ww. 225/60R18. (z.Zt nicht für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und
"VIP")

LT4    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
235/55R18. (z.Zt. für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und "VIP")

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55023417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7
Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 22. Mai 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 22. Mai 2017




Coen

BW/CC                                                                                00272822.DOC




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