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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         5500-8025-A00-V00

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9JX20 H2 Typ BY-9020 und 8JX20 H2 Typ BY-8020
Fertiger/Zulieferer            Borbet Vertriebs GmbH
                                                                                               Seite 1 von 4
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH
                               Tratmoos 5
                               85467 Neuching
                               QM-Nr. 49 02 0121806

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

                               Achse 1                       Achse 2
Modell                         BY                            BY
Typ                            BY-9020                       BY-8020
Radgröße                       9JX20 H2                      8JX20 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

  Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/    tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)
 LK112         BY-9020 LK112 / Ø66,6 - Ø57,1       5/112/57,1          25        740          2300
 LK112         BY-8020 LK112 / Ø72,5 - Ø57,1       5/112/57,1          45        740          2300

Kennzeichnungen                Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen              BORBET                        BORBET
Radtyp und Ausführung          BY-9020 (s.o.)                BY-8020 (s.o.)
Radgröße                       9JX20 H2                      8JX20 H2
Einpresstiefe                  ET...(s.o.)                   ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen           TAM                           TAM
Herkunftsmerkmal               -                             -
Herstelldatum                  Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund             Anzugsmoment Schaftlänge        Artikel-Nr.
                                                       (Nm)         (mm)
 S01   Schraube M14x1,5               Kegel 60°        140          33                 5274

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55-023517-A00-V05 und Nr.55-023417-A00-V06 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Audi
Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          5500-8025-A00-V00

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9JX20 H2 Typ BY-9020 und 8JX20 H2 Typ BY-8020
Fertiger/Zulieferer             Borbet Vertriebs GmbH
                                                                                             Seite 2 von 4

 Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                          Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Audi RS3                    294, 299     245/30R20      M+S R02 T90                       A06 A12 A14
 GY                          294, 299     245/30R20      M+S R03 T90                       A18 A56 BnK
 e1*2007/46*2144*01-..                                                                     Flh Lim S01


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                         V      W        Y
210 km/h                 100% 100% 100%
220 km/h                 97%    100% 100%
230 km/h                 94%    100% 100%
240 km/h                 91%    100% 100%
250 km/h                 -      95%      100%
260 km/h                 -      90%      100%
270 km/h                 -      85%      100%
280 km/h                 -      -        95%
290 km/h                 -      -        90%
300 km/h                 -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.


Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         5500-8025-A00-V00

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9JX20 H2 Typ BY-9020 und 8JX20 H2 Typ BY-8020
Fertiger/Zulieferer            Borbet Vertriebs GmbH
                                                                                            Seite 3 von 4
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



Spezielle Auflagen und Hinweise
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht
unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen
für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind
ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire
and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und
Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck
und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD,
Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
Lim   Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in TRM Shah Alam (TÜV Rheinland Malaysia)
und TZT Lambsheim ab März 2017 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in TRM
Shah Alam (TÜV Rheinland Malaysia) und TZT Lambsheim ab März 2017 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 21.Februar.2025 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         5500-8025-A00-V00

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9JX20 H2 Typ BY-9020 und 8JX20 H2 Typ BY-8020
Fertiger/Zulieferer            Borbet Vertriebs GmbH
                                                                                             Seite 4 von 4

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar.2017.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 21.Februar.2025




Wagner                                                        00442149.DOCX




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim