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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 8

               Auftraggeber                    Borbet Vertriebs GmbH
                                               Tratmoos 5
                                               85467 Neuching
                                               QM-Nr. 49 02 0121806

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          BY
               Typ                             BY-8020
               Radgröße                        8JX20 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               LK112        BY-8020 LK112 / Ø72,5 - Ø66,6         5/112/66,6          45         740    2300

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      51327
               Herstellerzeichen               BORBET
               Radtyp und Ausführung           BY-8020 (s.o.)
               Radgröße                        8JX20 H2
§22 51327*05




               Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.     Art der                Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                       Befestigungsmittel
               S01     Schraube M14x1,25      Kegel 60°     140                      30                 5281

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      BMW
                                               Mini/BMW

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
               Hersteller                       Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 1er-Reihe (III)    80-103         225/30R20   K2b T85                            A01 A12 A14
               F1H                    80-225         235/30R20   K1a K1b K2a K2b K5b K8z R70 T88    A18 A57 Flh
               e1*2007/46*2018*..                                                                   S01
               BMW 225xe Active       92,100         225/35R20   K2b T90                            A01 A12 A14
               Tourer Hybrid          92,100         245/30R20   K1c K2c K5a K6g K6i K8d T90        A18 A56 Flh
               UKL-L, F2AT                                                                          S01
               e1*2007/46*
               0371*21-..;
               e1*2007/46*1675*..
               BMW 2er Active         90-150         225/40R20                                      A12 A14 A18
               Tourer                 90-150         235/35R20   A01 K2b T88 T92                    A57 Flh NoE
               U2AT                   90-150         245/35R20   A01 K2b K4i                        NoP S01
               e1*2018/858*00117*..
               BMW 2er Active         70-170         225/35R20   K2b                                A01 A12 A14
               Tourer                 70-170         245/30R20   K1c K2c K5a K6g K6i K8d            A18 A57 Flh
               UKL-L, F2AT                                                                          S01
               e1*2007/46*
               0371*13-..;
§22 51327*05




               e1*2007/46*1675*..
               BMW 2er Active         100, 110       225/40R20   T94                                A12 A14 A18
               Tourer PHEV            100, 110       245/35R20   A01 K2b K4i T95                    A56 Flh NoE
               U2AT                                                                                 S01
               e1*2018/858*00117*..
               - Plug-in Hybrid
               BMW 2er Gran Coupe     100, 103       225/30R20   A58 K2b T85                        A01 A12 A14
               F2GC                   131            235/30R20   A57 K1a K1b K2a K2b K5b K8z R70    A18 Lim S01
               e1*2007/46*2064*..                                T88
                                      85-140         235/30R20   A58 K1a K1b K2a K2b K5b K8z R70
                                                                 T88
               BMW 2er Gran Tourer    70-141         225/35R20   K2b T90                            A01 A12 A14
               UKL-L, F2GT            70-141         245/30R20   K1c K2c K5a K6g K6i K8d T90        A18 A57 Ver
               e1*2007/46*                                                                          S01
               0371*18-..;
               e1*2007/46*1677*..
               BMW iX1                68-104         235/40R20   T96 148                            A12 A14 A18
               U1X                    68-104         245/40R20   T99 148                            A57 B10 S01
               e1*2018/858*00153*..
               - Elektro
               BMW X1                 100-150        215/45R20                                      A12 A14 A18
               U1X                    100-150        225/40R20                                      A57 B10 NoE
               e1*2018/858*00153*..   100-150        235/40R20                                      NoP S01
                                      100-150        245/40R20
               BMW X1                 85-170         225/35R20   K2b T90                            A01 A12 A14
               UKL-L, F1X             85-170         225/40R20   K2b                                A18 A57 NoP
               e1*2007/46*            85-170         235/35R20   K2b T88 T92                        S01
               0371*19-..;            85-170         245/35R20   K2b
               e1*2007/46*1676*..
               BMW X1 M35i xDrive     221            215/45R20   M+S                                A12 A14 A18
               U1X                    221            225/40R20   M+S                                A56 B10 NoP
               e1*2018/858*00153*..   221            235/40R20   M+S                                S01
                                      221            245/40R20

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW X1 PHEV            92            225/40R20     K2b T94                               A01 A12 A14
               F1X                    92            245/35R20     K2b T95                               A18 A56 S01
               e1*2007/46*1676*..
               - Plug-in Hybrid
               BMW X1 PHEV            100, 110      215/45R20     T95                                   A12 A14 A18
               U1X                    100, 110      225/40R20     T94                                   A56 B10 NoE
               e1*2018/858*00153*..   100, 110      235/40R20     T96                                   S01
               - Plug-in Hybrid       100, 110      245/40R20
               BMW X2                 85-225        225/35R20     K2b T90                               A01 A12 A14
               F2X                    85-225        225/40R20     K2b                                   A18 A57 NoP
               e1*2007/46*1824*..     85-225        235/35R20     K2b T88 T92                           S01
                                      85-225        245/35R20     K2b
               BMW X2 PHEV            92            225/40R20     K2b T94                               A01 A12 A14
               F2X                    92            235/35R20     K2b T92                               A18 A56 S01
               e1*2007/46*1824*..     92            245/35R20     K2b T95
               - Plug-in Hybrid
               Mini Clubman           75-155        225/30R20     A58 K1b K2b K6w T85                   A01 A12 A14
               One/Cooper ,/D,/S      75-155        235/30R20     A57 K1a K1b K2b K6w R70               A18 Car S01
               UKL-L, FMK
§22 51327*05




               e1*2007/46*
               0371*19-..,
               e1*2007/46*1683*..
               Mini Countryman        75-155        225/35R20     K2b T90                               A01 A12 A14
               FMX                    75-155        235/35R20     K2b T88 T92                           A18 A57 KMV
               e1*2007/46*1682*..     75-155        245/35R20     K2b                                   NoH S01
               Mini Countryman SE     92,100        225/35R20     K2b T90                               A01 A12 A14
               FMX                    92,100        235/35R20     K2b T92                               A18 A56 KMV
               e1*2007/46*1682*..     92,100        245/35R20     K2b                                   S01
               - Hybrid


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 8

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 51327*05




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               148      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1480 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 8
               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B10    Rad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm an
               Achse 1.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§22 51327*05




               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.




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               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 8
               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
§22 51327*05




               K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8z    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter
               Radmitte um 5mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
               (Hybridelektrofahrzeug).

               NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 8
               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§22 51327*05




               berücksichtigen.

               T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               Ver    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Minivan (z.B. Verso, Gran, ...)

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 16. August 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51327 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55023417 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20 H2 Typ BY-8020
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                     Seite 8 von 8

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 16. August 2024




               Wagner                                                               00433368.DOC
§22 51327*05




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 51327*05




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte