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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52389 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001000-D0-021
Anlage-Nr. :                CD1a
Seite :                     1 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                   BY-8519
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                      Borbet Vertriebs GmbH
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                             Lk 112
Radausführungskennz.:                                      Lk 112
Radgröße:                                                8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       760 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades BY-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BY-8019, Lk 112 (ABE-Nr.
53963*01) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp BY-8019, Lk 112 (ABE-Nr. 53963*01) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                              Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                      moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                          5255-0      130 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                          5255-0     150 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                          5253       150 Nm
                Schaftlänge 33 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52389 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001000-D0-021
Anlage-Nr. :                CD1a
Seite :                     2 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
204 AMG                        e1*2001/116*0464*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET27      8½Jx19H2, ET40
270 bis 287      Mercedes C-Klasse,     225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                   A01) bis A10)
                 C43 AMG                                                                   BF1)
                 (Coupe C205, Cabrio    235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                 A205)                                                                     BF1)
                                        225/40R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K122) K132)                     BF1)
Die Verwendung des Rades BY-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8019, Lk 112 (ABE-Nr. 53963*01) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET27      8½Jx19H2, ET40
85 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19                       A01) bis A10)
                 (Limousine, W205)                         K04) N235)                      A11) BF1) E103) T88)
                                        225/35R19 M+S      225/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF1) E103) T88)
                                        225/40R19          225/40R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) N235) T93)                 A11) BF1) E103) GAZ)
                                        225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K04) T93)                       A11) BF1) E103) GAZ)
                                        235/35R19          235/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) N245) T91)                 A11) BF1) E103)
                                        235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K04) T91)                       A11) BF1) E103)
                                        245/35R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) T93)                       A11) BF1) E103)
                                        225/35R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) T91)                       A11) BF1) E103) V00)
                                        225/40R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) T93)                       A11) BF1) E103)
                                        225/40R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) K122)                      A11) BF1) E103) GB9)
Die Verwendung des Rades BY-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8019, Lk 112 (ABE-Nr. 53963*01) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52389 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001000-D0-021
Anlage-Nr. :                CD1a
Seite :                     3 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET27      8½Jx19H2, ET40
270 bis 287      Mercedes C-Klasse,     225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                   A01) bis A10)
                 C43 AMG                                                                   BF1)
                 (Limousine, W205)      235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                                           BF1)
                                             225/40R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                                                    K04) K122)             BF1)
Die Verwendung des Rades BY-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8019, Lk 112 (ABE-Nr. 53963*01) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET27      8½Jx19H2, ET40
85 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/40R19          225/40R19                       A01) bis A10)
                 (Kombi, S205)                             K04) N235) T93)                 A11) BF1) E103) GCW)
                                        225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K04) T93)                       A11) BF1) E103) GCW)
                                        235/35R19          235/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) N245) T91)                 A11) BF1) E103) GCT)
                                        235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K04) T91)                       A11) BF1) E103) GCT)
                                        245/35R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) T93)                       A11) BF1) E103) GCT)
                                        225/35R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) T91)                       A11) BF1) E103) V00)
                                        225/40R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) T93)                       A11) BF1) E103) GCT)
                                        225/40R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) K122)                      A11) BF1) E103) GCV)
Die Verwendung des Rades BY-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8019, Lk 112 (ABE-Nr. 53963*01) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET27      8½Jx19H2, ET40
270 bis 287      Mercedes C-Klasse,     225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                   A01) bis A10)
                 C43 AMG                                                                   BF1)
                 (Kombi, S205)          235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                                           BF1)
                                             225/40R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                                                    K04) K122)             BF1)
Die Verwendung des Rades BY-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8019, Lk 112 (ABE-Nr. 53963*01) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52389 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001000-D0-021
Anlage-Nr. :                CD1a
Seite :                     4 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8519



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                             e1*2007/46*1666*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET27    8½Jx19H2, ET40
120 bis 220      Mercedes E-Klasse        225/45R19        225/45R19                       A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                           A94)                            A11) BF2)
                 Ausführungen mit         235/40R19        235/40R19                       A02) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen                    A94)                            A11) BF2)
                 ab 225/..)               245/35R19        245/35R19                       A02) bis A10)
                                                           A94)                            A11) BF2)
                                          245/40R19        245/40R19                       A02) bis A10)
                                                           A94)                            A11) BF2)
Die Verwendung des Rades BY-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8019, Lk 112 (ABE-Nr. 53963*01) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                             e1*2007/46*1666*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx19H2, ET27    8½Jx19H2, ET40
120 bis 270      Mercedes E-Klasse        245/35R19        245/35R19                       A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                           A94) N255)                      A11) BF2)
                 Ausführungen mit
                 kleinsten Serienreifen   245/40R19        245/40R19                       A02) bis A10)
                 ab 245/..)                                A94) N255)                      A11) BF2)
Die Verwendung des Rades BY-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8019, Lk 112 (ABE-Nr. 53963*01) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52389 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001000-D0-021
Anlage-Nr. :                CD1a
Seite :                     5 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
212                            e1*2001/116*0501*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET27      8½Jx19H2, ET40
110 bis 270      Mercedes E-Klasse      225/40R19          225/40R19                       A01) bis A10)
                 (W213, Limousine)                         A94) T93)                       A11) BF2) E111a) ER1) N235)
                                        225/40R19 M+S      225/40R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           A94) T93)                       A11) BF2) E111a) ER1) W235)
                                        225/45R19          225/45R19                       A01) bis A10)
                                                           A94a) T96)                      A11) BF2) E111a) ER1)
                                                                                           GEE) N235)
                                             225/45R19 M+S          225/45R19 M+S          A01) bis A10)
                                                                    A94a) T96)             A11) BF2) E111a) ER1)
                                                                                           GEE) W235)
                                             235/40R19              235/40R19              A01) bis A10)
                                                                    A94a) T95)             A11) BF2) E111a) ER1) N245)
                                             235/40R19 M+S          235/40R19 M+S          A01) bis A10)
                                                                    A94a) T95)             A11) BF2) E111a) ER1) W245)
                                             245/35R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                                                    A94) N255) T93)        A11) BF2) E111a) ER1)
                                             245/35R19 M+S          245/35R19 M+S          A01) bis A10)
                                                                    A94) T93)              A11) BF2) E111a) ER1)
                                             245/40R19              245/40R19              A01) bis A10)
                                                                    N255)                  A11) BF2) E111a) ER1)
                                             245/40R19 M+S          245/40R19 M+S          A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF2) E111a) ER1)
                                             225/40R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                                                    A94a) N265) T96)       A11) BF2) E111a) ER1) V00)
Die Verwendung des Rades BY-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8019, Lk 112 (ABE-Nr. 53963*01) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET27      8½Jx19H2, ET40
110 bis 270      Mercedes E-Klasse      225/45R19          225/45R19                       A01) bis A10)
                 (S213, Kombi)                             A94a) T96)                      A11) BF2) ER1) GEE) N235)
                                        225/45R19 M+S      225/45R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           A94a) T96)                      A11) BF2) ER1) GEE) W235)
                                        235/40R19          235/40R19                       A01) bis A10)
                                                           A94a) T95)                      A11) BF2) ER1) N245)
                                        235/40R19 M+S      235/40R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           A94a) T95)                      A11) BF2) ER1) W245)
                                        245/40R19          245/40R19                       A01) bis A10)
                                                           N255) T98)                      A11) BF2) ER1)
                                        245/40R19 M+S      245/40R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           T98)                            A11) BF2) ER1)
Die Verwendung des Rades BY-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8019, Lk 112 (ABE-Nr. 53963*01) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52389 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001000-D0-021
Anlage-Nr. :                CD1a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET27      8½Jx19H2, ET40
143 bis 250      Mercedes E-Klasse All- 245/40R19          245/40R19                       A01) bis A10)
                 Terrain                                   A94a)                           BF2) ER1)
Die Verwendung des Rades BY-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8019, Lk 112 (ABE-Nr. 53963*01) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET27      8½Jx19H2, ET40
100 bis 225      Mercedes GLK           235/45R19          235/45R19                       A01) bis A10)
                                                                                           BF1)
                                             235/50R19              235/50R19              A01) bis A10)
                                                                    K04)                   BF1)
                                             245/45R19              245/45R19              A01) bis A10)
                                                                    K04)                   BF1)
                                             255/45R19              255/45R19              A01) bis A10)
                                                                    K04)                   BF1)
                                             235/50R19              255/45R19              A01) bis A10)
                                                                    K04)                   BF1) V00)
                                             235/50R19              265/45R19              A01) bis A10)
                                                                    K02)                   BF1) V00)
Die Verwendung des Rades BY-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8019, Lk 112 (ABE-Nr. 53963*01) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S                             e1*2007/46*2115*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx19H2, ET27     8½Jx19H2, ET40
210 bis 370      Mercedes S-Klasse       235/50R19         235/50R19                       A02) bis A10)
                 (W223, mit                                                                A11) BF3) E130) EF1) ER1)
                 Hinterachslenkung bis                                                     N245)
                 4,5°)                   245/45R19         245/45R19                       A02) bis A10)
                                                           A94)                            A11) BF3) E130) EF1) ER1)
                                                                                           N255)
                                             255/45R19              255/45R19              A02) bis A10)
                                                                    A94a)                  A11) BF3) E130) EF1) ER1)
Die Verwendung des Rades BY-8519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-8019, Lk 112 (ABE-Nr. 53963*01) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52389 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001000-D0-021
Anlage-Nr. :                CD1a
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Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52389 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001000-D0-021
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A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255-0
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255-0
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5253
       Anzugsmoment: 150 Nm

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
      nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
      (Code 216) ausgerüstet sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1520 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52389 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001000-D0-021
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GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer
     dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
         oder nach hinten/oben zu biegen,
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
         anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
      Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
      um 5 mm zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52389 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001000-D0-021
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N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52389 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001000-D0-021
Anlage-Nr. :                CD1a
Seite :                     11 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8519


W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage CD1a mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ BY-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 22.06.2023