Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51331 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000930-C0-021
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 1/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BY-8521
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BY-8521
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: LK112
Radausführungskennz.: LK112
Radgröße: 8½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 25 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 740 kg
Reifenabrollumfang: 2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BY-10021,LK112 (ABE-Nr.
51328*2) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp BY-10021, LK112 (ABE-Nr. 51328*2) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255-0 140 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5253 150 Nm
Schaftlänge 33 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5253 160 Nm
Schaftlänge 33 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51331 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000930-C0-021
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 2/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BY-8521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, ET25 10Jx21H2, ET25
100 bis 195 Audi A6 255/30R21 255/30R21 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, K01) BF1) E21)
Frontantrieb)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021,LK112 (ABE-Nr. 51328*2 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, ET25 10Jx21H2, ET25
150 bis 250 Audi A6 255/30R21 255/30R21 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, K01) A11) BF1) E21) E54) ER2)
Allradantrieb)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021,LK112 (ABE-Nr. 51328*2 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
F2 e1*2007/46*1840*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, ET25 10Jx21H2, ET25
120 bis 250 Audi A7 Sportback 245/35R21 245/35R21 A01) bis A10)
BF1) E21) ER2) N255)
255/35R21 255/35R21 A01) bis A10)
BF1) E21) ER2)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021,LK112 (ABE-Nr. 51328*2 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4H e1*2007/46*0284*..
4H e1*2007/46*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, ET25 10Jx21H2, ET25
150 bis 368 Audi A8, A8L 245/35R21 245/35R21 A01) bis A10)
BF2) E44) ER2) N255) T96)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021,LK112 (ABE-Nr. 51328*2 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51331 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000930-C0-021
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 3/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BY-8521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F8 e1*2007/46*1751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, ET25 10Jx21H2, ET25
210 bis 338 Audi A8, A8 L 255/35R21 255/35R21 A01) bis A10)
A11) BF3) E44) EF1) ER3)
T98)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021,LK112 (ABE-Nr. 51328*2 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, ET25 10Jx21H2, ET25
100 bis 200 Audi Q5 255/40R21 255/40R21 A01) bis A10)
(ohne K01) BF3)
Serienverbreiterung)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021,LK112 (ABE-Nr. 51328*2 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, ET25 10Jx21H2, ET25
100 bis 200 Audi Q5 255/40R21 255/40R21 A01) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) BF3)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021,LK112 (ABE-Nr. 51328*2 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, ET25 10Jx21H2, ET25
230 bis 260 Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 255/40R21 255/40R21 A01) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) BF3)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021,LK112 (ABE-Nr. 51328*2 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51331 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000930-C0-021
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 4/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BY-8521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, ET25 10Jx21H2, ET25
100 bis 210 Audi Q5 255/40R21 255/40R21 A01) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- K01) A11) BF3) E44) ER2)
Flaps vorne u. hinten)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021,LK112 (ABE-Nr. 51328*2 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, ET25 10Jx21H2, ET25
251 bis 260 Audi SQ5 255/40R21 255/40R21 A01) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- K01) BF3)
Flaps vorne u. hinten)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021,LK112 (ABE-Nr. 51328*2 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, ET25 10Jx21H2, ET25
100 bis 210 Audi Q5 255/40R21 255/40R21 A01) bis A10)
(mit Verbreiterungs- K01) A11) BF3) E44) ER2)
Flaps vorne u. hinten)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021,LK112 (ABE-Nr. 51328*2 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, ET25 10Jx21H2, ET25
251 bis 260 Audi SQ5 255/40R21 255/40R21 A01) bis A10)
(mit Verbreiterungs- K01) BF3)
Flaps vorne u. hinten)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021,LK112 (ABE-Nr. 51328*2 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51331 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000930-C0-021
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 5/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BY-8521
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51331 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000930-C0-021
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 6/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BY-8521
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255-0
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5253
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5253
Anzugsmoment: 160 Nm
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern
ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades
sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Die Sonderräder (gepr. Radlasten) sind in Verbindung mit diesen Reifengrößen nur zulässig
an Achse 1 bis zu einer Achslast von 1450 kg und an Achse 2 bis zu einer Achslast von 1450
kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld
22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1480 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Die Sonderräder (gepr. Radlasten) sind in Verbindung mit diesen Reifengrößen nur zulässig
an Achse 1 bis zu einer Achslast von 1480 kg und an Achse 2 bis zu einer Achslast von 1480
kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld
22 bzw. Ziffer 33).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51331 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000930-C0-021
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 7/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BY-8521
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage AB1 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ BY-8521 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 23.04.2021