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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51331 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000930-A0-021
Anlage-Nr. :                20b
Seite :                     1/5                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8521


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 BY-8521
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Borbet
Montageposition:                                     Vorderachse *
Radausführung:                                           LK112
Radgröße:                                              8½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                       25 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 66,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        740 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2300 mm
 * Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BY-10021 an der Hinterachse
zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den
Radtyp BY-10021, LK112 (ABE-Nr. 51328) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
204X                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            5253     140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
221                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              5255-0   150 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm



RA-000930-A0-021-20b~DB-5-112-66_5-ET25.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51331 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000930-A0-021
Anlage-Nr. :                20b
Seite :                     2/5                                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8521


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x21,ET25          10.0x21,ET25
100 bis 190     Mercedes GLC            255/40R21            255/40R21                   A01) bis A10)ER1)
                (X253)                  K01)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x21,ET25          10.0x21,ET25
270             Mercedes GLC 43 AMG, 255/35R21               255/35R21                   A01) bis A10)
                GLC 43 AMG Coupe        K01)
                (X253, C253)
                                        255/40R21            255/40R21                   A01) bis A10)ER1)
                                        K01)

                                             245/40R21             275/35R21             A02) bis A10)
                                                                                         V00)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x21,ET25          10.0x21,ET25
100 bis 190     Mercedes GLC Coupe        255/40R21            255/40R21                 A01) bis A10) ER1)
                (C253, ohne               K01)
                Radhausverbreiterungen an
                Achse 2)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000930-A0-021-20b~DB-5-112-66_5-ET25.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51331 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000930-A0-021
Anlage-Nr. :                20b
Seite :                     3/5                                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8521


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x21,ET25          10.0x21,ET25
100 bis 190     Mercedes GLC Coupe        255/40R21            255/40R21                 A01) bis A10) ER1)
                (C253, mit                K01)
                Radhausverbreiterungen an
                Achse 2)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
221                             e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x21,ET25          10.0x21,ET25
150 bis 390     Mercedes S-Klasse        245/35R21            245/35R21                  A01) bis A10) ER1)
                (W222, ab Modell 2014)   K03)                                            E98b)

                                             245/35R21 M+S         245/35R21 M+S         A01) bis A10)
                                             K03)                                        E98b)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x21,ET25          10.0x21,ET25
270 bis 335     Mercedes S-Klasse Coupe, 245/35R21            245/35R21                  A02) bis A10) ER1)
                Cabrio
                (C217, A217)
                                         255/30R21            255/30R21                  A01) bis A10)
                                         K03)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000930-A0-021-20b~DB-5-112-66_5-ET25.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51331 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000930-A0-021
Anlage-Nr. :                20b
Seite :                     4/5                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8521


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1480 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).




RA-000930-A0-021-20b~DB-5-112-66_5-ET25.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51331 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000930-A0-021
Anlage-Nr. :                20b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8521


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 20b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BY-8521 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 31.01.2018




RA-000930-A0-021-20b~DB-5-112-66_5-ET25.docx