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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51331 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000930-E0-021
               Anlage-Nr. :                AB1e
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  BY-8521


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  BY-8521
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             Borbet
               Montageposition:                                     Vorderachse **)
               Radausführung:                                            LK112
               Radausführungskennz.:                                     LK112
               Radgröße:                                               8½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        25 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 51331*04




               Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      740 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BY-10021, LK112 (KBA-Nr. 51328*02)
               an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
               Gutachten für den Radtyp BY-10021, LK112 (KBA-Nr. 51328*02) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5253        150 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5255-0     150 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51331 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000930-E0-021
               Anlage-Nr. :                AB1e
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  BY-8521


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                            e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx21H2,         10Jx21H2,
                                                        ET25              ET25
               100 bis 243      Mercedes GLC            255/40R21         255/40R21                      A01) bis A10)
                                (X253, ohne             K01)                                             A11) BF1) ER1)
                                Verbreiterung)
               Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021, LK112 (KBA-Nr. 51328*02) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                             e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8½Jx21H2,       10Jx21H2,
§22 51331*04




                                                          ET25            ET25
               120 bis 243      Mercedes GLC              255/40R21       255/40R21                      A01) bis A10)
                                (X253, mit Verbreiterung) K01)                                           A11) BF1) ER1)
               Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021, LK112 (KBA-Nr. 51328*02) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx21H2,          10Jx21H2,
                                                       ET25               ET25
               270 bis 287      Mercedes GLC 43        255/35R21          255/35R21                      A01) bis A10)
                                AMG, GLC 43 AMG        K01)                                              BF1)
                                Coupe                  255/40R21          255/40R21                      A01) bis A10)
                                (X253, C253)           K01)                                              BF1)
                                                       245/40R21          275/35R21                      A02) bis A10)
                                                                                                         BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021, LK112 (KBA-Nr. 51328*02) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51331 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000930-E0-021
               Anlage-Nr. :                AB1e
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  BY-8521


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               204X AMG                       e1*2007/46*1884*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx21H2,          10Jx21H2,
                                                       ET25               ET25
               350 bis 375      Mercedes GLC 63        255/40R21          255/40R21                      A02) bis A10)
                                AMG, GLC 63S AMG,                                                        BF1) N265)
                                GLC 63 AMG Coupe,
                                GLC 63S AMG Coupe      245/40R21          275/35R21                      A02) bis A10)
                                (X253, C253)           N255)                                             BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021, LK112 (KBA-Nr. 51328*02) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                            e1*2001/116*0480*..
§22 51331*04




               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx21H2,         10Jx21H2,
                                                        ET25              ET25
               100 bis 243      Mercedes GLC Coupe      255/40R21         255/40R21                      A01) bis A10)
                                (C253, ohne             K01)                                             A11) BF1) ER1)
                                Radhausverbreiterungen
                                an Achse 2)
               Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021, LK112 (KBA-Nr. 51328*02) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                            e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx21H2,         10Jx21H2,
                                                        ET25              ET25
               100 bis 243      Mercedes GLC Coupe      255/40R21         255/40R21                      A01) bis A10)
                                (C253, mit              K01)                                             A11) BF1) ER1)
                                Radhausverbreiterungen
                                an Achse 2)
               Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021, LK112 (KBA-Nr. 51328*02) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51331 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000930-E0-021
               Anlage-Nr. :                AB1e
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  BY-8521


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                            e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx21H2,          10Jx21H2,
                                                       ET25               ET25
               150 bis 390      Mercedes S-Klasse      245/35R21          245/35R21                      A01) bis A10)
                                (W222, ab Modell 2014) K03)                                              A11) BF2) E98b) ER1)
                                                       245/35R21 M+S      245/35R21 M+S                  A01) bis A10)
                                                       K03)                                              A11) BF2) E98b) ER1)
               Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021, LK112 (KBA-Nr. 51328*02) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                            e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
§22 51331*04




               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx21H2,          10Jx21H2,
                                                       ET25               ET25
               270 bis 345      Mercedes S-Klasse      245/35R21          245/35R21                      A01) bis A10)
                                Coupe, Cabrio                                                            BF2)
                                (C217, A217)           255/30R21          255/30R21                      A01) bis A10)
                                                       K03)                                              BF2) T93)
               Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021, LK112 (KBA-Nr. 51328*02) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.

               A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51331 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000930-E0-021
               Anlage-Nr. :                AB1e
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  BY-8521



               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
§22 51331*04




                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1480 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51331 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000930-E0-021
               Anlage-Nr. :                AB1e
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  BY-8521


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 51331*04




               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AB1e mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ BY-8521 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 23.04.2021
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 51331*04




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024