Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51331 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000930-A0-021
Anlage-Nr. : 27a
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BY-8521
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BY-8521
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorderachse *
Radausführung: LK112
Radgröße: 8½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 740 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm
* Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BY-10021 an der Hinterachse
zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den
Radtyp BY-10021, LK112 (ABE-Nr. 51328) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51331 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000930-A0-021
Anlage-Nr. : 27a
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BY-8521
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
204X Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255-0 130 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
212 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255-0 150 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
R1ES, R1EC Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5253 150 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
221, 221 AMG Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255-0 150 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x21,ET35 10.0x21,ET40
120 bis 180 Mercedes E-Klasse Coupe 255/30R21 255/30R21 A02) bis A10)
(mit kleinsten Serienreifen
ab 225/..)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x21,ET35 10.0x21,ET40
120 bis 245 Mercedes E-Klasse Coupe 255/30R21 255/30R21 A02) bis A10)
(mit kleinsten Serienreifen
ab 245/..)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x21,ET35 10.0x21,ET40
110 bis 245 Mercedes E-Klasse 255/30R21 255/30R21 A01) bis A10)
(W213, Limousine) K01) E111a)GA2)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000930-A0-021-27a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51331 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000930-A0-021
Anlage-Nr. : 27a
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BY-8521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x21,ET35 10.0x21,ET40
143 bis 190 Mercedes E-Klasse All- 245/35R21 245/35R21 A01) bis A10)ER1)
Terrain K134)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x21,ET35 10.0x21,ET40
100 bis 225 Mercedes GLK 245/35R21 245/35R21 A01) bis A10)
K01)
255/35R21 255/35R21 A01) bis A10)
K01)
245/35R21 275/30R21 A01) bis A10)
K01) V00)
245/35R21 285/30R21 A01) bis A10)
K01) V00)
245/35R21 295/30R21 A01) bis A10)
K01) V00)
255/35R21 285/30R21 A01) bis A10)
K01) V00)
255/35R21 295/30R21 A01) bis A10)
K01) V00)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51331 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000930-A0-021
Anlage-Nr. : 27a
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BY-8521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x21,ET35 10.0x21,ET40
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/35R21 245/35R21 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) E98b)ER1)
245/35R21 M+S 245/35R21 M+S A02) bis A10)
E98b) ER1)
255/35R21 255/35R21 A02) bis A10)
E98b)GAP) ER1)
255/35R21 M+S 255/35R21 M+S A02) bis A10)
E98b)GAP) ER1)
245/35R21 285/30R21 A02) bis A10)
E98b)V00) ER1)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x21,ET35 10.0x21,ET40
430 bis 463 Mercedes S63 AMG, S65 255/35R21 M+S 255/35R21 M+S A02) bis A10)
AMG E98b)
(W222)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000930-A0-021-27a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51331 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000930-A0-021
Anlage-Nr. : 27a
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BY-8521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x21,ET35 10.0x21,ET40
270 bis 335 Mercedes S-Klasse Coupe, 245/35R21 245/35R21 A02) bis A10)
Cabrio
(C217, A217)
255/30R21 255/30R21 A02) bis A10)
255/35R21 255/35R21 A02) bis A10)
245/35R21 285/30R21 A02) bis A10)
V00)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x21,ET35 10.0x21,ET40
430 bis 463 Mercedes S63 AMG 255/35R21 M+S 255/35R21 M+S A02) bis A10)
Coupe, S65 AMG Coupe,
S63 AMG Cabrio
(C217, A217)
Die Verwendung des Rades BY-8521, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BY-10021 (ABE-Nr. 51328) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000930-A0-021-27a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51331 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000930-A0-021
Anlage-Nr. : 27a
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BY-8521
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1480 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
RA-000930-A0-021-27a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51331 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000930-A0-021
Anlage-Nr. : 27a
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BY-8521
GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte
umzulegen,
- die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng
an das Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 27a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BY-8521 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 31.01.2018
RA-000930-A0-021-27a~DB-5-112-66_5-ET35.docx