Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-066027-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BY-8521, BY-10021 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BY-8521 BY-10021 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Borbet Montageposition: Vorderachse Hinterachse Radausführung: LK114,3 LK114,3 Radgröße: 8½Jx21H2 10Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm 45 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm 114,3 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1 BOØ72,5/Ø67,1 geprüfte Radlast: 740 kg 740 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm 2300 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Maserati Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment M156 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde - 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm RZ-066027-A0-021-01~MS-5-114_3-67-ET40 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-066027-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BY-8521, BY-10021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M156 e3*2007/46*0224*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x21,ET40 10.0x21,ET45 184 bis 316 Maserati Ghibli 245/35R21 245/35R21 A02) bis A10) B21) M00)N255) 245/30R21 295/25R21 A02) bis A10) B21) V00) 245/35R21 285/30R21 A02) bis A10) B21) V00) Auflagen und Hinweise A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RZ-066027-A0-021-01~MS-5-114_3-67-ET40 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-066027-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3/3 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BY-8521, BY-10021 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. B21) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - innenbel. Bremsscheibe Ø360x32 mm mit 6-Kolben-Festsattel Maserati Brembo M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BY-8521, BY-10021 des Herstellers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 04.06.2020 RZ-066027-A0-021-01~MS-5-114_3-67-ET40