Seite 1
Seite 2
Seite 3
							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-066027-A0-021
Anlage-Nr. :              1
Seite :                   1/3                                                             Mo b i l i t ä t
Hersteller :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                BY-8521, BY-10021


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                    BY-8521                       BY-10021
Art des Sonderrades:           einteiliges Leichtmetall-Rad    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                               Borbet                         Borbet
Montageposition:                         Vorderachse                    Hinterachse
Radausführung:                             LK114,3                        LK114,3
Radgröße:                                 8½Jx21H2                       10Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                          40 mm                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                     114,3 mm                       114,3 mm
Lochzahl:                                     5                              5
Mittenlochdurchmesser:                    72,50 mm                       72,50 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                        BOØ72,5/Ø67,1                    BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                           740 kg                         740 kg
bei Reifenabrollumfang:                   2300 mm                        2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :          Maserati

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
M156                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              -      140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RZ-066027-A0-021-01~MS-5-114_3-67-ET40
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-066027-A0-021
Anlage-Nr. :              1
Seite :                   2/3                                                                    Mo b i l i t ä t
Hersteller :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                BY-8521, BY-10021


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
M156                            e3*2007/46*0224*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         9.0x21,ET40          10.0x21,ET45
184 bis 316     Maserati Ghibli          245/35R21            245/35R21          A02) bis A10) B21)
                                                              M00)N255)

                                          245/30R21            295/25R21         A02) bis A10) B21)
                                                                                 V00)

                                          245/35R21            285/30R21         A02) bis A10) B21)
                                                                                 V00)


Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




RZ-066027-A0-021-01~MS-5-114_3-67-ET40
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-066027-A0-021
Anlage-Nr. :              1
Seite :                   3/3                                                            Mo b i l i t ä t
Hersteller :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                BY-8521, BY-10021


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

B21) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:                   -
     innenbel. Bremsscheibe Ø360x32 mm mit 6-Kolben-Festsattel Maserati Brembo

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ BY-8521, BY-10021 des Herstellers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 04.06.2020




RZ-066027-A0-021-01~MS-5-114_3-67-ET40