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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51331 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000930-E0-021
               Anlage-Nr. :                17a
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  BY-8521


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                          BY-8521
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                     Borbet
               Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                   LK114,3
               Radausführungskennz.:                                            Lk 114,3
               Radgröße:                                                       8½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                                40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                           114,3 mm
               Lochzahl:                                                            5
§22 51331*04




               Mittenlochdurchmesser:                                          72,50 mm
               Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                BOØ72,5/Ø66,1
               geprüfte Radlast: *)                                              740 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:      NISSAN

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                             moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                   5306        120 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                   5306        110 Nm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                 5273        120 Nm
                               Schaftlänge 30 mm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FE0E                          e13*2018/858*00237*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               45 bis 90       Nissan Ariya           255/40R21                                 A02) bis A10)
                                                                                                BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51331 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000930-E0-021
               Anlage-Nr. :                17a
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  BY-8521



               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               S51                               e1*2001/116*0479*..
               S51N                              e1*2007/46*0565*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               175 bis 287     Nissan Infiniti FX30d,     265/45R21                            A02) bis A10)
                               FX37, FX50, QX70           ER2)                                 BF1) EF0)

                                                          275/45R21
                                                          ER1)


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               Y51                               e13*2007/46*1105*..
               Y51H                              e13*2007/46*1148*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125 bis 235     Nissan Infiniti M, Infiniti M 255/30R21                         A02) bis A10)
§22 51331*04




                               Hybrid, Infiniti Q70                                            A11) A94) BF2) EF0) T93)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               V37                              e13*2007/46*1378*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 298     Nissan Infiniti Q60       245/30R21                             A02) bis A10)
                               (2WD + 4WD)                                                     A94) BF1)
                                                         255/30R21


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z50                           e1*2001/116*0298*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               172             Nissan Murano          245/40R21                                A01) bis A10)
                                                                                               BF2) K04)
                                                          255/40R21
                                                          K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z51                           e1*2001/116*0478*..
               Z51                           e3*2007/46*0073*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 188     Nissan Murano          265/45R21                                A01) bis A10)
                                                                                               BF2) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51331 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000930-E0-021
               Anlage-Nr. :                17a
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  BY-8521


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               J12                             e9*2018/858*11042*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 116     Nissan Qashqai           245/35R21                         A02) bis A10)
                               (Fahrzeugausführungen                                      A11) BF3)
                               mit Mehrlenker-
                               Hinterachse; 2WD &
                               4WD)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T31                            e1*2001/116*0432*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 127     Nissan X-Trail          245/30R21                          A02) bis A10)
                               (ab EG-Genehmigungs-                                       BF2)
                               Nr.:
                               e1*2001/116*0432*06)
§22 51331*04




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T32                            e13*2007/46*1456*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 130      Nissan X-Trail          245/35R21                          A02) bis A10)
                               (Serie 225/65R17 ww.                                       BF1)
                               225/55R19)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T33                            e13*2018/858*00293*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               116 bis 120     Nissan X-Trail          245/40R21                          A02) bis A10)
                                                       A93a)                              A11) BF1)

                                                        255/40R21

                                                        HL 245/40R21
                                                        A93a)

                                                        HL 255/40R21


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51331 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000930-E0-021
               Anlage-Nr. :                17a
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  BY-8521


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
§22 51331*04




                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51331 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000930-E0-021
               Anlage-Nr. :                17a
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  BY-8521



               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: 5306
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: 5306
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5273
                      Anzugsmoment: 120 Nm
§22 51331*04




               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1450 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51331 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000930-E0-021
               Anlage-Nr. :                17a
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  BY-8521


               Die Anlage 17a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ BY-8521 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 29.12.2022
§22 51331*04
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 51331*04




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024