Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51331 nach §22 StVZO Nr. : RA-000930-C0-021 Anlage-Nr. : 12b Seite : 1/4 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BY-8521 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BY-8521 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: LK114,3 Radausführungskennz.: LK114,3 Radgröße: 8½Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 740 kg Reifenabrollumfang: 2300 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MAZDA Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5340 110 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51331 nach §22 StVZO Nr. : RA-000930-C0-021 Anlage-Nr. : 12b Seite : 2/4 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BY-8521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GH e1*2001/116*0448*.. GHE e13*2007/46*1075*.. GJ e1*2007/46*1001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 143 Mazda 6 245/30R21 A01) bis A10) (bei Typ GH nur BF1) E51a) K03) K67) Ausführungen ab EG- Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14, bei Typ GHE nur Ausführungen ab EG- Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GH e1*2001/116*0448*.. GHE e13*2007/46*1075*.. KE e13*2007/46*1247*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 141 Mazda CX-5 245/40R21 A02) bis A10) BF1) 255/35R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KF e13*2007/46*1803*.. KFE e13*2007/46*1832*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 143 Mazda CX-5 245/35R21 A02) bis A10) B34) BF1) 245/40R21 255/35R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ER e11*2001/116*0308*.. ERE e13*2007/46*1109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 191 Mazda CX-7 245/40R21 A02) bis A10) BF1) 255/40R21 A01) K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51331 nach §22 StVZO Nr. : RA-000930-C0-021 Anlage-Nr. : 12b Seite : 3/4 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BY-8521 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. B34) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: • innenbelüfteter Bremsscheibe Ø320x28 mm. BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: 5340 Anzugsmoment: 110 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51331 nach §22 StVZO Nr. : RA-000930-C0-021 Anlage-Nr. : 12b Seite : 4/4 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BY-8521 E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00; Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14; Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06; K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K67) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist zu entfernen, • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter Radmitte umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. Die Anlage 12b mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ BY-8521 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 23.04.2021