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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.51326 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr.55023517 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ BY-9020
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 10
               Auftraggeber                   Borbet Vertriebs GmbH
                                              Tratmoos 5
                                              85467 Neuching
                                              QM-Nr. 49 02 0121806

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         BY
               Typ                            BY-9020
               Radgröße                       9JX20 H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                   Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)
                LK120         BY-9020 LK120 / ohne Ring            5/120/72.5        30         740      2300

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     51326
               Herstellerzeichen              BORBET
               Radtyp und Ausführung          BY-9020 (s.o.)
               Radgröße                       9JX20 H2
               Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 51326*05




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment    Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)            (mm)
                S01   Schraube M14x1,25            Kegel 60°          130             30            5276
                S02   Schraube M14x1,5             Kegel 60°          140             30            5284
                S03   Schraube M14x1,25            Kegel 60°          130             35            5275

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     BMW
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                BMW 3er GT                 100-265        235/35R20      K1a K2b T92                    A01 A12 A14
                3-V, 3K-N1                 100-265        245/35R20      K1a K2b T95                    A18 A57 Flh
                e1*2007/46*0559*..;        100-265        255/35R20      K1c K2b K5a T93                V20 S01
                e24*2007/46*0022*05-..     100-265        275/30R20      K2c K6g K6i K8h R03 T93

                BMW 4er Gran Coupé         100-135        245/30R20      A58 K1c K2b K6g K8d T90        A01 A12 A14
                3C                         100-265        255/30R20      A57 K1c K2c K3v K5c K6h K6i    A18 Lim V20
                e1*2007/46*0316*10-..                                    K8m T92                        S01

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.51326 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr.55023517 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ BY-9020
               Hersteller                    Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 10
               Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 4er-Reihe              100-265       235/30R20        Cpe K1c K2b K6g K8d R70 T88   A01 A12 A14
               3C                         100-265       245/30R20        Cpe K1c K2b K6g K8d T90       A18 A57 V20
               e1*2007/46*0316*08-..      100-265       255/30R20        Cbo Cpe K1c K2c K3v K5c K6h   S01
                                                                         K6i K8m T88 T92
               BMW 5er ActiveHybrid       225, 235      245/35R20        K1a T95                       A01 A12 A14
               HY                         225, 235      275/30R20        K2b R03 T97                   A18 A58 L05
               e1*2007/46*0323*..                                                                      Lim V20 S01
               - ohne Allradlenkung
               BMW 5er-GT                 120-300       245/40R20        T99 148                       A12 A14 A18
               GT, K-N1                   120-300       275/35R20        A01 K2b R03 T02 T98 148       Flh L05 NBF
               e1*2007/46*0215*..;        120-330       245/40R20        M+S T99 148                   V20 S01
               e1*2007/46*0508*..
               Gran Turismo
               - ohne Allradlenkung
               BMW 5er-GT                 120-300       245/40R20        T99 148                       A12 A14 A18
               GT, K-N1                   120-300       275/35R20        A01 K2b R03 T02 T98 148       Flh L04 NBF
               e1*2007/46*0215*..;        120-330       245/40R20        M+S T99 148                   V20 S01
               e1*2007/46*0508*..
§22 51326*05




               Gran Turismo
               - mit Allradlenkung
               BMW 5er-Reihe (VI)         100-330       245/35R20        K1a T95 148                   A01 A12 A14
               5L                         100-330       275/30R20        K2b R03 T93 T97 148           A18 A57 L05
               e1*2007/46*0363*..                                                                      Lim V20 S01
               - ohne Allradlenkung
               BMW 5er-Reihe (VI)         100-330       245/35R20        K1a T95 148                   A01 A12 A14
               5L                         100-330       275/30R20        K2b K4i K6i K8e R03 T93 T97   A18 A58 L04
               e1*2007/46*0363*..                                        148                           Lim V20 S01
               - mit Allradlenkung
               BMW 5er-Touring (VI)       100-330       245/35R20        K1a R02 T95 148               A01 A12 A14
               5K, K-N1                   100-330       275/30R20        K2b R03 T97 148               A18 A57 Car
               e1*2007/46*0455*..,        150, 190      245/35R20        K1a NoD T95 148               F40 L05 V20
               e1*2007/46*0508*..                                                                      S01
               - ohne Allradlenkung
               BMW 5er-Touring (VI)       100-330       245/35R20        K1a R02 T95 148               A01 A12 A14
               5K, K-N1                   100-330       275/30R20        K2b K4i K6i K8e R03 T97 148   A18 A58 Car
               e1*2007/46*0455*..,        150, 190      245/35R20        K1a NoD T95 148               F40 L04 V20
               e1*2007/46*0508*..                                                                      S01
               - mit Allradlenkung
               BMW 6er-Reihe              230-330       245/35R20        T91 T95                       A12 A14 A18
               6C                         230-330       275/30R20        A01 K2b R03 T93 T97           Cbo Cpe L06
               e1*2007/46*0562*..                                                                      V20 S01
               BMW 7er (V) ActiveHybrid   235           245/40R20        T99                           A12 A14 A18
               HY, 3-HY, 7L               235           255/35R20        T97                           A58 L05 NBF
               e1*2007/46*0323*..;        235           275/35R20        A01 K2b R03                   V20 S01
               e1*2007/46*0586*..;        235, 330      245/40R20        M+S T99
               e1*2007/46*                235, 330      255/35R20        M+S T97
               0276*00-09                 235, 330      275/35R20        A01 K2b M+S R03


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.51326 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr.55023517 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ BY-9020
               Hersteller                    Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                         Seite 3 von 10
               Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 7er-Reihe (V)           155-300       245/35R20       A58 T95 148                    A12 A14 A18
               701, 7L                     155-400       245/40R20       T95 T99 148                    L05 NBF V20
               e1*2001/116*0490*..;        155-400       255/35R20       T97 148                        S01
               e1*2007/46*                 155-400       275/35R20       A01 K2b R03 T02 T98 148
               0276*00-09
               - ohne Allradlenkung
               BMW 7er-Reihe (V)           155-300       245/35R20       A58 T95 148                    A12 A14 A18
               701, 7L                     155-400       245/40R20       T95 T99 148                    L04 NBF V20
               e1*2001/116*0490*..;        155-400       255/35R20       T97 148                        S01
               e1*2007/46*                 155-400       275/35R20       A01 K2b R03 T02 T98 148
               0276*00-09
               - mit Allradlenkung
               BMW M2                      272, 302      245/30R20       M+S T90                        A12 A14 A18
               M3                                                                                       B86 Cpe S01
               e1*2007/46*0377*09-..
               BMW M3, M4                  317, 331      255/30R20       A32 M+S T92                    A14 A18 A58
               M3                          317, 331      265/30R20       A91 M+S T94                    BnK Cbo Cpe
               e1*2007/46*0377*06-..                                                                    Lim S01
§22 51326*05




               BMW X3                      100-230       245/40R20       K1a K2b T95 T99 148            A01 A12 A14
               X3, X-N1                    100-230       255/35R20       K1a K1b K2b K6v T93 T97 148    A18 B90 V20
               e1*2007/46*0512*..;         100-230       265/35R20       K1a K1b K2b K6v T95 T99 148    S03
               e1*2007/46*0454*..          100-230       275/35R20       K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a
               - incl. Facelift 2014                                     148
               BMW X3                      100-210       245/35R20       K1b K2b T95                    A01 A12 A14
               X83                         100-210       255/35R20       K1a K1b K2b T93 T97            A18 S02
               e1*2001/116*0249*..         100-210       265/35R20       K1c K2b T95 T99
               BMW X4                      100-230       245/40R20       K1a K2b T95 T99 148            A01 A12 A14
               X3, X-N1                    100-230       255/35R20       K1a K1b K2b K6v T93 T97 148    A18 B90 V20
               e1*2007/46*                 100-230       265/35R20       K1a K1b K2b K6v T95 T99 148    S03
               0512*11-..;                 100-230       275/35R20       K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a
               e1*2007/46*                                               148
               0454*13-..
               BMW X4                      100-230       245/40R20       T95 T99 148                    A12 A14 A18
               X3, X-N1                    100-230       255/35R20       A01 K1a K2b K6v T93 T97 148    B90 KMV V20
               e1*2007/46*                 100-230       265/35R20       A01 K1a K2b K6v T95 T99 148    S03
               0512*11-..;                 100-230       275/35R20       A01 K1a K2b K4i K4w K6x K8a
               e1*2007/46*                                               148
               0454*13-..
               - mit M-Paket -
               Verbreiterungen

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.51326 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr.55023517 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ BY-9020
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                               Seite 4 von 10
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
§22 51326*05




               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               148       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1480 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr.51326 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr.55023517 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ BY-9020
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 10
               A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               B86      Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an Achse 1.
§22 51326*05




               B90      Räder nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an
               Achse 1.

               BnK      Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.

               Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

               F40      Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.51326 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr.55023517 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ BY-9020
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                             Seite 6 von 10
               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3v     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw.
               nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.
§22 51326*05




               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
               um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K4w      An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen in
               den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind
               anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K5a       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K5c       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h      An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist
               soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
               mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6v      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6x      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.51326 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr.55023517 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ BY-9020
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                     Seite 7 von 10
               K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8m    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 10 mm aufzuweiten.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L04       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
               Allradlenkung (4WS).
§22 51326*05




               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               NBF      Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoD      Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

               R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R70      Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr.51326 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr.55023517 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ BY-9020
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                            Seite 8 von 10
               T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
§22 51326*05




               T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.51326 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr.55023517 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ BY-9020
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                             Seite 9 von 10
               V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6    235/55R20      285/45R20
               Nr. 7    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
               Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
               Nr. 11   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
               Nr. 12   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
               Nr. 13   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
               Nr. 14   255/45R20      285/40R20
               Nr. 15   255/50R20      285/45R20
               Nr. 16   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
               Nr. 17   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
               Nr. 18   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
§22 51326*05




               Nr. 19   265/45R20      295/40R20
               Nr. 20   265/50R20      295/45R20
               Nr. 21   275/35R20      305/30R20
               Nr. 22   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
               Nr. 23   275/45R20      305/40R20
               Nr. 24   285/35R20      335/30R20
               Nr. 25   285/40R20      325/35R20
               Nr. 26   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 14. März 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.51326 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr.55023517 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ BY-9020
               Hersteller                    Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                         Seite 10 von 10

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 14. März 2025




               Wagner                                                                                00443703.DOCX
§22 51326*05




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 51326*05




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 51326*05




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte