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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51326 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55023517 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ BY-9020
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                          Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Borbet Vertriebs GmbH
                                  Tratmoos 5
                                  85467 Niederneuchning
                                  QM-Nr. 49020021101

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            BY
Typ                               BY-9020
Radgröße                          9JX20 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
LK114,3      BY-9020 LK114,3 / Ø70,6 - Ø60,1       5/114,3/60,1        40          740    2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51326
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             BY-9020 (s.o.)
Radgröße                          9JX20 H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               60° Kegel      110                   -
S03       Mutter M12x1,25              60° Kegel      90                    -
S04       Mutter M12x1,25              60° Kegel      100                   -
S05       Schraube M12x1,5             60° Kegel      100                   28,5
S06       Mutter M12x1,25              60° Kegel      140                   -
S07       Schraube M12x1,5             60° Kegel      90                    28,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Fiat
                                  Lexus
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51326 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55023517 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ BY-9020
Hersteller                       Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici            79-99,2        245/30R20   B51 K1c K25 K2b K30 K42             A01 A12 A14
FY                                                                                    A18 A57 Flh
e4*2001/116*0106*..                                                                   KMV S05
Lexus GS               183-255        245/30R20   T90                                 A12 A14 A18
S19(a)                                                                                Lim S02
e6*2001/116*
0103*00-05
Lexus IS               110-153        235/30R20   G01 K30 R02 R70 T88                 A01 A12 A14
XE2(a)                 110-153        245/30R20   R03 T90                             A18 Lim VL0
e11*2001/116*          110-153        255/30R20   R03 T92                             S02
0206*00-09
Lexus IS 250c          153            235/30R20   G01 K3s R02 R70 T88                 A01 A12 A14
XE2(a)                 153            245/30R20   R03 T90                             A18 Cbo VL0
e11*2001/116*          153            255/30R20   R03 T92                             S02
0206*00-09
Lexus NX 300h          114            235/45R20                                       A12 A14 A18
AZ1, AZ1-TMG           114            245/40R20                                       A57 S02
e6*2007/46*0111*..;    114            245/45R20
e13*2007/46*1536*..
Suzuki Grand Vitara    78-122         245/40R20   K1c K2b                             A01 A12 A14
JT                     78-122         275/35R20   K1c K2c                             A18 Y84 S04
e4*2001/116*0091*..;   78-122         275/40R20   K1c K25 K2c
e4*2007/46*0292*..
- 3-Türer
Suzuki Grand Vitara    78-171         245/40R20   K1c K2b                             A01 A12 A14
JT                     78-171         275/35R20   K1c K2c K42 Z49                     A18 Y85 S04
e4*2001/116*0091*..;   78-171         275/40R20   K1c K25 K2c K42 Z49
e4*2007/46*0292*..
- 5-Türer
Suzuki Kizashi         131            235/35R20   K1a K2b T92                         A01 A12 A14
FR                     131            245/30R20   K1c K2b K6d T90                     A18 A57 Lim
e4*2007/46*0142*..                                                                    S06
Suzuki SX4             66-99,2        245/30R20   B51 K1c K25 K2c K30 K42             A01 A12 A14
EY                                                                                    A18 A58 Flh
e4*2001/116*0105*..;                                                                  KOV S05
e4*2007/46*0284*..
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             66-99,2        245/30R20   B51 K1c K25 K2b K30 K42             A01 A12 A14
EY                                                                                    A18 A57 Flh
e4*2001/116*0105*..;                                                                  KMV S05
e4*2007/46*0284*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79,82,88       245/30R20   B51 K1c K25 K2c K30 K42             A01 A12 A14
GY                                                                                    A18 A58 Flh
e4*2001/116*0124*..;                                                                  KOV S03
e4*2007/46*0291*..
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51326 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55023517 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ BY-9020
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki SX4              79,82,88       245/30R20   B51 K1c K25 K2b K30 K42             A01 A12 A14
GY                                                                                     A18 A57 Flh
e4*2001/116*0124*..;                                                                   KMV S03
e4*2007/46*0291*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki Vitara           88, 103        235/30R20   K1c K2b K6v R70 T88                 A01 A12 A14
LY                      88, 103        235/35R20   K1c K2b K6v                         A18 A57 S07
e4*2007/46*0928*..      88, 103        245/30R20   K1c K2c K4i K6x K8a
Toyota Avensis          82-130         255/30R20   K1c K2b K4h K6f K6g T92             A01 A12 A14
T27, /-MS1                                                                             A18 Car Lim
e11*2001/116*0331*.;                                                                   S02
e11*2007/46*0236*..
- incl. Facelift
2012+2015
Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20   K1a K1b K2b                         A01 A12 A14
XA3(a)                  100-130        255/35R20   K1c K2b                             A18 A57 KOV
e6*2001/116*            100-130        265/35R20   K1c K2a K2b                         S02
0105*00-08
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                       A12 A14 A18
XA3(a)                  100-130        255/35R20                                       A57 KMV S02
e6*2001/116*            100-130        265/35R20
0105*00-08
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (IV)        91-112         235/45R20                                       A12 A14 A18
XA3(a)                  91-112         245/40R20                                       A57 LT4 S02
e6*2001/116*            91-112         245/45R20
0105*09-13              91-112         255/40R20
- ab Modell 2013
Toyota RAV4 (IV)        91-112         235/45R20                                       A12 A14 A18
XA3(a)                  91-112         245/40R20                                       A57 LT3 S02
e6*2001/116*
0105*09-13
- ab Modell 2013
Toyota RAV4 (IV)        105, 112       235/45R20                                       A12 A14 A18
XA3(a)                  105, 112       245/40R20                                       A57 LT4 S02
e6*2001/116*            105, 112       245/45R20
0105*14-..              105, 112       255/40R20
- ab Facelift 2016
Toyota RAV4 (IV)        105, 112       235/45R20                                       A12 A14 A18
XA3(a)                  105, 112       245/40R20                                       A57 LT3 S02
e6*2001/116*
0105*14-..
- ab Facelift 2016




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55023517 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ BY-9020
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota RAV4 (IV)       114           235/45R20                                           A12 A14 A18
Hybrid                 114           245/40R20                                           A57 LT3 S02
XA4(EU,M)
e6*2007/46*0166*..
Toyota RAV4 (IV)       114           235/45R20                                           A12 A14 A18
Hybrid                 114           245/40R20                                           A57 LT4 S02
XA4(EU,M)              114           245/45R20
e6*2007/46*0166*..     114           255/40R20

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51326 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55023517 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ BY-9020
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 5 von 8
A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B51   Auf einen ausreichenden Abstand (mindestens 6 mm) der Rad- / Reifenkombination zum
Bremsschlauch, zur Verschleißanzeige oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.



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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55023517 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ BY-9020
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 6 von 8
K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LT3    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
225/65R17 ww. 225/60R18. (z.Zt nicht für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und
"VIP")



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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55023517 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ BY-9020
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 7 von 8
LT4    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
235/55R18. (z.Zt. für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und "VIP")

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

VL0   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 235/30R20         245/30R20, 255/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51326 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55023517 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ BY-9020
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                   Seite 8 von 8
Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 26. Mai 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 26. Mai 2017




Coen

BW/CC                                                                                00273063.DOC




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