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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46719 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55098406 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CC 70640
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                        Seite 1 von 5

Auftraggeber                      Borbet GmbH
                                  Hauptstraße 5
                                  59969 Hallenberg 3
                                  QM-Nr. 49020320911

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               CC 70640
Radgröße                          7Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
120 C        CC 70640 LK 120 C/ohne Ring            5/120/65,1         40        930    2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        46719
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             CC 70640 (s.o.)
Radgröße                          7Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                  Germany
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28     180                   36

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55098406 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CC 70640
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Amarok              90,118,120     215/80R16     A10 R37 186                            A02 A04 A05
2H                     90,118,120     215/85R16     A10 R37 185                            A07 A08 A09
e1*2007/46*0356*..     90,118,120     225/75R16     A10 R37 186                            A14 A23 A56
- Pickup               90,118,120     235/70R16     A10 R37 186                            KMV S01
                       90,118,120     235/75R16     A10 R37 185
                       90,118,120     245/70R16     A10 186
                       90,118,120     255/65R16     A12 186
                       90,118,120     255/70R16     A12 184
VW Bus, Multivan       62-128         215/65R16C    A11                                    A02 A04 A05
7HM, 7HMA              62-128         225/60R16     A11 T02 T98                            A07 A08 A09
e1*2001/116*0218*..,   62-128         225/60R16C    A11 T01 T05                            A14 A23 B03
e1*2001/116*0289*..    62-128         225/65R16C    A11                                    Z16 S01
                       62-128         235/60R16     A11 T00 T04
                       62-128         245/55R16     A01 A12 K1a T00 T04
                       62-128         255/55R16     A01 A12 K1c T03 T99
VW Bus, Transporter    62-128         215/65R16C    A11                                    A02 A04 A05
7HC, 7HCA, 7HK.        62-128         225/60R16     A11 T02 T98                            A07 A08 A09
e1*2001/116*0220*..,   62-128         225/60R16C    A11                                    A14 A23 B03
e1*2001/116*0286*..    62-128         225/65R16C    A11                                    Z16 S01
L148                   62-128         235/60R16     A11 T00
                       62-128         245/55R16     A01 A12 K1a T00
                       62-128         255/55R16     A01 A12 K1c T99
VW Bus, Transporter    62-103         215/65R16C    A11                                    A02 A04 A05
7J0                    62-103         225/60R16     A11 T02 T98                            A07 A08 A09
e1*2007/46*0130*..     62-103         225/60R16C    A11                                    A14 A23 B03
- geschl. Aufbau       62-103         225/65R16C    A11                                    Z16 S01
                       62-103         235/60R16     A11 T00
                       62-103         245/55R16     A01 A12 K1a T00
                       62-103         255/55R16     A01 A12 K1c T99

Auflagen und Hinweise

184      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1840 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

185      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1850 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

186      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1860 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46719 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55098406 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CC 70640
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5
A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A23     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet
sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46719 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55098406 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CC 70640
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5
K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. Februar 2011 in Lambsheim statt.




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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55098406 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CC 70640
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                       Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2007.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 15. Februar 2011




Coen                                                                                  00161020.DOC




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