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							Gutachten zur Erteilung der ABE Nr. 47353
Nr. :                     RA-000449-A0-015
Anlage-Nr. :              6b
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Auftraggeber :            BORBET
Teiletyp :                CH 75745




Raddaten


Radtyp                                           :   CH 75745
Radausführung                                    :   Lk 118 L6
Radgröße nach Norm                               :   7 ½ J x 17 H2
Einpreßtiefe in mm                               :   45
zulässige Radlast in kg                          :   1320
zul. Abrollumfang in mm                          :   2200
Lochkreisdurchmesser in mm                       :   118
Lochzahl                                         :   5
Mittenlochdurchmesser in mm                      :   71,1 mm
Zentrierart                                      :   Mittenzentrierung


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller, Marke                      : Renault
Radbefestigungsteile                           : mit den vom Radhersteller mitzuliefernden Kegelbundrad-
                                                 schrauben M14x1,5, Kegelwinkel 60°, Schaftlänge 33 mm
Anzugsmoment in Nm                             : 140+10
Spurweitenerhöhung                             : bis zu 10 mm


Typ: FL                         ABE / EG-Genehmigung: K833
Typ: JL                         ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0213*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 107     Renault Trafic           225/55R17                                    A01) bis A10)
                (Bus und Kastenwagen)                                                 K72)

                min.1450/1550 max. 1645/1650                                          5/118/71



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
     Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Frei-
     stellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



RA-000449-A0-015-06b.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE Nr. 47353
Nr. :                     RA-000449-A0-015
Anlage-Nr. :              6b
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Auftraggeber :            BORBET
Teiletyp :                CH 75745


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so
     sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vor-
     geschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem
     Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön-
     nen, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten unterhalb des Tiefbetts
     und des inneren Felgenhorns ausgewuchtet werden.

K72) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Vorderachse im Schwenk-
     bereich der inneren Reifenschulter auszuschneiden.

Die Anlage 6b mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die
Sonderräder Typ CH 75745 des Antragstellers Borbet.

Essen, 29. August 2008
RA-000449-A0-015




RA-000449-A0-015-06b.doc