Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065084-B0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CH 75745 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CH 75745 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallrad Handelsmarke: CW Radausführung: 160FT Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 47 mm Lochkreisdurchmesser: 160 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1320 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Ford Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment FAC, FAD, FCC, FCD Radmutter, Kegelbund 60 °, Gewinde 180 Nm M14x1,5 RZ-065084-B0-015-04~FO-5-160-65-ET47.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065084-B0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CH 75745 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FAC e11*2007/46*0676*.. FCC e1*2007/46*1005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 114 Ford Transit Custom, 225/55R17 A02) bis A10) Tourneo Custom A01) K01)K04) K13) T101) (Kleinbus, nur Fahrzeuge mit Serienausstattung 225/55R17C 16Zoll-Reifen oder 18Zoll- A01) K01)K04) K13) T104) Reifen) 235/50R17 A01) K01)K04) T100) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FAD e11*2007/46*0801*.. FCD e1*2007/46*1100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 114 Ford Transit, Transit 225/55R17 A02) bis A10) Tourneo T101) E66)E68) (Kleinbus; geschlossener Kasten, mit oder ohne 225/55R17C Seitenscheiben; Serie Sommerbereifung 215/..) 225/60R17 A01) G01) 235/55R17 A01) G01) 235/60R17C A01) G01) 235/60R17 A01) G01) 245/55R17 A01) G01)K03) 255/50R17 A01) K01)K04) T101) RZ-065084-B0-015-04~FO-5-160-65-ET47.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065084-B0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CH 75745 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FAD e11*2007/46*0801*.. FCD e1*2007/46*1100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 114 Ford Transit, Transit 235/60R17C A02) bis A10) Tourneo E67)E68) (Kleinbus; geschlossener Kasten, mit oder ohne Seitenscheiben; Serie Sommerbereifung 235/..) Auflagen und Hinweise A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. RZ-065084-B0-015-04~FO-5-160-65-ET47.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065084-B0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CH 75745 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E66) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E67) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Bus“ oder “geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. RZ-065084-B0-015-04~FO-5-160-65-ET47.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065084-B0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CH 75745 T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CH 75745 des Herstellers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 21.05.2015 RZ-065084-B0-015-04~FO-5-160-65-ET47.docx