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							Gutachten zur Erteilung der ABE Nr. 47353
Nr. :                     RA-000449-A0-015
Anlage-Nr. :              5b
Seite :                   1/4                                                                    Mobilität
Auftraggeber :            BORBET
Teiletyp :                CH 75745




Raddaten


Radtyp                                       :   CH 75745
Radausführung                                :   Lk 130 C6
Radgröße nach Norm                           :   7 ½ J x 17 H2
Einpreßtiefe in mm                           :   52
zulässige Radlast in kg                      :   1320 *)
zul. Abrollumfang in mm                      :   2200
Lochkreisdurchmesser in mm                   :   130
Lochzahl                                     :   6
Mittenlochdurchmesser in mm                  :   84,1 mm
Zentrierart                                  :   Mittenzentrierung
*) entspricht 1312 kg bei einem Abrollumfang von max. 2215 mm


Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller                        : Volkswageen
Radbefestigungsteile                      : Mit den vom Radhersteller mitzuliefernden Kegelbundrad-
                                            schrauben M14x1,5, Kegelwinkel 60°, Schaftlänge 33 mm
Anzugsmoment in Nm                        : 180
Spurverbreiterung                         : bis zu 20 mm

Typ:                         2EC1
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0355*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 120   Crafter                 235/60R17                                  A01) bis A10)
                                      A94)                                       K01)K02)

                                                 235/60R17C
                                                 A94)

                                                 245/60R17

                                                 255/55R17

                                                 255/55R17C
e1*2001/116*0353*06   1650/1800(1900)                                            6/130/84




RA-000449-A0-015-05b.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE Nr. 47353
Nr. :                     RA-000449-A0-015
Anlage-Nr. :              5b
Seite :                   2/4                                                             Mobilität
Auftraggeber :            BORBET
Teiletyp :                CH 75745


Typ:                         2EC2
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0356*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 120   Crafter                 235/60R17C                          A01) bis A10)
                                      A94)                                K01)K02)

                                        245/60R17
                                        T46)

                                        255/55R17
                                        T46)

                                        255/55R17C
e1*2001/116*0354*06   1800/2250(2350)                                     6/130/84



Typ:                         2EKE1
ABE / EG-Genehmigung:        L 769
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 120   Crafter                   235/60R17                         A01) bis A10)
                                        A94)                              K01)K02)

                                        235/60R17C
                                        A94)

                                        245/60R17

                                        255/55R17

                                        255/55R17C
L769NT03              1650/1800(0)                                        6/130/84



Typ:                         2EKE2
ABE / EG-Genehmigung:        L 770
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 120   Crafter                   235/60R17C                        A01) bis A10)
                                        A94)                              K01)K02)

                                        245/60R17
                                        T46)

                                        255/55R17
                                        T46)

                                        255/55R17C
L770 NT03             1800/2430(0)                                        6/130/84




RA-000449-A0-015-05b.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE Nr. 47353
Nr. :                     RA-000449-A0-015
Anlage-Nr. :              5b
Seite :                   3/4                                                          Mobilität
Auftraggeber :            BORBET
Teiletyp :                CH 75745


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
     Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Frei-
     stellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so
     sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vor-
     geschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem
     Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön-
     nen, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten unterhalb des Tiefbetts
     und des inneren Felgenhorns ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr-
     zeugherstellers).


RA-000449-A0-015-05b.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE Nr. 47353
Nr. :                     RA-000449-A0-015
Anlage-Nr. :              5b
Seite :                   4/4                                                                Mobilität
Auftraggeber :            BORBET
Teiletyp :                CH 75745


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

T46) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2000 kg (LI=108). Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss min. 1000 kg betragen (Angabe steht auf dem Rei-
     fen).

Die Anlage 5b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die
Sonderräder Typ CH 75745 des Antragstellers Borbet.

Essen, 29. August 2008
RA-000449-A0-015




RA-000449-A0-015-05b.doc