Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065084-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CH 75745 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CH 75745 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: CW Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 130L5 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 63 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 78,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1320 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller/ Marke : Citroen Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment Y,250L Serien-Radschraube, Kegel 60°, 160 Nm Gewinde M16x1,5, Schaftlänge 32 mm RZ-065084-C0-015-02~CI-5-130-78-ET63.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065084-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CH 75745 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 250L L773 Y e3*2001/116*0234*.. Y e3*2007/46*0046*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 130 Citroen Jumper 235/60R17C A02) bis A10) (FZ bis Modelljahr 2013; A01) A93a)K03) E11)E80) E81) S03) geschlossener Kasten mit oder ohne Seitenscheiben, Serie nur 16-Zoll) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Y e3*2001/116*0234*.. Y e3*2007/46*0046*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 130 Citroen Jumper 235/60R17C A02) bis A10) (FZ ab Modelljahr 2014; A01) A93)K03) E11)E80) E81a) S03) geschlossener Kasten mit oder ohne Seitenscheiben, Serie nur 16-Zoll) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RZ-065084-C0-015-02~CI-5-130-78-ET63.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065084-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CH 75745 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E11) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). E81) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013: - Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0234* bis NT 10 - Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0046* bis NT 08 E81a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014: - Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0234* ab NT 11 - Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0046* ab NT 09 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RZ-065084-C0-015-02~CI-5-130-78-ET63.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065084-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CH 75745 S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen. DDie Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CH 75745 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 19.11.2014 RZ-065084-C0-015-02~CI-5-130-78-ET63.docx