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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001230-A0-021
Anlage-Nr. :                 CG1c
Seite :                      1/4
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   CW3-10520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    CW3-10520
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                        Borbet Vertriebs GmbH
Montageposition:                                        Hinterachse **)
Radausführung:                                               Lk 112
Radausführungskennz.:                                        Lk 112
Radgröße:                                                  10½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     66,60 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        1100 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2391 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades CW3-10520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp CW3-9020, 112 D (ABE-Nr. 48487*06)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
für den Radtyp CW3-9020, 112 D (ABE-Nr. 48487*06) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                               moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5253        150 Nm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                   5255-0      130 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001230-A0-021
Anlage-Nr. :                 CG1c
Seite :                      2/4
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   CW3-10520


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
166                         e1*2007/46*0598*..
166 AMG                     e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx20H2, ET35     10½Jx20H2, ET40
410           Mercedes GL 63         275/45R20 M+S     275/45R20 M+S     A02) bis A10)
              AMG, GLS 63 AMG                                            BF1) EF0)
Die Verwendung des Rades CW3-10520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9020, 112 D (ABE-Nr. 48487*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx20H2, ET35     10½Jx20H2, ET40
100 bis 225   Mercedes GLK           265/35R20         265/35R20                                 A01) bis A10)
                                                       K02)                                      BF2)
                                     265/40R20         265/40R20                                 A01) bis A10)
                                                       K02)                                      BF2)
                                     235/40R20         265/35R20                                 A01) bis A10)
                                                       K02)                                      BF2) V00)
                                     235/40R20         275/35R20                                 A01) bis A10)
                                                       K02)                                      BF2) V00)
                                     235/45R20         265/40R20                                 A01) bis A10)
                                                       K02)                                      BF2) V00)
                                     235/45R20         295/35R20                                 A01) bis A10)
                                                       K02)                                      BF2) V00)
                                     245/40R20         275/35R20                                 A01) bis A10)
                                                       K02)                                      BF2) V00)
                                     245/40R20         285/35R20                                 A01) bis A10)
                                                       K02)                                      BF2) V00)
                                     255/40R20         285/35R20                                 A01) bis A10)
                                                       K02)                                      BF2) V00)
                                     255/40R20         295/35R20                                 A01) bis A10)
                                                       K02)                                      BF2) V00)
                                     265/40R20         295/35R20                                 A01) bis A10)
                                                       K02)                                      BF2) V00)
Die Verwendung des Rades CW3-10520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9020, 112 D (ABE-Nr. 48487*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001230-A0-021
Anlage-Nr. :                 CG1c
Seite :                      3/4
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   CW3-10520


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
164                         e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx20H2, ET35     10½Jx20H2, ET40
140 bis 285   Mercedes ML-Klasse     275/40R20         275/40R20                                 A01) bis A10)
                                                       K02)                                      BF1)
                                     245/45R20         275/40R20                                 A01) bis A10)
                                                       K02)                                      BF1) V00)
                                     245/45R20 M+S     275/40R20 M+S                             A01) bis A10)
                                                       K02)                                      BF1) V00)
Die Verwendung des Rades CW3-10520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9020, 112 D (ABE-Nr. 48487*06) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
         Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
         durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
         wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
         Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
         Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
         entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
         zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
         weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
         Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
         Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
         den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
         über die Radkontur hinausragen.

A06)     Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
         Befestigungsteile zu verwenden.

A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
         vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
         erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
         des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
         sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001230-A0-021
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Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   CW3-10520


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5253
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255-0
       Anzugsmoment: 130 Nm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage CG1c mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CW3-10520 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 07.03.2022