Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001230-B0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-10520
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW3-10520
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet Vertriebs GmbH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 112
Radausführungskennz.: Lk 112
Radgröße: 10½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
§22 53913*01
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1100 kg
Reifenabrollumfang: 2391 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5253 150 Nm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255-0 130 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm 5284 150 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001230-B0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 2/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-10520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 275/45R20 A01) bis A10)
GLS BF1) EF0) K01) K02)
(Ausführungen ohne 285/45R20
serienmäßige
Radhausverbreiterung) 295/45R20
305/45R20
K112) K113)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53913*01
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 275/45R20 A01) bis A10)
GLS BF1) EF0) K01)
(Ausführungen mit 285/45R20
serienmäßiger K04)
Radhausverbreiterung
und Serienreifen 295/45R20
295/40R21) K04)
305/45R20
K04) K112) K113)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
410 Mercedes GL 63 275/45R20 M+S A02) bis A10)
AMG, GLS 63 AMG BF1) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 310 Mercedes GLA 35 AMG, 265/35R20 A01) bis A10)
GLA 45 AMG, GLA 45 A11a) BF2) K01) K02)
S AMG 265/40R20
(H247) K120)
275/35R20
K120)
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Nr. : RA-001230-B0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 3/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-10520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 Mercedes GLB 35 AMG 265/35R20 A01) bis A10)
(X247) A11a) BF2) K01) K02)
265/40R20
K120)
275/35R20
K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53913*01
410 bis 430 Mercedes GLE AMG 63, 265/40R20 A02) bis A10)
AMG 63S BF1) E108)
275/40R20
285/40R20
295/40R20
A01) K01)
305/35R20
A01) K01)
315/35R20
A01) K01) K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
265/40R20 305/35R20 A02) bis A10)
BF1) E108) V00)
275/40R20 315/35R20 A01) bis A10)
K02) BF1) E108) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001230-B0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 4/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-10520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 335 Mercedes M-Klasse, 275/40R20 A01) bis A10)
GLE-Klasse A11) BF1) E107) E108) K01)
(W166) 285/40R20 K02)
295/40R20
K108)
315/35R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53913*01
140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 275/40R20 A01) bis A10)
BF1) K01) K02)
285/40R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 275/40R20 A01) bis A10)
BF1) K01) K02)
285/40R20
295/40R20
K15)
315/35R20
K15) K26)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
251 e1*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285 Mercedes R-Klasse 265/40R20 A01) bis A10)
A94) BF1) K01) K02)
275/40R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001230-B0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 5/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-10520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
251 e1*2001/116*0341*..
251 AMG e1*2001/116*0404*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
375 Mercedes R63 AMG 265/40R20 A01) bis A10)
A94) BF1) K01) K02)
275/40R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135 Mercedes EQS 265/45R20 A02) bis A10)
(V297, BF3) E134a) M00)
Hinterachslenkung zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
4,5° SA Code 201) vorne hinten
§22 53913*01
265/45R20 295/40R20 A01) bis A10)
M00) K04) BF3) E134a) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135 Mercedes EQS 265/45R20 A02) bis A10)
(V297, BF3) E130a) M00)
Hinterachslenkung 10° zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
SA Code 216) vorne hinten
265/45R20 295/40R20 A01) bis A10)
M00) K04) BF3) E130a) V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001230-B0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 6/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-10520
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 53913*01
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5253
Anzugsmoment: 150 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255-0
Anzugsmoment: 130 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001230-B0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 7/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-10520
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5284
Anzugsmoment: 150 Nm
E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.
E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
E130a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code
216) ausgerüstet sind.
E134a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung (Code
201) ausgerüstet sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
§22 53913*01
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke
bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunstoffinnenkotlügel ist
auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
• die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001230-B0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 8/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-10520
K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus
befindliche Blechsteg umzulegen,
• das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
• die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den Schweller zu
versetzen.
K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit
des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen
Reifenherstellers nachzuweisen.
§22 53913*01
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 1 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
CW3-10520 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 12.03.2024