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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001230-B0-021
               Anlage-Nr. :                 CG1c
               Seite :                      1/6
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                       CW3-10520
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                            Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                            Hinterachse **)
               Radausführung:                                                   Lk 112
               Radausführungskennz.:                                            Lk 112
               Radgröße:                                                     10½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                               40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                           112 mm
               Lochzahl:                                                           5
§22 53913*01




               Mittenlochdurchmesser:                                         66,60 mm
               Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                  ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                            1100 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2391 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades CW3-10520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp CW3-9020, 112 D (ABE-Nr. 48487*07) an
               der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
               den Radtyp CW3-9020, 112 D (ABE-Nr. 48487*07) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm 5284        150 Nm
               BF2       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5253        150 Nm
               BF3       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                   5255-0      130 Nm
                                 Schaftlänge 28,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001230-B0-021
               Anlage-Nr. :                 CG1c
               Seite :                      2/6
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10520


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQEW                       e1*2018/858*00036*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     9Jx20H2, ET35    10½Jx20H2, ET40
               109 bis 135   Mercedes EQE            265/40R20        265/40R20                                 A01) bis A10)
                             (V295, ohne und mit                      K02)                                      BF1) E130)
                             Hinterachslenkung bis
                             5°, SA Code 201, nicht 275/35R20         275/35R20                                 A01) bis A10)
                             für AMG)                                 K02)                                      BF1) E130)
               Die Verwendung des Rades CW3-10520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9020, 112 D (ABE-Nr. 48487*07) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                         e1*2007/46*0598*..
               166 AMG                     e1*2007/46*0826*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§22 53913*01




               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9Jx20H2, ET35     10½Jx20H2, ET40
               410           Mercedes GL 63         275/45R20 M+S     275/45R20 M+S     A02) bis A10)
                             AMG, GLS 63 AMG                                            BF2) EF0)
               Die Verwendung des Rades CW3-10520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9020, 112 D (ABE-Nr. 48487*07) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001230-B0-021
               Anlage-Nr. :                 CG1c
               Seite :                      3/6
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10520


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9Jx20H2, ET35     10½Jx20H2, ET40
               100 bis 225   Mercedes GLK           265/35R20         265/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      BF3)
                                                    265/40R20         265/40R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      BF3)
                                                    235/40R20         265/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      BF3) V00)
                                                    235/40R20         275/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      BF3) V00)
                                                    235/45R20         265/40R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      BF3) V00)
                                                    235/45R20         295/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      BF3) V00)
                                                    245/40R20         275/35R20                                 A01) bis A10)
§22 53913*01




                                                                      K02)                                      BF3) V00)
                                                    245/40R20         285/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      BF3) V00)
                                                    255/40R20         285/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      BF3) V00)
                                                    255/40R20         295/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      BF3) V00)
                                                    265/40R20         295/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      BF3) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-10520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9020, 112 D (ABE-Nr. 48487*07) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                         e1*2001/116*0315*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9Jx20H2, ET35     10½Jx20H2, ET40
               140 bis 285   Mercedes ML-Klasse     275/40R20         275/40R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      BF2)
                                                    245/45R20         275/40R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      BF2) V00)
                                                    245/45R20 M+S     275/40R20 M+S                             A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      BF2) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-10520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9020, 112 D (ABE-Nr. 48487*07) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001230-B0-021
               Anlage-Nr. :                 CG1c
               Seite :                      4/6
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10520


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSW                       e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     9Jx20H2, ET35    10½Jx20H2, ET40
               109 bis 135   Mercedes EQS            265/45R20        265/45R20                                 A02) bis A10)
                             (V297,                                   M00)                                      BF1) E134a)
                             Hinterachslenkung       275/40R20        275/40R20                                 A01) bis A10)
                             4,5° SA Code 201)                        K04)                                      BF1) E134a)
                                                     245/45R20        275/40R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K04)                                      BF1) E134a) V00)
                                                     255/45R20        285/40R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K04)                                      BF1) E134a) V00)
                                                     265/45R20        295/40R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K04)                                      BF1) E134a) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-10520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9020, 112 D (ABE-Nr. 48487*07) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 53913*01




               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSW                       e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     9Jx20H2, ET35    10½Jx20H2, ET40
               109 bis 135   Mercedes EQS            265/45R20        265/45R20                                 A02) bis A10)
                             (V297,                                   M00)                                      BF1) E130a)
                             Hinterachslenkung 10° 275/40R20          275/40R20                                 A01) bis A10)
                             SA Code 216)                             K04)                                      BF1) E130a)
                                                     245/45R20        275/40R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K04)                                      BF1) E130a) V00)
                                                     255/45R20        285/40R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K04)                                      BF1) E130a) V00)
                                                     265/45R20        295/40R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K04)                                      BF1) E130a) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-10520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9020, 112 D (ABE-Nr. 48487*07) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Auflagen und Hinweise

               A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                        oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                        entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                        durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                        die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                        enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001230-B0-021
               Anlage-Nr. :                 CG1c
               Seite :                      5/6
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10520


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
§22 53913*01




               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5284
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001230-B0-021
               Anlage-Nr. :                 CG1c
               Seite :                      6/6
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10520


               E130a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code
                      216) ausgerüstet sind.

               E134a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung (Code
                      201) ausgerüstet sind.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
                      nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
§22 53913*01




               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                      nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit
                      des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen
                      Reifenherstellers nachzuweisen.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage CG1c mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ CW3-10520 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 12.03.2024