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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001230-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      1/8
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     CW3-10520
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                         Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                Lk 112
               Radausführungskennz.:                                         Lk 112
               Radgröße:                                                   10½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
               Lochzahl:                                                        5
§22 53913*01




               Mittenlochdurchmesser:                                       66,60 mm
               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         1000 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2391 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                               moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5253        150 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001230-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      2/8
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10520


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                         e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               190 bis 335   Mercedes GL- Klasse, 275/45R20                               A01) bis A10)
                             GLS                   K04)                                   BF1) EF0) K01)
                             (Ausführungen ohne
                             serienmäßige          285/45R20
                             Radhausverbreiterung) K02)

                                                    295/45R20
                                                    K02)

                                                    305/45R20
                                                    K02) K112) K113)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53913*01




               166                          e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               190 bis 335   Mercedes GL- Klasse, 275/45R20                               A02) bis A10)
                             GLS                                                          BF1) EF0)
                             (Ausführungen mit      285/45R20
                             serienmäßiger
                             Radhausverbreiterung 295/45R20
                             und Serienreifen       A01) K01)
                             295/40R21)
                                                    305/45R20
                                                    A01) K01) K04) K112) K113)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                         e1*2007/46*0598*..
               166 AMG                     e1*2007/46*0826*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               410           Mercedes GL 63        275/45R20 M+S                          A02) bis A10)
                             AMG, GLS 63 AMG                                              BF1) EF0)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001230-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      3/8
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10520


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                         e1*2007/46*0598*..
               166 AMG                     e1*2007/46*0826*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               410 bis 430   Mercedes GLE AMG 63, 265/40R20                                 A02) bis A10)
                             AMG 63S                                                        BF1) E108)
                                                   275/40R20

                                                    285/40R20

                                                    295/40R20

                                                    305/35R20
                                                    A01) K03) K109)

                                                    315/35R20
                                                    A01) K01) K109)
§22 53913*01




                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne               hinten
                                                    265/40R20           305/35R20           A01) bis A10)
                                                                        K109)               BF1) E108) V00)
                                                    275/40R20           315/35R20           A01) bis A10)
                                                                        K109)               BF1) E108) V00)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                         e1*2001/116*0315*..
               164 AMG                     e1*2001/116*0403*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               375           Mercedes ML 63 AMG 295/40R20                                   A02) bis A10)
                                                                                            BF1)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                         e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 335   Mercedes M-Klasse,    275/40R20                                A01) bis A10)
                             GLE-Klasse                                                     A11) BF1) E107) E108) K01)
                             (W166)                285/40R20                                K02)

                                                    295/40R20

                                                    315/35R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001230-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      4/8
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10520


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                         e1*2001/116*0315*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 285   Mercedes ML-Klasse    275/40R20                              A01) bis A10)
                                                   K04)                                   BF1) K01)

                                                    285/40R20
                                                    K02)

                                                    295/40R20
                                                    K02)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                         e1*2007/46*0598*..
               166 AMG                     e1*2007/46*0826*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
§22 53913*01




               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               386 bis 410   Mercedes ML63 AMG 275/40R20                                  A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K02)
                                                    285/40R20
                                                    K01)

                                                    295/40R20
                                                    K01)

                                                    315/35R20
                                                    K01) K15) K109)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               251                         e1*2001/116*0341*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 285   Mercedes R-Klasse     265/40R20                              A01) bis A10)
                                                   A94)                                   BF1) K01) K02)

                                                    275/40R20
                                                    A94)

                                                    305/35R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001230-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      5/8
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10520


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               251                         e1*2001/116*0341*..
               251 AMG                     e1*2001/116*0404*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               375           Mercedes R63 AMG      265/40R20                                 A01) bis A10)
                                                   A94)                                      BF1) K01) K02)

                                                     275/40R20
                                                     A94)

                                                     305/35R20


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
§22 53913*01




                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001230-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      6/8
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10520


               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 150 Nm
§22 53913*01




               E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

               E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes Stern 375/400x36 mit belüfteter und gelochter
                         Scheibe Ø400x36 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG (silber) mit belüfteter und gelochter Scheibe
                         Ø400x38 mm

               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes Stern 375/400x36 mit belüfteter und gelochter
                         Scheibe Ø400x36 mm

               EB4)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes Stern 375/400x36 mit belüfteter und gelochter
                         Scheibe Ø400x36 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
                      nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 2000 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001230-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      7/8
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10520


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
§22 53913*01




               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke
                      bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K109) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist an der rechten Fahrzeugseite die
                     Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel um 10 mm einzuformen bzw auszuschneiden (siehe
                     Skizze – umrandeter Bereich).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001230-B0-021
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      8/8
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10520


               K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus
                       befindliche Blechsteg umzulegen,
                     • das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
                     • die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den Schweller zu
                       versetzen.

               K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
                     Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 2 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               CW3-10520 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
§22 53913*01




               Geschäftsstelle Essen, 12.03.2024